Hier mal Infos, wie das mit der Terminvergabe in den einzelnen Bundesländern läuft
https://www.116117.de/de/corona-impfung.phpZitat von Fiora:Für mich stellt sich die Frage, ob Wechselwirkungen mit den Medikamenten, die ich einnehme, zu befürchten sind und was ich genau tun muss, wenn nach der Impfung Spätfolgen auftreten. Wer kommt dafür auf?
Da die EU den langsameren Weg der "bedingten Zulassung" gewählt hat, kommt allein der Hersteller des Impfstoffs für eventuelle Impfschäden auf.
Bei anderen Ländern, die die schnellere "Notfallzulassung" gewählt haben, haftet der Staat.
Der Vorteil der bedingten Zulassung ist auch, dass der Impfstoff noch mal gesondert geprüft wurde und später auch geimpft werden darf, wenn in den anderen Ländern durch sinkende Erkranktenzahlen kein "Notfall" mehr besteht.
Sollten die Zahlen wieder steigen, müssten diese Länder den Impfstoff erneut prüfen und die erneute Zulassung beantragen.
Das muss die EU nicht, dass ist auch der Grund, warum die EU diese Option gewählt haben, während andere Länder schon den Impfstoff hatten und schon am impfen waren, was für einigen Unmut sorgte, die das nicht ganz verstanden hatte, warum es länger dauerte.
Im Endeffekt kommen wir mit dieser Entscheidung der EU besser weg, auch mit der Haftungsfrage.
Wegen Wechselwirkungen mit anderen Medis denke ich mal, dass das nur in einigen Fällen relevant ist, denn die Ü80 die jetzt alle geimpft werden, nehmen sicher auch einiges an Medis.