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6

C
nett ? Alles andere aber nicht das.

Ich habe bei mir folgendes stehen:

Dienstvertrag:
Für die Kündigungsfristen aus dem Vertrag gelten für beide Parteien die Bestimmungen des §30 AVR- DD.

Ist das Arbeitsverhältnis von einer der Parteien gekündigt, ist der Arbeitgeber berechtigt den Mitarbeiter von den Verpflichtungen zur Erbringung seiner Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Noch bestehende Ansprüche auf Urlaub werden auf die Dauer der Freistellung angerechnet.

20.05.2015 14:56 • #181


N
Das bedeutet aber nur dass dein Arbeitgeber dich, wenn du fristgerecht kündigst, dich freistellen kann. Sprich du gehst bis zum offiziellen Ende deiner Anstellung nicht mehr zu deiner Arbeitsstelle. Kann er machen muss er aber nicht. Diese Regelung betrifft nicht die Dauer deiner Kündigungsfrist.
Im ungünstigsten Falle lässt dein Arbeitgeber dich nicht vorzeitig aus dem Vertrag ( Aufhebung ) somit gilt dann die gesetzliche oder vertraglich Vereinbarte Kündigungsfrist.

20.05.2015 15:10 • #182


A


Vergesslichkeit oder was ist los mit mir?

x 3


C
So, hier melde ich mich mal wieder zurück. Ich kann diesen Job in diesem Chemiekonzern haben. Ist das nicht super? Ich werde da so schnell wie möglich den Vertrag unterschreiben sodass ich schon am 1.7. da anfangen kann. Denn leider kann ich nicht zurück ins Krankenhaus. Die Stellen sollen nicht neu besetzt werden . Aber kann mir nun auch egal sein.

Jetzt folgende Fakten:
Ich bin wie folgt krank geschrieben worden:

22.4.-24.4. wegen Magen Darm Problemen wegen meinen Nahrungsmittelunverträglichkeiten / Erstbescheinigung

27.4-18.5 wegen der depressiven Episode vom Hausarzt Erst und Folgebescheinigung
18.5.- 1.6. wegen der depressiven Episode vom Psychiater

Das heisst, dass die 6 Woche quasi am 7.6. 2015 endet und ab dem 8.6. müsste dann meine Krankenkasse Krankengeld zahlen.

Wovor ich nun allerdings ein wenig Angst habe, ist der MDK. Kann das vorkommen, dass ich da zu einer Untersuchung muss? Wer beauftragt den eigentlich? Da ich eh für den neuen Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis benötige, würde ich den Wechsel der Krankenkasse schnellstmöglich mitteilen sodass sie sehen, dass es ein begrenzter Zeitraum ist für den Sie aufkommen müssten. Ich will natürlich nicht mehr dahin und mich bis zum Wechsel krank schreiben lassen.

21.05.2015 08:58 • #183


N
So weit würde ich an deiner Stelle noch gar nicht denken. Wie lange hast du Kündigungsfrist ? Sobald du den Vertrag unterschrieben hast machst du deine Kündigung fertig, rufst deinen AG an, machst einen Termin aus und gehst hoch erhobenen Hauptes dorthin um die Kündigung auf den Tisch zu legen. Keine Panik, keine Angst kein Duckmäusern. Sondern klar und nüchtern. In diesem Gespräch klärst du dann ob du freigestellt wirst. Dann hat sich das Thema AU eh erledigt.

Um die AU kannst du dir Gedanken machen wenn sie dich nicht freistellen.

21.05.2015 09:11 • #184


C
Ich habe der Dame gerade geschrieben um einen Termin zur Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren. Danach werde ich dementsprechend die Kündigung aufsetzen.

Ich habe in der kurzen Zeit schon viele kommen und wieder gehen sehen. Bisher wurde niemand freigestellt. Im Gegenteil....wenn die Mitarbeiter von sich aus gehen wollten, hatten sie dann noch mal die Hölle auf Erden, was eigentlich so ein Quatsch ist. Aber es ging dann noch mal richtig rund. Einige sind dann in den letzten Tagen nochmal zum Betriebsrat gegangen, aber genützt hat es natürlich nichts mehr. Ist schon traurig.

21.05.2015 09:38 • #185


Luna70
Den medizinischen Dienst beauftragt soweit ich weiß die Krankenkasse. Mein Mann musste mal da hin, um seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Das war aber erst nach einer AU von über einem Jahr. Ich glaube, da musst du dir wirklich keine Sorgen machen dass die dich wegen ein paar Wochen hinschicken.

