Zitat von Painfull:Gerd50 hat geschrieben:
Zwischen Hintern versohlen und Misshandlung ist doch ein gewaltiger Unterschied oder?
der Unterschied ist so groß wie der zwischen einem Schwein und einem Wolkenkratzer. der von mit vorhin beschriebene Fall mit dem Bengel im Bus ist kein Einzelfall. ich weiss nicht wie man solchen aggressiven Kindern mit Gewaltpotential anders entgegen treten kann. mit Namen tanzen und bunten Batiktüchern erreicht man da jedenfalls nix.
Das sieht das Gesetz anders. In Österreich ist jegliche Art von Gewalt verboten.
" ...Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung
jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen." (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, § 137)
Oder gilt das nicht mehr?
In Deutschland gibt es seit das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479). Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.«
Gibt es da irgendeinen Zweifel, was gemeint ist? Im Zweifel einfach einen Strafrechtler befragen, es ist absolut eindeutig. Auch eine Ohrfeige oder "Hinter-Versohlen" ist Gewalt im Sinn dieser Gesetze. Und die achten wir doch, oder?
Im Übrigen kann man Kinder auch ohne Namen tanzen und Batik-Tücher gewaltfrei erziehen. Man mag es kaum glauben.