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S
Hallo Leute,

sorry, ich hab zur Zeit viele Fragen ich weiß

Ich war bis einschließlich 28.03.2014 von meinem Neurologen krank geschrieben. Ich habe in einem anderen Beitrag ja schon geschrieben dass dieser meinen Termin am 27.03.2014 einfach abgesagt hat (somit stand ich dann ohne Krankmeldung da).

Also wollte ich am 28.03.2014 zu meiner Hausärztin, damit mir diese meine AU verlängert. Dummerweise hatte sie vom 27-28.03. eine Fortbildung und hatte keine Sprechstunde - sodass ich erst heute in die Praxis konnte.

Habe jetzt durch Zufall gelesen, dass sich die AU-Bescheinigungen immer überlappen müssen, d.h. das es nicht ausreicht wenn man bis Freitag krank geschrieben war und dann erst am Montag wieder verlängert wird. So wie das bei mir jetzt der Fall war. Die Krankmeldung hätte also spätestens am Freitag verlängert werden müssen.

Jetzt hab ich keine Ahnung was ich machen soll und habe Angst dass mir die KK das Krankengeld sperrt und ich Arbeitslosengeld beantragen muss

Habe heute Nachmittag auch gleich in der Praxis meiner Hausärztin angerufen und mit der Sprechstundenhilfe gesprochen was wir machen könnten. Es wäre kein Problem für meine Hausärztin die AU auf den 28.03. zurück zu datieren, allerdings liegt die AU von heute bereits der Krankenkasse vor...somit würden die merken, dass wir da gepfuscht haben. Ich geh jetzt Morgen mal bei meiner Ärztin vorbei und schau ob ich noch was machen kann.

Ich mach mich total verrückt jetzt und hab überhaupt keine Ruhe mehr weil ich so Angst hab, dass mir das Krankengeld gesperrt wird und ich mich arbeitslos melden muss.

Kann mich vielleicht irgendjemand beruhigen?

Danke LG
Konfetti

31.03.2014 19:01 • 01.04.2014 #1


3 Antworten ↓


K
Hallo Konfetti,

AU-Bescheinigungen müssen sich nicht überlappen, sie sollten allerdings durchgängig sein. Wenn Du also bis einschließlich Freitag krank geschrieben warst, hätte Deine Hausärztin die Folge-AU ab Samstag schreiben können. Wenn Der Samstag für Dich kein Arbeitstag ist, reicht es eventuell auch, wenn Du ab heute au geschrieben bist.
Ärzte können AU-Bescheinigungen übrigens rückdatieren, wenn wichtige Gründe vorliegen (hier also z. B. ein WE dazwischen liegt).

Du kannst allerdings auch bei Deiner KK nachfragen, die Problematik mit dem abgesagten Termin vom Neurologen schildern, und nachfragen, ob es so mit der AU-Bescheinigung reicht. Meist kann man mit den Leuten da ganz offen reden, schließlich ist die verzögerte AU-Bescheinigung ja nicht Dein Verschulden.

Mach Dir keine Sorgen

Lieben Gruss

kein Wind

31.03.2014 21:10 • x 1 #2


A


Krankengeld auf AU fehlt 1 Tag und nun?

x 3


N
Zitat:
Ärzte können AU-Bescheinigungen übrigens rückdatieren, wenn wichtige Gründe vorliegen (hier also z. B. ein WE dazwischen liegt).


Genau. Hat mein Hausarzt auch schon öfter gemacht. 1-2 Tage sind da überhaupt kein Problem!

31.03.2014 21:27 • x 1 #3


S
Dankeschön ihr zwei

War heute Morgen gleich nochmal beim Hausarzt. Zum Glück hat er den Auszahlungsschein einfach zurück datiert. Hab der Krankenkasse einen Infozettel angeheftet, dass die AU von Gestern versehentlich falsch ausgefüllt wurde Hoffe, das ist jetzt okay so.

Wieder mal umsonst verrückt gemacht....

01.04.2014 12:04 • #4





Mira Weyer