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J
Hallo,
ich weiß nicht genau ob dieses Thema in Small Talk gehört, falls nicht SORRY!

Und zwar geht es darum das ich eine Agoraphobie mit Panikattacken habe und kaum aus der Wohnung gehe. Mein Terapeut hat mir also eine Arbeitsunfähigkeitserklärung geschrieben, weshalb ich auch nicht zum Wehrdienst oder zum Sozialdienst musste.

Meine Frage nun, stehen mir irgendwelche Gelder vom Arbeitsamt zu, weil ich z.Z. nicht arbeiten gehen kann?

Mein Vater war für mich beim Arbeitsamt, dort sagten die Wenn ich dem Arbeitsamt nicht zur verfügung stehe, kann ich mich auch nichr Arbeitslos melden und bekomme weder Arbeitslosengeld noch Kindergeld.

Was ich an der Sache nicht verstehe ist das ich doch durch diese Phobie Arbeitsunfähig bin und das habe ich sogar schriftlich.

Gab es bei euch auch schonmal einen solchen oder ähnlichen Fall, was habt ihr getan?


Was noch gesagt werden sollte ist das ich 20 Jahre alt bin.


Freue mich über Antworten.

Gruß Julian

29.04.2010 14:42 • 13.05.2010 #1


11 Antworten ↓


C
Meine Nachbarin ist arbeitsunfähig seit ein paar Jahren und bekommt Sozialhilfe und Eu Rente...
Ansonsten sind wohl deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig...

29.04.2010 14:49 • #2


A


Agoraphobie Arbeitsunfähig steht mir Geld zu?

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K
Hallo Julian,

mir geht es ganz ähnlich wie dir ...

Ich bin schon arbeitslos und muss morgen zum Arbeitsamt (hab schon seit tagen angst davor dahin zu gehen)

wenn mein arbeitslosengeld ausläuft bekomme ich auch nichts mehr vom arbeitsamt

Gruß
Kim

02.05.2010 18:37 • #3


M
Hallo Julian und Kimi,
solltet ihr vom Arbeitsamt keinen Lebensunterhalt mehr bekommen bzw. das Arbeitsamt nicht mehr für euch zuständig sein, dann wendet euch an die jeweils für euren Wohnort zuständige ARGE. Und lasst euch bloß nicht abwimmeln, das können die gut!
Liebe Grüße und viel Erfolg, mad angi

02.05.2010 19:17 • #4


J
Auch an die Arge wenden wenn ich erst 20 bin?

Gruß Julian

10.05.2010 20:39 • #5


M
Ja, Du musst zwar (so lange keine besondere Härte vorliegt) bis zu Deinem 25. Lebensjahr bei Deinen Eltern wohnen, aber Dir steht auch Hartz IV zu. Solltest Du in Maßnahmen gesteckt werden die Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht durchführen kannst benötigst Du ein ärztliches Attest.

Hier ein Link zum Thema: http://www.bsv-chemnitz.de/hartziv_25.html

10.05.2010 22:31 • #6


Z
Ähm hallo?

Hartz 4 steht ihm nur zu, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht...

11.05.2010 20:18 • #7


G
Huhu,

hast du denn schon eine Arbeit oder Ausbildung gemacht ?

Bist Du in einem Arbeitsverhältnis ?

Das sind alles Dinge, die da mitspielen.

Ich wüde an Deiner Stelle gucken, die Angst so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit Du dann bald wieder fit bist und wieder oder erstmals arbeiten kannst....

Grüsslis
Gabi

12.05.2010 06:51 • #8


F
Zitat von mad angi:
Hallo Julian und Kimi,
solltet ihr vom Arbeitsamt keinen Lebensunterhalt mehr bekommen bzw. das Arbeitsamt nicht mehr für euch zuständig sein, dann wendet euch an die jeweils für euren Wohnort zuständige ARGE. Und lasst euch bloß nicht abwimmeln, das können die gut!
Liebe Grüße und viel Erfolg, mad angi


Bei Erwerbsunfähigkeit ist auch die ARGE nicht für zuständig.Der Julian muss zum Sozialamt gehen.


Gruß,Florian

12.05.2010 22:38 • #9


F
Hallo Julian!

Bist Du Arbeits-oder Erwerbsunfähig? Das ist beides ein Unterschied.Falls Du Erwerbsunfähig bist,musst Du zum Sozialamt gehen.Als Erwerbsunfähiger bekommt man Sozialhilfe da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Falls Du Arbeitsunfähig bist muss das Arbeitsamt bzw. die ARGE zahlen.



Gruß,Florian

12.05.2010 22:43 • #10


J
Hallo,

Zitat von gajoko:
Huhu,

hast du denn schon eine Arbeit oder Ausbildung gemacht ?

Bist Du in einem Arbeitsverhältnis ?

Das sind alles Dinge, die da mitspielen.



Nein, eine Ausbildung habe ich nicht, ich habe bissher auch nicht gearbeitet.
Ich habe leider nur ein Abgangszeugnis Klasse 9, was leider auf die Agoraphobie zurück zu führen ist.


Zitat von gajoko:
Ich wüde an Deiner Stelle gucken, die Angst so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit Du dann bald wieder fit bist und wieder oder erstmals arbeiten kannst....


Mal ganz von der Arbeit und dem Geld abgesehen. Das ist mein Ziel und das will ich schnellstmöglich erreichen, so oder so.
Ich will einfach nur Leben.


Zitat von gajoko:
Bei Erwerbsunfähigkeit ist auch die ARGE nicht für zuständig.Der Julian muss zum Sozialamt gehen.


Gruß,Florian


Werde mich mal schlau machen, Danke.


Gruß Julian

12.05.2010 23:30 • #11


G
Zitat von FlorianD:
Hallo Julian!

Bist Du Arbeits-oder Erwerbsunfähig? Das ist beides ein Unterschied.Falls Du Erwerbsunfähig bist,musst Du zum Sozialamt gehen.Als Erwerbsunfähiger bekommt man Sozialhilfe da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Falls Du Arbeitsunfähig bist muss das Arbeitsamt bzw. die ARGE zahlen.

Aber doch wohl eben nur, wenn die Eltern nicht genügend Geld haben. Sie sind ihm ja bei echter Bedürftigkeit bzw. bis zum Ende der Ausbildung im Prinzip zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, muss das Kind diesen Unterhalt von den Eltern einfordern, falls diese nicht von alleine zahlen. Wie viel dem Kind zusteht, geht aus der Düsseldorfer Tabelle hervor.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... ltab18.php
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5613875.html
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1236 (lediglich zur Ergänzung)

Wenn ein Antrag beim Sozialamt gestellt wird, wird sich dieses wohl an die Eltern wenden und Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen.

13.05.2010 10:07 • #12


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Dr. Hans Morschitzky