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Halffull-glass
Hallo liebes Forum,

ich hab Fragen zur Reha, mit denen ich mich gerne an euch wenden würde. Wie wird entschieden, wie lange eine Reha-Maßnahme geht, ob sie verlängert wird, hat der Patient ein Mitspracherecht? Und was für Urteile werden dort üblicherweise zur Entlassung getroffen bzgl Arbeits(un)fähigkeit?

Ich hatte freiwillig eine Reha beantragt, da der Sozialarbeiten von drei Wochen Bearbeitungsdauer und drei Wochen Reha sprach. Das stimmte alles nicht so ganz, ich hatte dann einen Bewilligungsbescheid für fünf Wochen stationär in meiner Wunschklinik. Wo ich mich vorher gar nicht mit auseinander gesetzt hatte: Diese Klinik ist die nächsten sechs Monate voll. Im Sommer muss/sollte ich aber eigentlich mal wieder arbeiten nach fast einem Jahr AU (ob es mir dann gut genug geht, sei mal dahin gestellt). Bringt mir also nicht sooo viel, auch wenn ich das gerne als Auszeit mit Sportprogramm genutzt hätte. Also klärte ich, dass ich stattdessen eine ambulante Reha in einer anderen Klinik machen kann (hatte einfach zwei Kliniken angegeben mit Begründung), dort geht es nun schon Ende März los.

Als mir klar wurde, dass die dann am Ende entscheiden über Arbeitsfähigkeit oder nicht, hab ich etwas Angst bekommen, denn sie kennen mich ja (noch) nicht im Vergleich zu meiner Ärztin. Aber mir wurde schon gesagt, dass man wohl selten nach einer Reha als arbeitsfähig entlassen wird (wozu macht man das ganze dann? ). Ich habe nun halt etwas Angst, dass ich dann doch, vielleicht sogar gegen meine Einschätzung, als arbeitsfähig entlassen werde und ich und mein neuer Arbeitgeber dann den Salat haben. Der kann ja auch nicht auf Zuruf sofort meinen Arbeitsvertrag starten lassen, etwas Vorlaufzeit braucht der dann auch. Ebenso brauchen wir Vorlauf, wenn ich mit einer Empfehlung zur Wiedereingliederung entlassen würde. Dies will mein Arbeitgeber sowieso machen, aber eine arbeitsfähig-Entlassung würde doch dagegen stehen?

Am liebsten würde ich allerdings noch einen Moment weiter krank geschrieben bleiben, denn ich hatte mich mittlerweile mit meinem schlechten Gewissen und meinem Ansprechpartner von der Arbeit verständigt, dass etwas Urlaub vor der Wiedereingliederung ganz gut wäre, zum Akkus aufladen, Ressourcen sammeln und so. Eine Reise stände ja eben der Genesung einer psychischen Krankheit nicht entgegen. Ich hab quasi seit letztem Sommer nur abgewartet (auf Besserung/Therapieerfolge) und ein schlechtes Gewissen gehabt und bitte bloß keinen Spaß haben, denn ich bin schließlich depressiv und arbeite auch nicht, ergo kein Spaß verdient. Nicht gerade genesungs-förderlich.

Jetzt, wo ich diesen Entschluss so langsam sicher hatte, kam dann eben die Reha. Fünf Wochen mit Aussicht auf Verlängerung um vier Wochen. Angenommen, ich buche mir eine Reise innerhalb dieses möglichen Verlängerungszeitraums: Muss ich da weitermachen, bekomme ich mit der Rentenversicherung oder sonst jemanden Probleme, wenn ich sage, es reicht mir nach 5+ Wochen? Evtl kann ich Teile der Reise auch umbuchen, aber Flüge sollte ich wohl vor dem Ende der Reha schon gebucht haben. Und einfach die Reise erst nach eine Puffer von 9 Wochen buchen möchte ich auch nicht, denn je früher zurück, desto früher kann ich arbeiten.

