Lillibeth
Mitglied
- 2029
- 26
- 1817
LG
• • 29.08.2019 #1
Lillibeth
Mitglied
• • 29.08.2019 #1
Sebastian82
Mitglied
• x 1 #2
x 3
Ninic
Mitglied
• x 1 #3
Lillibeth
Mitglied
• #4
Lillibeth
Mitglied
Zitat von Sebastian82:Da Minijobs versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können aus der geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich keine Krankengeld-Ansprüche entstehen. Das Minijob-Einkommen bleibt somit unberücksichtigt und du bekommst nach den sechs Wochen kein weiteres Geld vom AG oder KK. Wie sich das mit den Kankmeldungen nach den 6 Wochen und einer bzgl. Reha oder anderer Leistungen verhält, das weiß ich nicht. Vielleicht solltest du das sicherheitshalber direkt mit der KK klären. Gute Besserung!
• #5
Lara1204
Gast
• #6
Lillibeth
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Zitat von Lara1204:Es ist leider wirklich so, daß du nach 6 Wochen kein Geld mehr bekommst. Da du keine Beiträge an die Krankenkasse zahlst.
• #7
Lottaluft
Mitglied
Zitat von Lillibeth:Das weiß ich aber ich will ja danach nicht kündigen sondern zu Hause bleiben bis es wieder gut ist.
• #8
Schlaflose
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Zitat von Lillibeth:Das weiß ich aber ich will ja danach nicht kündigen sondern zu Hause bleiben bis es wieder gut ist.
• x 1 #9
Lillibeth
Mitglied
Zitat von Schlaflose:Dann müsstest du dich wahrscheinlich beim Sozialamt melden, ob du übergangsweise HartzIV oder eine ähnliche Leistung bekommst.
• #10
Lillibeth
Mitglied
Zitat von Lottaluft:Wie lange nimmst du das opipramol jetzt schon und in welcher Dosierung wenn du so müde bist
• #11
Lottaluft
Mitglied
• x 1 #12
Schlaflose
Mitglied
Zitat von Lillibeth:Ich will ja gar kein Geld es geht mir nur drum ob ich weiter ohne AU zu Hause bleiben kann
• #13
Lillibeth
Mitglied
Zitat von Schlaflose:Das musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären, ob sie das mitmachen.
• #14
Ninic
Mitglied
• x 1 #15
Lillibeth
Mitglied
• x 1 #16
x 4