Für den Wechsel der Krankenkasse musst die die Kündigungsfrist beachten. Die gilt auch bei Arbeitgeberwechsel.

Aber das Wichtigste: Herzlichen Glückwunsch! Ich freue mich für dich, dass das klappt. Ich glaube aber, du solltest auch nach dem Wechsel dran bleiben und dafür sorgen, dass du das alles gut verarbeitest. Vielleicht auch mit Hilfe einer Therapie. Es kam mir schon so vor, als wärst du durch das Mobbing sehr verunsichert und würdest dir überhaupt nichts mehr zutrauen. Scheinbar hat das, was deine Kollegen da mit dir gemacht haben, wirklich tiefe Wunden geschlagen. Du bist ja bei dem Psychiater in guten Händen, ich würde darüber nachdenken auch nach dem Wechsel noch etwas in Behandlung zu bleiben damit du Unterstützung hast.

21.05.2015 10:04 • #186


Schlaflose
Zitat von Chica:
Wovor ich nun allerdings ein wenig Angst habe, ist der MDK. Kann das vorkommen, dass ich da zu einer Untersuchung muss? Wer beauftragt den eigentlich?


Der MDK wird von den Krankenkassen erst eingeschaltet, wenn man schon mehrere Monate Krankengeld bezieht.

21.05.2015 11:02 • x 1 #187


C
Ich werde am Dienstag den Vertrag unterschreiben. Das wollte ich auch gerade vorschlagen, dass ich dann einfach noch weiterhin dort in Behandlung bleibe. Geht das denn so einfach? Einfach nur zu den Gesprächen?

Wie sieht es denn aus, wenn ich dann auch am 26.5. die Kündigung verschicke? Ich will da nicht mehr einen Tag hin.

Angenommen ich bin bis zum 30.6. weiterhin krank geschrieben.....ich bekomme doch bis dahin Geld von der Krankenkasse , nicht wahr? Das heisst ab dem 8.6. - 30.6. müsste dann meine Krankenkasse Krankengeld zahlen.

Ab 1.7. wäre ich dann im neuen Arbeitsverhältniss

21.05.2015 11:17 • #188


C
Hier melde ich mich mal wieder. Morgen gehe ich meinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Werde dann auch die Kündigung verschicken. Meine AU geht noch bis zum 1.6. wo ich auch wieder den Termin bei der Psychiaterin habe.

Ich möchte, dass meine AU bis dahin verlängert wird, quasi den ganzen Juli. Ist das möglich? Wenn ja, wie?

Muss ich das Formular wegen Krankengeld bei der Krankenkasse anfordern oder bekomme ich das automatisch zugeschickt? Die Psychiaterin meinte, dass ich das am 1.6 mitbringen soll.

25.05.2015 07:20 • #189


C
Ich bekomme noch bis zum 6.6.2015 normalerweise normales Gehalt und in der Zeit vom 8.6-30.6 Krankengeld von der Krankenkasse.

Da ich bei der AOK versichert bin, wollte ich schon mal in etwa ausrechnen wie hoch das sein wird. Rechne ich dann das WE mit ein oder nur die normalen Wochentage von Montag-Freitag?

25.05.2015 13:14 • #190


Schlaflose
Zitat von Chica:
Muss ich das Formular wegen Krankengeld bei der Krankenkasse anfordern oder bekomme ich das automatisch zugeschickt? Die Psychiaterin meinte, dass ich das am 1.6 mitbringen soll.


Mir wurde das bisher immer automatisch von der Krankenkasse geschickt.

Zitat von Chica:
Ich bekomme noch bis zum 6.6.2015 normalerweise normales Gehalt und in der Zeit vom 8.6-30.6 Krankengeld von der Krankenkasse.


Dann kann dir die Psychiaterin erst nach dem 6.6 das Formular ausstellen. Wahrscheinlich schickt dir die Kasse das Formular erst zu, wenn du über 6.6. hinaus krank geschrieben bist. Die können ja nicht im Voraus wissen, dass es noch weitergeht.

Zitat von Chica:
Rechne ich dann das WE mit ein oder nur die normalen Wochentage von Montag-Freitag?


Wenn ich mich richtig erinnere, rechnen die immer mit 30 Tagen.

