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seventeen
Hi ihr Lieben,

nachdem ich eigentlich dachte, meine Finanzen halbwegs im Griff zu haben, flatterten gerade drei Briefe des Arbeitsamtes herein und ich bin vollkommen aufgelöst. Mein Antrag auf ALG1, der eigentlich wasserdicht war, ist abgelehnt worden. Zusätzlich habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, wodurch mein Anspruch auf Arbeitslosengeld derart gemindert wurde, dass ich nach Ablauf der Sperrzeit kein Anrecht mehr auf ALG1 habe.

Die Sperrzeit ist rückwirkend gültig, vom 12. Februar bis zum 15. Mai. Habe sofort mit der Krankenkasse telefoniert und bestätigt bekommen, dass ich nun rückwirkend ab Februar freiwillig versichert bin und dementsprechende Zahlungen werde leisten müssen. Ich habe keinerlei Einkünfte, gar nichts, noch genug Geld auf dem Konto für Essen und Miete diesen Monat.

Natürlich werde ich einen Antrag auf Hartz4 stellen, aber ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Antrag wird aufgrund der Situation höchstwahrscheinlich abgelehnt werden (hatte bereits letztes Jahr einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde).

Ich bin absolut fassungslos. Und wie gelähmt. Was soll ich jetzt machen? Mitte des Monats sollte mein Fortbildungskurs endlich starten, wenn ich jetzt eine Arbeit aufnehme, habe ich kein Recht mehr auf den Kurs, der durch einen Bildungsgutschein finanziert wird. Davon abgesehen, dass ich kaum in der Lage bin zu arbeiten momentan.

Ich kann die Krankenkassen-Beiträge nicht zahlen, weder rückwirkend noch die in der Zukunft auf mich zukommenden Beiträge. Haben die total den Verstand verloren?

Hat irgendjemand schon ähnliches erlebt und kann mir einen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalten soll? Krankenkasse hat sofort gesagt Pfändung/Gerichtsvollzieher wenn ich nicht zahle. Ich KANN nicht zahlen. Bitte helft mir. Man muss doch irgendwie Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags einlegen können.

Laut Amt bekomme ich Sperrzeit, weil mein Grund für die Arbeitsaufgabe objektiv gesehen nicht gilt: Objektiv gesehen war die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar, auch wenn Ihre Gründe für die Arbeitsaufgabe aus Ihrer Sicht sicherlich bedeutsam waren.

Meine Sachbearbeiterin hat mir zugesichert, dass ich keine Sperrzeit bekomme, da die Gründe (Mobbing hauptsächlich) Grund genug waren, den Aufhebungsvertrag zu schließen. Ich bin verzweifelt.

13.04.2018 13:42 • 15.04.2018 #1


16 Antworten ↓


E
Hatte gestern hier Sozialberatung in der Reha. Wer Alg1 keine Sperre riskieren will: Attest vom Arzt! Würde mich niiieee auf ne Sachbearbeiterin verlassen. Versuch doch es ärztlich noch attestieren zu lassen.

13.04.2018 13:47 • x 2 #2


A


Arbeitslosengeld, Amt, Sperrzeit - wer kennt sich aus?

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M
Zitat von seventeen:
Meine Sachbearbeiterin hat mir zugesichert, dass ich keine Sperrzeit bekomme

Gleich am Montag nochmal mit der Sachbearbeiterin reden!

die Dir zugesichert hat, dass Du keine Sperrzeit bekommst, da die Gründe (Mobbing hauptsächlich) Grund genug waren, den Aufhebungsvertrag zu schließen.

13.04.2018 13:48 • #3


kalina
Widerspruch kannst und solltest Du auf jeden Fall einlegen.

Wie Du Dich am besten verhalten sollst und wie die Lage genau ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Wenn Du wegen Mobbing die Arbeit aufgehört hast, würde ich an Deiner Stelle zum Arzt gehen und mir ein Attest deswegen ausstellen lassen. Dieses Attest legst Du dann dazu.

Informiere Dich am besten bei einer sozialen Beratungsstelle was zu tun ist.

Widerspruch musst Du aber schnell einlegen. Auf dem Bescheid steht drauf, wie lange Du Widerspruch einlegen kannst. (14 Tage?)

13.04.2018 13:49 • x 1 #4


R
Kann enana hier nur Recht geben. Die Sachbearbeiter sind keine dafür ausgebildeten Leute, oft haben die auch nur kurze Leiharbeitsverträge und von Gesetzen so viel Plan wie ein Goldfisch vom Rad fahren.
Generell gilt, dass du dir umgehend ne Beratung zuziehen solltest (Caritas, AWO usw.) oft haben diese sogar Anwälte im Haus für kostenlose Rechtsberatung; und was viele gar nicht wissen: Sozialanwälte sind IMMER kostenlos, vorallem wenn man mittellos ist. Also keine Angst, lass dir das nicht gefallen.