Kürzer ging es leider nicht, denn das sind all die Gedanken, die in meinem Grübelkopf dazu herumschwirren.

11.03.2023 19:17 • 12.03.2023 #1


10 Antworten ↓


Schlaflose
Meine Reha war damals ursprünglich auch für 5 Wochen bewilligt worden. Ich habe selber nach 3 Wochen darum gebeten, noch 2 Wochen Verlängerung zu bekommen. Anderen wurde die Verlängerung angeboten, sie wollten aber nicht.
Was die weitere Arbeitsfähigkeit oder Unfähigkeit angeht, ist natürlich individuell, je nach Zustand des Patienten. Ich wurde leider als voll arbeitsfähig erklärt, obwohl ich am liebsten in Rente geschickt worden wäre.
Aber die Einschätzung der Reha ist nicht bindend. Wenn du danach wieder arbeiten willst, obwohl sie dich als nicht arbeitsfähig entlassen haben, kannst du das natürlich machen.

11.03.2023 19:53 • x 1 #2


A


Reha Mitspracherecht zu Entlasstermin und Beurteilung

x 3


Kaische
100% weiß ich es nicht, ich kann nur aus der einen Erfahrung sprechen, die ich gemacht habe:
Du hast kein Mitspracherecht, was das Entlassungsdatum angeht, außer es ist dir egal wenn die Krankengeldzahlung z.B. eingestellt wird.
Und was ich damals erlebt habe und auch von den Mitpatienten mitbekommen habe:
Meistens wird man Arbeitsfähig entlassen, es müssen schon sehr triftige Gründe vorliegen damit du Arbeitsunfähig entlassen wirst. Weil eigentlich immer argumentiert wird, dass die Tagesstruktur und das Arbeiten bei dem Bekämpfen der Depressionen helfen.

Tut mir sehr leid das ich leider keine besseren Erfahrungen gemacht habe.

11.03.2023 19:56 • x 1 #3


boomerine
Ich denke es kommt auf die Krankheit an, ob körperlich oder Psyche.

( kann nur von meiner Erfahrung ausgehen )

Überwiegend wird man als arbeitsfähig entlassen.

Zitat von Kaische:
Du hast kein Mitspracherecht, was das Entlassungsdatum angeht, außer es ist dir egal wenn die Krankengeldzahlung z.B. eingestellt wird.


Hier gibt es Mitspracherecht, weil sie können dich nicht zwingen.

zsp. Du gehst auf Reha, 4 Wochen wurden veranschlagt, wenn du meinst, glaubst und denkst es geht dir gut dann kannst du nach 3 Wochen nachhause gehen.
Du kannst aber auch 4 Wochen bleiben und eine Verlängerung machen.

Ich war erst letztes Jahr, so war es bei uns.

12.03.2023 18:30 • x 1 #4


Kaische
@boomerine Natürlich kann man jeder Zeit Arbeitsfähig entlassen werden, wenn man das möchte, aber wenn man die Reha abbricht und trotzdem weiter Krankengeld beziehen möchte, dann dürfte es doch wahrscheinlich stress mit der Krankenkasse geben oder?

12.03.2023 18:57 • x 1 #5


boomerine
Das stimmt @Kaische, nur von abbrechen war ja nicht die Rede, oder ?

Dann sollte / muss man die vorgeschriebene Zeit einhalten nur verlängern musst du nicht.

Ich glaube da kommt es aber auch wieder darauf an, mit welcher Krankheit ?

12.03.2023 19:22 • x 1 #6


Annii
Zitat von Halffull-glas:
Hallo liebes Forum, ich hab Fragen zur Reha, mit denen ich mich gerne an euch wenden würde. Wie wird entschieden, wie lange eine Reha-Maßnahme ...

Beziehst du Krankengeld?

