Da schließe ich mich in Sachen Liebe gerne an.
Meine Verlobte lebt seit über 4 Jahren in einem Altersheim.
Sie ist dort mit ihren 24 Jahren, geschlossen untergebracht. (gerichtlich)
Am 12. Mai 2007 habe ich ihr vor Zeugen (Maifeier im Heim) die Ehe versprochen. (Die Mutter war auch dabei)
Seit November 2007 habe ich vom Heim Besuchsverbot.
Seit Anfang 2008 durfte ich wieder einmal die Woche telefonieren.
Am 12. Mai 2008 hat sie mir auch einen Heiratsantrag gemacht.
Am 18. Mai habe ich dann selber mitbekommen, dass sie vom Personal unter Druck gesetzt wird,
also wenn sie nicht mitspielt, ich nicht mit ihr telefonieren darf.
Wegen diesem Perversen Mißbrauch meiner Liebe hatteich über Wochen einen Nervenzusamenbruch.
In der Zeit fiel es mir schwer, mich um meine Verlobte zu kümmern.
Ende November hat sie versuchtsich mal wieder das Leben zu nehmen
und landete in der Psychiatrie.
Nachdem sie mich anrufen konnte, bin ich hin und habe sofort einen Termin
mit ihrer behandelnden Psychologin vereinbart.
Bei dem Gespräch sagte diese mir, sie hätte mit dem Heim telefoniert
und ich hätte nie Besuchsverbot gehabt.
Wie weit kann und darf seelischer Mißbrauch in diesem Staat noch gehen?
Sollen wir da nicht besser wieder die gesetze des "dritten Reich" offiziell einführen.
Behinderte Menschen dürfen sich nicht lieben und gehören weggesperrt?
Mal schauen, vieleicht hab ich ja wegen dieser Aussage hier,
gleich wieder die Beamten des Bundeskriminalamtes in meinem Zimmer stehen,
PS.: Das perverseste an der Geschichte ist, dass die Heimleiterin den gleichen Nachnamen wie unser Bundespräsident trägt.
Zitat:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure,
als an die gerechtigkeit im Bund der deutschen Republik.
...................©Liedtext: SLIME......................