25.05.2015 14:47 • #191


C
Ich habe vorhin mit der Krankenkasse telefoniert und die Dame teilte mir mit, dass sie mir den Auszahlungsschein zuschickt. Aber es gilt ja erst ab dem 8.6. Vorher bekomme ich ja noch vom Arbeitgeber Geld. Sie hat mich auch nach dem Grund der AU gefragt, also wegen welcher Diagnose. Selbstverständlich habe ich der Dame das gesagt. Sie sehen es ja eh auf der AU.Am Montag habe ich ja wieder meinen Termin bei der Ärztin. Soll ich ihr sagen, dass ich nun einen neuen Job zum 1.7. gefunden habe?

Am Dienstag soll ich dann die Dame von der AOK wieder anrufen und ihr mitteilen, ob ich wieder arbeiten gehe oder ob ich weiter krank geschrieben worden bin. Ist das so üblich?

29.05.2015 09:45 • #192


Schlaflose
Zitat von Chica:
Am Montag habe ich ja wieder meinen Termin bei der Ärztin. Soll ich ihr sagen, dass ich nun einen neuen Job zum 1.7. gefunden habe?


Normalerweise wird man höchstens für 4 Wochen am Stück krank geschrieben, in vielen Fällen sogar noch weniger. Ich würde der Ärztin trotzdem auf jeden Fall sagen, dass du ab dem 1.7 wieder arbeiten gehst.

Zitat von Chica:
m Dienstag soll ich dann die Dame von der AOK wieder anrufen und ihr mitteilen, ob ich wieder arbeiten gehe oder ob ich weiter krank geschrieben worden bin. Ist das so üblich?


Eigentlich nicht. Du schickst ja den Schein ausgefüllt dorthin und dann sehen die das ja. Oder meinst du für die Zeit nach dem 1.7?

29.05.2015 10:05 • #193


C
Von der Fachärztin wurde ich vom 18.5.-1.6. krank geschrieben.

Ich bekomme schon wieder Angst, wenn ich daran denke, eventuell da doch wieder hin zu müssen. Will ich auf GAR KEINEN FALL mehr.

29.05.2015 10:38 • #194


Schlaflose
Mach dich doch nicht wieder verrückt. Es hat doch bisher jedes Mal geklappt. Hast du denn nicht noch Urlaub, den du offiziell nehmen kannst?

29.05.2015 11:54 • #195


C
Also ich habe 1 Woche in den Osterferien genommen und meinen nächsten Urlaub hätte ich erst im Juli gehabt und mein Vertrag ging ja bis Ende August.

Wie lange kann der Psychiater mich denn krank schreiben? Es wäre ja dann ,,nur noch einmal vom 1.6.-30.6.

29.05.2015 12:05 • #196


Schlaflose
Zitat von Chica:
Wie lange kann der Psychiater mich denn krank schreiben?


Im Prinzip kann man wegen der gleichen Erkrankung anderthalb Jahre insgesamt krank geschrieben werden. Aber normalerweise schreitet die Krankenkasse nach einigen Monaten ein und bestellt einen zum Medizinischen Dienst, um selbst festzustellen zu lassen, ob die Krankschreibung zu Recht erfolgt oder verlangt, dass man eine Reha macht.
Bei dir handelt es sich doch nur um eine ganz kurze Zeit, also kein Grund, sich darüber einen Kopf zu machen.

29.05.2015 12:27 • #197

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C
Okay

Ich bekomme schon wieder Angst bei dem Gedanken, da wieder hin zu müssen. Daher ist es mir so wichtig, dass ich bis Ende Juni krank geschrieben werde.

29.05.2015 12:41 • #198


C
Morgen ist es soweit . Morgen habe ich wieder den Termin beim Psychiater .

31.05.2015 08:01 • #199


Luna70
Chica, deine Ärztin war doch das letzte mal verständnisvoll, hast du gesagt. Sie hat dich ohne weiteres krank geschrieben. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Arzt wegen 4 Wochen Krankschreibung eine Verschlechterung des Zustandes riskiert, wenn mit dem Jobwechsel doch schon eine Veränderung der Situation fest steht.

Du bist so verunsichert und ängstlich, ich bin sicher du strahst das auch absolut aus und es wird ganz klar erkennbar sein dass du da nicht mehr hin kannst. Ein geschulter Arzt sieht das schon an der Körpersprache.

Sage einfach, wie es ist. Du hast schreckliche Angst beim Gedanken da wieder hingehen zu müssen. Ist doch die Wahrheit. Das wird schon klappen, bitte beruhige dich.

31.05.2015 11:36 • #200


A


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