12.03.2023 19:25 • #7


Kaische
@boomerine Ich hatte es so verstanden, ob man Mitspracherecht hat, aber auch erstmal noch eine Arbeitsunfähigkeit gewünscht ist.
Sorry, gewüscht finde ich eigentlich das komplett falsche Wort.
Unter diesen Umständen, muss man wahrscheinlich ja einen sehr guten Grund haben, um die Reha vorzeitig zu verlassen z.B.
Naja, am Ende kann man es eh nicht 100% vorhersagen.

12.03.2023 20:04 • x 1 #8


Halffull-glass
Hallo, vielen Dank für eure Antworten, ich werde mal versuchen, auf alles einzugehen. Es scheint mir auf jeden Fall keine eindeutige Antwort zu geben, weil es evtl. auch immer einfach auf die Leute vor Ort ankommt.

Zitat von Schlaflose:
Meine Reha war damals ursprünglich auch für 5 Wochen bewilligt worden. Ich habe selber nach 3 Wochen darum gebeten, noch 2 Wochen Verlängerung zu bekommen. Anderen wurde die Verlängerung angeboten, sie wollten aber nicht.
Was die weitere Arbeitsfähigkeit oder Unfähigkeit angeht, ist natürlich individuell, je nach Zustand des Patienten. Ich wurde leider als voll arbeitsfähig erklärt, obwohl ich am liebsten in Rente geschickt worden wäre.
Aber die Einschätzung der Reha ist nicht bindend. Wenn du danach wieder arbeiten willst, obwohl sie dich als nicht arbeitsfähig entlassen haben, kannst du das natürlich machen.
Aber sie ist vermutlich andersrum bindend, also man wird arbeitsfähig entlassen und kriegt dann also Probleme, wenn der eigene Arzt einen danach weiter krank schreiben würde? Ich möchte ja eben mit einer Arbeitsfähigkeit nicht überrascht werden. Wenn ich keine Reha hätte, weiß ich ziemlich sicher, dass ich weiter AU erhalten kann, bis ich mich dann irgendwann mal an die Vertragserfüllung machen muss, aber eben auch nur mit Wiedereingliederung, nicht von 0 auf 100.

Zitat von Kaische:
100% weiß ich es nicht, ich kann nur aus der einen Erfahrung sprechen, die ich gemacht habe:
Du hast kein Mitspracherecht, was das Entlassungsdatum angeht, außer es ist dir egal wenn die Krankengeldzahlung z.B. eingestellt wird.
Und was ich damals erlebt habe und auch von den Mitpatienten mitbekommen habe:
Meistens wird man Arbeitsfähig entlassen, es müssen schon sehr triftige Gründe vorliegen damit du Arbeitsunfähig entlassen wirst. Weil eigentlich immer argumentiert wird, dass die Tagesstruktur und das Arbeiten bei dem Bekämpfen der Depressionen helfen.

Tut mir sehr leid das ich leider keine besseren Erfahrungen gemacht habe.
Da kannst du ja nichts für, muss dir nicht leid tun Ist halt die Frage, wie das ist, wenn bei einem persönlich die Arbeit ein depressionsbegünstigender Faktor war. Und sich bislang noch nichts ergeben hat, wie ich dort besser agieren kann. Ich habe bzgl der Reha besser auch mal keine hohen Erwartungen, denn selbst wenn ich da 9 Wochen mache, ist das letztendlich vermutlich vergleichbar mit Tagesklinik und da haben mir die acht Wochen auch kaum was gebracht, und gar nichts im Hinblick auf die Arbeit.
Das war halt die Aussage der Sekretärin der Klinik dass man da seltenst arbeitsfähig entlassen würde, keine Ahnung ob man ihr das glauben kann.

Zitat von boomerine:
Ich denke es kommt auf die Krankheit an, ob körperlich oder Psyche.

( kann nur von meiner Erfahrung ausgehen )

Überwiegend wird man als arbeitsfähig entlassen.
Hmm, nicht so gut für mich.

