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Zitat von littlegirl19:
Also könnte er mich ja quasi auch kündigen, wenn ich dort hingehe, eben weil ich AU bin? Meine Hausärztin auf Empfehlung der Therapeutin.

AU schützt nicht vor Kündigung. Kommt drauf an wie lange du schon zuhause bist. Mein Chef hat unsere Auszubildende dann kündigen können, da sie auf Dauer nicht tragbar war. Der Betriebsarzt hatte nach ihrem Termin bei meinem Chef angerufen.

11.12.2019 14:24 • #41


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Zitat von Icefalki:

Damit ist alles klar, warum du zum Betriebsarzt musst. Dein Arbeitgeber glaubt dir nicht.


Meine Therapeutin ist gar nicht befugt, Mich AU zu schreiben, da sie ja keine Ärztin ist sondern eben Therapeutin. Aber das war bei meiner ehemaligen Therapeutin auch so.

11.12.2019 14:31 • #42


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Betriebsarzt - kann nicht hin! Was tun?

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Zitat von Lara1204:
AU schützt nicht vor Kündigung. Kommt drauf an wie lange du schon zuhause bist. Mein Chef hat unsere Auszubildende dann kündigen können, da sie auf Dauer nicht tragbar war. Der Betriebsarzt hatte nach ihrem Termin bei meinem Chef angerufen.


Ich war vor 3 Wochen erst zum Gespräch beim Arbeitgeber, wo man mir sehr entgegen kam, allerdings mit meiner ausbildungsleiterin und nicht dem großen Chef. Man sagte mir, dass es nicht möglich wäre, mich so einfach zu kündigen. Ein mal wegen dem öffentlichen Dienst und dann wegen der ausbildung mit gesondertem Schutz, den man hat.. Und ich solle mir keine Sorgen machen - und jetzt kommt sowas..

Theoretisch müsste ich ja davon ausgehen, so und so gekündigt zu werden.

11.12.2019 14:33 • #43


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Zitat von dazz:
Das stimmt so nicht!



Wie ist es denn dann?

Sorry ich kenne mich wirklich 0 aus damit und bin grade ziemlich durcheinander..

11.12.2019 14:38 • #44


H
Ich bin etwas irritiert. Ich war immer der Meinung, dass ausschließlich der MDK der Krankenkasse die AU eines Arztes für ungültig erklären kann. Was will der Betriebsarzt da denn überhaupt machen?
Da steht zur Not doch dann nur Aussage gegen Aussage.

11.12.2019 14:46 • x 1 #45


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Zitat von Hedwig:
Ich bin etwas irritiert. Ich war immer der Meinung, dass ausschließlich der MDK der Krankenkasse die AU eines Arztes für ungültig erklären kann. Was will der Betriebsarzt da denn überhaupt machen?Da steht zur Not doch dann nur Aussage gegen Aussage.

Der MDK wird von der KK beauftragt, wenn es zb um Rente geht.
Das ist alles sehr komplex. Der Betriebsarzt soll beurteilen wie die Situation gerade ist. Und ob das alles so richtig ist. Auf deutsch : dein Arbeitgeber glaubt dir es wohl nicht.

11.12.2019 14:58 • #46


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Zitat von Lara1204:
Der MDK wird von der KK beauftragt, wenn es zb um Rente geht.Das ist alles sehr komplex. Der Betriebsarzt soll beurteilen wie die Situation gerade ist. Und ob das alles so richtig ist. Auf deutsch : dein Arbeitgeber glaubt dir es wohl nicht.


So ganz stimmt das leider nicht.

Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken, so Schipp weiter. Das könne zum Beispiel bei Suchterkrankungen von Arbeitnehmern der Fall sein. Will ein Arbeitgeber aber zum Beispiel eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig - und entspreche auch nicht der Funktion des Betriebsarztes.

Zudem gilt: Auch Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht. Ohne, dass der Arbeitnehmer den Betriebsarzt von der Schweigepflicht entbindet, bringt eine Untersuchung dem Arbeitgeber nicht viel, sagt der Fachanwalt, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist

Der MDK jedoch prüft, ob ich wirklich AU bin und kann die AU von meinem Hausarzt anzweifeln.

An sich bringt der Betriebsarzt also gar nichts?

11.12.2019 15:02 • #47


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Zitat von littlegirl19:
So ganz stimmt das leider nicht.Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken, so Schipp weiter. Das könne zum Beispiel bei Suchterkrankungen von Arbeitnehmern der Fall sein. Will ein Arbeitgeber aber zum Beispiel eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig - und entspreche auch nicht der Funktion des Betriebsarztes.Zudem gilt: Auch Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht. Ohne, dass der Arbeitnehmer den Betriebsarzt von der Schweigepflicht entbindet, bringt eine Untersuchung dem Arbeitgeber nicht viel, sagt der Fachanwalt, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig istDer MDK jedoch prüft, ob ich wirklich AU bin und kann die AU von meinem Hausarzt anzweifeln.An sich bringt der Betriebsarzt also gar nichts?

Hast du das aus dem Internet kopiert?

