Zitat von Mollie: Wenn ich Angst habe, dann kann ich nur bedingt bei meinen Entscheidungen Fakten berücksichtigen.
Kann ich - Angstpatient - so gar nicht unterschreiben. Wenn es um einen medizinischen Eingriff geht, den ich nicht machen muss, sondern kann und zwar irgendwann, dann sollte es meine emotionale Verfassung zulassen, alle Fakten zu beleuchten.
Erst dann, wenn alle Fakten vor einem liegen, kann man der Angst vor dem Unabwägbaren die letzte Stimme geben und sich trotz dafür stimmender Faktenlage gegen den Eingriff entscheiden.
Wir reden hier nicht von einer Paniksituation, sonder einer Entscheidung mit sehr viel Vorlauf und Unterstützung.
Sich in der Situation - also vor und während des nicht druckvollen Entscheidungsprozesses - auf seine Angst zu berufen, die einen angeblich daran hindert, Fakten zu prüfen, halte ich für eine Ausrede.
23.04.2022 09:02 •
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