Zitat von boomerine:
Hier gibt es Mitspracherecht, weil sie können dich nicht zwingen.

zsp. Du gehst auf Reha, 4 Wochen wurden veranschlagt, wenn du meinst, glaubst und denkst es geht dir gut dann kannst du nach 3 Wochen nachhause gehen.
Du kannst aber auch 4 Wochen bleiben und eine Verlängerung machen.

Ich war erst letztes Jahr, so war es bei uns.
Wenn man früher gehen wollen würde oder eine vorgeschlagene Verlängerung ablehnt, leiten sie ja bestimmt im Umkehrschluss arbeitsfähig daraus ab.


Zitat von boomerine:
Das stimmt @Kaische, nur von abbrechen war ja nicht die Rede, oder ?

Dann sollte / muss man die vorgeschriebene Zeit einhalten nur verlängern musst du nicht.

Ich glaube da kommt es aber auch wieder darauf an, mit welcher Krankheit ?

Bei mir wäre die Eingangsdiagnose ja rezidivierende Depressionen, wobei ich gelesen habe, dass die sich ja eh ihr eigenes Bild machen und selbst Diagnosen stellen. Die fünf Wochen würde ich auf jeden Fall voll machen, aber weiß eben nicht, ob ich darüber hinaus mehr Zeit einplanen sollte.

Zitat von Annii:
Beziehst du Krankengeld?
Jop.

Gestern hab ich mir noch gedacht, dass ich das halt nicht kontrollieren kann und einfach auf mich zukommen lassen sollte. Also evtl einfach 9 Wochen frei halten, danach Urlaub machen und dann am 01.07. mit der Wiedereingliederung anfangen? Die Arbeit kann mir ja keinen Vorwurf machen, wir haben 01.07. oder früher festgehalten, dann gibts einfach kein oder früher.
Und worst case mäßig bin ich dann nach der Reha halt gesund und finanziere die restliche Auszeit selbst, auch wenn es dann da wieder ganz viel Behördenkram zu berücksichtigen gibt. Und ich dann eben keine Wiedereingliederung machen kann. Wie gesagt, das war mein versuchter Gedankenansatz gestern Abend. Alles verflixt iwie.

Andererseits fühle ich mich heute eh wieder nicht so wirklich mutig genug, wirklich eine Backpacker Reise zu buchen. Also einfach Reha machen, abwarten und Tee trinken, und das Schicksal über meinen Arbeitsbeginn entscheiden lassen? Grübel.

Tatsächlich könnte ich vielleicht auch die Reha einfach komplett canceln (da es ja freiwillig war, keine Ahnung ob das wirklich geht). Bin gerade dabei, einen neuen Therapeuten zu bekommen und dann ist ein Pausieren der ambulanten Therapie ja evtl auch doof. Also könnte ich auch einfach genießen und ausnutzen, dass es mir einfach so im Moment etwas besser geht und versuchen, mit ambulanter Therapie an den arbeitsbezogenen Problemen zu arbeiten. Depressionen gehen ja von selbst mal wieder ein bisschen weg, aber ich weiß, dass meine der Depression zugrunde liegenden Themen noch nicht geklärt sind, ich also ratz fatz wieder tiefer drin stecken kann.

12.03.2023 21:40 • #9


Annii
Hat die Krankenkasse dich schon irgendwie eingeschränkt was deinen Handlungsspielraum angeht?

Meinen Fokus würde ich aktuell auf meine Genesung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit legen. Der Urlaub läuft ja nicht weg.

12.03.2023 21:54 • #10


Halffull-glass
@Annii Nein, die Krankenkasse hat gar nix gemacht. Werde im August auch schon ausgesteuert, ist denen jetzt der Rest vielleicht auch egal
Losgelöst von der Reha wäre ein Urlaub ja schon was für die Genesung, auch weil ich mir damit etwas beweisen kann. Vom nur Rumsitzen zuhause während man auf Klinik wartet oder den passenden Therapeuten entsteht ja eher keine Genesung. Nur für die Arbeitsthemen hilft mir der Urlaub nicht so wirklich.

12.03.2023 22:06 • #11


A


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