Es ist alles situationsabhängig. Deine Situation kennen wir ja nur von hier und wissen nicht was vorher im Betrieb war.
Was spricht dagegen dein Betrieb anzurufen?

11.12.2019 15:07 • #48


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Zitat von Lara1204:
Hast du das aus dem Internet kopiert? Es ist alles situationsabhängig. Deine Situation kennen wir ja nur von hier und wissen nicht was vorher im Betrieb war. Was spricht dagegen dein Betrieb anzurufen?


Ja genau, das habe ich im Internet gesucht bzw. auch in meinen Gesetzen (passt zu meinem Ausbildungsberuf ). Da steht überall, dass der Betriebsarzt gar keine AU anzweifeln kann. Das macht nur der MDK. Betriebsärzte sind wohl eher beratend tätig.

Im Betrieb habe ich schon angerufen, es ist nicht möglich (unter keinen Umständen), diesen Termin zu verlegen. Man stellt sich komplett quer. Stattdessen bestellt man einen Fahrer - also Taxi, der mich dann aus der Wohnung klingeln soll. Verrückt.

11.12.2019 15:13 • x 1 #49


Schlaflose
Ich bin auch im Öffentlichen Dienst (Lehrerin im Angestelltenverhältnis) und da wir man automatisch nach 3-4 Monaten einer Krankschreibung zum Amtsarzt geschickt. Der hat aber im Prinzip nichts zu entscheiden, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Über eine weitere Krankschreibung entscheidet allein die KK bzw. der medizinische Dienst, wenn die Krankenkasse den einschaltet. Nur bei Beamten zählt die Einschätzung des Amtsarztes, darüber ob jemand dienstunfähig ist und frühverrentet wird.

11.12.2019 15:15 • x 2 #50


L
Zitat von littlegirl19:
Ja genau, das habe ich im Internet gesucht bzw. auch in meinen Gesetzen (passt zu meinem Ausbildungsberuf ). Da steht überall, dass der Betriebsarzt gar keine AU anzweifeln kann. Das macht nur der MDK. Betriebsärzte sind wohl eher beratend tätig.Im Betrieb habe ich schon angerufen, es ist nicht möglich (unter keinen Umständen), diesen Termin zu verlegen. Man stellt sich komplett quer. Stattdessen bestellt man einen Fahrer - also Taxi, der mich dann aus der Wohnung klingeln soll. Verrückt.

Der Betriebsarzt zweifelt ja nicht. Dein Arbeitgeber aber. Ist doch dann gut wenn die dir ein Taxi stellen. Auch nicht selbstverständlich. Und wenn du dann dann ne PA bekommst, dann sieht er gleich was mit dir los ist. Klingt blöd yaber aber wäre für dich dann in dem Moment zum Vorteil.
Alles Gute!

11.12.2019 15:16 • #51


D
Sag deinem AG, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst, da der BA eventuell diese Woche noch krank ist.

Du aber selbstverständlich zum BA gehst. Dann würde ich bei Caritas/andere Pflegedienste fragen, ob dich jemand begleiten kann.

Du bist in der Ausbildung. Willst du die aufs Spiel setzen?

11.12.2019 15:18 • x 1 #52


H
Ich könnt mir auch vorstellen, dass es um eine Einschätzung geht wie lange AU noch anhält. In der Ausbildung benötigt man ja meist bestimmte Anzahl an Pflichtstunden. Wenn jetzt schon ersichtlich ist, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann und der Betriebsarzt das bestätigt, dass der Arbeitgeber dann leichter trotz AU kündigen kann

11.12.2019 15:20 • x 1 #53


Sebastian82
Es geht ja auch darum, ob du überhaupt in der Lage bist deinen Job auszuführen oder ob aus AG Sicht auch etwas an deinem Arbeitsplatz verändert werden muss. ( Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)[1], der Unfallverhütungsvorschrift DGUV).

Ich kann dir nur dringend raten, steig in dieses Taxi und nimm den Termin wahr. Das vielleicht etwas passieren könnte, das ist in dieser Sicht absolut uninteressant. Du könntest auch vor dem Klo ausrutschen oder dir am Bettkasten den Finger quetschen. Speziell im öffentlichen Dienst ticken die Uhren doch ein wenig unentspannter.

11.12.2019 15:35 • x 4 #54


L
Also es gibt bei meinem Beruf keine Höchstzahl an Ausfallzeiten während der Ausbildung - das ist zum Glück absolut unerheblich.
Habe mich da umfassend informiert, bei der zuständigen Kammer und habe dazu auch etwas schriftliches. Somit weiß ich schon mal, dass es nicht um die Fehlzeiten als solches gehen kann.

Wie beurteilt aber ein Allgemeinmediziner (ich habe rausgefunden dass er spezialisiert ist auf den Darm und Darmkrankheiten), wie es um meine Psyche steht? Und bin ich eigentlich verpflichtet, dem Betriebsarzt alles zu erzählen, was ich so habe und wie ich mich dabei fühle usw?

