App im Playstore
Pfeil rechts
4

Hallo zusammen,
darf ich meine Unterlagen, die für den Psychotherapie Antrag gestellt wurden vom MDK anfordern! Habe ich das Recht, wenn ich die Kopiekosten übernehme? Ich hatte mal beim MDK angerufen allerdings wollte ich nur das Gutachten vom MDK anfordern, die der MDK erstellt hat. Das darf ich dazu musste ich nur meinen Personalausweis vorlegen. Liebe Grüße Nil

30.09.2017 23:08 • 02.10.2017 #1


4 Antworten ↓


Man hat normalerweise immer das Recht auf Einsicht in die Krankenakte!

A


Habe ich das Recht auf Einsicht meiner Unterlagen MDK

x 3


Wie es beim MdK aussieht weiß ich leider konkret nicht. Ich weiß nur, das ich einen Antrag auf Einsicht der Gutachten bei der RV stellen konnte und dort unter Aufsicht reingeschaut habe sowie Kopien machen durfte. Warum sollte das beim MdK anders sein..? Ist vermutlich ein Grundrecht...oder so...

Hey,
nicht groß Fragen ob du darfst, sondern direkt beantragen (als ob klar ist, dass es dir erlaubt ist). Man muss nicht unnötig schlafende Hunde wecken - falls es aus irgendeinem Grund nicht erlaubt sein sollte.

Wenn die Geschäftstelle vor Ort ist, einfach mal persönlich vorbeigehen und ganz selbstbewusst sagen: Guten Tag, ich würde gerne Einsicht in Unterlagen X,Y und Z nehmen / Kopien davon haben. Im besten Falle zeigst du kurz den Personalausweis und bekommst dann, was du willst (ggf. Kopierkosten von 50 Cent pro Seite sind zu zahlen).
Falls es keine Geschäftsstelle vor Ort gibt, oder die sich quer Stellen frage einfach an wen du dann den Brief adressieren musst.
Dann setzt du einen normalen Brief auf (wie es sich gehört) und fragst in einem 2-3 Zeiler freundlich nach Kopien. Bittest um die Zusendung von Kopien (inkl. genaue Angabe was du haben willst) per Post (an die bekannte Adresse - sonst kann das ein Aufstand werden, wenn du die an eine Adresse geschickt bekommen willst, die nicht hinterlegt ist) und dass du bereit bist die Kopierkosten zu übernehmen.

Spätestens nach 14 Tagen müsstest du Post bekommen: Kopien (mit Rechnung für die Kopierkosten) oder einen schriftlichen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Dann kannst du einfach mal in nem kostenlosen Jura Forum einen fiktiven Fall schildern - dann weißt du auch ob die Ablehnung erlaubt ist.

Zitat von patriot:
Man hat normalerweise immer das Recht auf Einsicht in die Krankenakte!


In Psychiatrische Akten kann Einsichtnahme verwehrt werden, unter Hinweis auf eventuelle Selbst- oder Fremdgefährdung durch das Erlangen des Aktenwissens. Traurig aber wahr.




Dr. Christina Wiesemann
App im Playstore