Zitat von Calima:Worin würde sich nochmal eine Corona-Impfpflicht für alle von einer Masernimpfpflicht für pädagogische Mitarbeiter unterscheiden? Rein auf die Rechtsstaatlichkeit bezogen.
Eine Impfplicht kann es überhaupt nicht geben, da Impfen rechtlich eine Körperverletzung darstellt, für die zwingend eine Einwilligung nötig ist.
Allenfalls ist es möglich, eine Impfung als Voraussetzung festzulegen, um bestimmte Dinge tun zu dürfen.
So gesehen, ist auch die Masernimpfung, die für den Schulbesuch Voraussetzung ist, nicht grundsätzlich verpflichtend, da man seine Kinder ja notfalls auch zu Hause von einem Privatlehrer unterrichten lassen oder als Lehrkraft sich einen anderen Beruf suchen kann (sollte man ein sehr fanatischer Impfgegner sein).
04.02.2021 19:29 •
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