Ich werde morgen Nachmittag nachfragen, ob der Termin überhaupt zustande kommen kann, seitens des Arztes. Und dann sehe ich weiter. Wobei ich mich grade noch nicht mit einem wildfremden Mann im Taxi sitzen sehe. Was soll der denn tun, wenns akut ist, muss ich anhalten und mitunter brauche ich auch eine Stunde um mich wieder soweit runterzufahren, dass ich einen einigermaßen klaren Gedanken fassen kann. Eigentlich finde ich es ziemlich dreist, mich so zu dem Termin zwingen zu wollen. Ich meine, irgendwie hat es was von Nötigung. Quasi wird einem gar keine andere Wahl gelassen. Sowas habe ich auch noch nie gehört von einem Betrieb. :/

11.12.2019 23:41 • #55


Schlaflose
Zitat von littlegirl19:
Eigentlich finde ich es ziemlich dreist, mich so zu dem Termin zwingen zu wollen. Ich meine, irgendwie hat es was von Nötigung. Quasi wird einem gar keine andere Wahl gelassen. Sowas habe ich auch noch nie gehört von einem Betrieb. :/

Das ist ein ganz normales Vorgehen, dass jemand, der über längere Zeit krank geschrieben ist, zum Betriebsarzt geschickt wird, wenn es einen Betriebsarzt gibt. Und wie ich schon schrieb, werden wir Lehrer automatisch zum Amtsarzt geschickt. Da ist keine Schikane oder sonstetwas dahinter.

12.12.2019 10:17 • x 4 #56


D
Zitat von littlegirl19:
Also es gibt bei meinem Beruf keine Höchstzahl an Ausfallzeiten während der Ausbildung - das ist zum Glück absolut unerheblich.Habe mich da umfassend informiert, bei der zuständigen Kammer und habe dazu auch etwas schriftliches. Somit weiß ich schon mal, dass es nicht um die Fehlzeiten als solches gehen kann. Wie beurteilt aber ein Allgemeinmediziner (ich habe rausgefunden dass er spezialisiert ist auf den Darm und Darmkrankheiten), wie es um meine Psyche steht? Und bin ich eigentlich verpflichtet, dem Betriebsarzt alles zu erzählen, was ich so habe und wie ich mich dabei fühle ...


Tut mir leid, aber du stellst dich echt ein bisschen an. Betriebsarzt ist wichtig und ja, du musst dem alles erzählen. Wie schon erwähnt, habe ich das auch schon durch und es ist halb so schlimm.

Wenn dir bange ist, mit einem Mann ins Taxi zu steigen, frage nach, ob du vielleicht eine Frau haben kannst.

Ansonsten wie gesagt: bei Caritas oder andere soziale Organisation anrufen und fragen, ob dich von denen jemand begleiten kann, der draußen wartet.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass alle Vor- und Ratschläge an dir abprallen.

Und ich schließe mich @Sebastian82 an: ÖD ist schon ein wenig strenger, als freie Unternehmen.

Letzte Frage: willst Du deine Ausbildung aufs Spiel setzen?

12.12.2019 10:30 • x 3 #57

Sponsor-Mitgliedschaft

S
Zitat von Schlaflose:
Das ist ein ganz normales Vorgehen, dass jemand, der über längere Zeit krank geschrieben ist, zum Betriebsarzt geschickt wird, wenn es einen Betriebsarzt gibt. Und wie ich schon schrieb, werden wir Lehrer automatisch zum Amtsarzt geschickt. Da ist keine Schikane oder sonstetwas dahinter.

Ich bin selbst Beamtin im Vorruhestand und musste zur Feststellung der weiteren Dienst(un)fähigkeit in schöner Regelmässigkeit zum Amtsarzt. Die letzte amtsärztliche Untersuchung war im letzten Sommer. Nun ist es so, dass sich der Amtsarzt 100 Kilometer entfernt von meinem Wohnort befindet. Da musste ich trotz meiner Angststörung auch irgendwie hinkommen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

12.12.2019 10:32 • x 5 #58


E
Hast du schonmal daran gedacht dass der Betriebsarzt und somit dein Ausbildungsgeber dir möglicherweise einfach nur helfen will. Ich wenn du recherchiert hast dass dir, wegen Fehlzeiten nicht gekündigt werden kann ist es aber immernoch so, dass das Berufsbildungsgesetz vorgibt dass man bei durchschnittlich mehr als 10% Fehlzeiten während der Ausbildung keine Zulassung zur Prüfung bekommt. Und natürlich ist es für die Ausbilder wichtig zu wissen ob du voraussichtlich zur Prüfung zugelassen werden wirst oder nicht. Ausserdem wird der Betriebsarzt, in Zusammenarbeit mit deinem Ausbildungsbetrieb sicherlich versuchen Möglichkeiten zu schaffen wie du deine Ausbildung weiter führen kannst.
Alles was du momentan machst ist dich gegen alles was geht mit Händen und Füssen zu wehren, ich will keine Medikamente, ich will keine Klinik, ich will dies nicht ich kann das nicht. Versuch doch wenigstens dir helfen zu lassen.

12.12.2019 10:50 • x 4 #59


D
@Emelieerdbeer

Ja, das mit den Prüfungen sehe ich auch so.

12.12.2019 11:00 • x 1 #60


A


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