13.04.2018 13:50 • #5


kalina
Zitat von RabbiT:
Sozialanwälte sind IMMER kostenlos


Sozialanwälte sind NICHT immer kostenlos.

Nur wenn man ein geringes Einkommen hat oder Hartz 4 bezieht, kann man einen Berechtigungsschein bekommen, den man sich beim Amtsgericht holen kann. Mit dem Schein kann man zum Anwalt gehen und muss dann nur 15 Euro für eine Beratung bezahlen.

13.04.2018 14:03 • x 1 #6


R
Zitat von kalina:
Sozialanwälte sind IMMER kostenlos, vorallem wenn man mittellos ist


Sag ich ja
Und dann scheint das in den Bundesländern immer unterschiedlich zu sein, denn hier ist es tatsächlich so.

13.04.2018 14:05 • x 1 #7


E
Ich kenns auch mit Schein von Amtsgericht und oft geben die einem schon paar Tipps mit auf den Weg

13.04.2018 14:09 • x 2 #8


kalina
Kann gut sein, dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist.

Ich hab das mit dem mittellos bei Dir schon gelesen, wollte nur unterstreichen, dass es bei uns nicht immer so ist, sondern eben nur wenn man nachweisen kann, wenig Geld zu haben.

Da die Threadstellerin geschrieben hatte, dass sie anscheinend kein Hartz 4 bekommt, weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann es also sein, dass sie auch keinen Berechtigungsschein bekommt.

Widerspruch kann sie aber auch alleine einlegen, da braucht man keinen Anwalt dazu. Sie muss nur die Frist einhalten.

Und eine soziale Beratungsstelle wie die Caritas zum Beispiel wäre da vielleicht der unkompliziertere Ansprechpartner.

13.04.2018 14:13 • x 2 #9


R
Zitat von kalina:
Und eine soziale Beratungsstelle wie die Caritas zum Beispiel wäre da vielleicht der unkompliziertere Ansprechpartner.



Ist für mich meist die erste Anlaufstelle, wenn ich Beratung für solche Dinge brauch. Deswegen empfehle ichs immer weiter.

13.04.2018 14:15 • x 2 #10


seventeen
Hallo,
danke für die Antworten. Auf eine Beratungsstelle bin ich noch gar nicht gekommen, da werde ich Montag sofort hingehen. Ob dann Anwalt etc. kostenlos ist oder nicht, ist mir erstmal egal - die Frage ist ja, ob es überhaupt Sinn macht, Widerspruch einzulegen, und da kann mir eine Beratungsstelle vielleicht weiterhelfen. Danke.

Einen Attest vom Psychologen hatte ich. Wurde nicht anerkannt, weil der Attest NACH dem Aufhebungsvertrag geschrieben wurde. Soviel dazu ...

Ich werde aber auf jeden Fall nochmal einen Antrag auf ALG2 stellen. Meine Partnerin weigert sich halt standhaft, irgendetwas für mich zu übernehmen. Will ich ja auch nicht, aber wir müssen dann beweisen, dass wir keine Lebensgemeinschaft sind - aber wir fahren gemeinsam in Urlaub, haben nur ein Schlafzimmer, gemeinsame Versicherungen etc. Das wird unmöglich werden.

13.04.2018 14:58 • #11


seventeen
So, eine Nacht drüber geschlafen, mit mulmigem Gefühl im Bauch aufgewacht.

Ich will auf gar keinen Fall Hartz IV beziehen, weil ich Angst davor habe. Aber es wäre ja nur für zwei, drei Monate, bis ich die Weiterbildung beende und einen Job gefunden habe. Daher noch eine Frage an euch: Mitte des Monats mache ich dank Bildungsgutschein des Arbeitsamtes eine Fortbildung, die 4 Wochen dauert. FALLS bis dahin über meinen Antrag entschieden wurde - können die mich dann zwingen, die Fortbildung sausen zu lassen und irgendwo zu arbeiten?

15.04.2018 08:05 • #12


petrus57
Ich denke solange du dich in einer Weiterbildung befindest, bist du nicht vermittelbar.

15.04.2018 08:16 • #13


Morlin
Ich musste ein Attest vom Arzt beilegen. Ausführlich geschrieben.

Ach sehe ich gerade, hattest du ja.

15.04.2018 08:40 • #14


kalina
Das ist mehr als unwahrscheinlich dass Dich jemand zwingen würde die Fortbildung abzusagen.

Widerspruch einlegen. Immer. Trotzdem versuchen Hartz4 zu beantragen. Du kannst doch sagen, dass Du in einer WG lebst.

15.04.2018 11:14 • #15


seventeen
@kalina : Mehr als unwahrscheinlich, ja. Aber mich wundert langsam gar nichts mehr.

Ich kann nicht nachweisen, dass es sich um eine WG handelt. Außerdem ist es ganz gefährlich, sowas von sich aus anzugeben. Für das Amt gibt es WG nicht, die versuchen oft Einstehensgemeinschaften draus zu basteln und das kann ich eben nicht widerlegen. Es IST ja eigentlich eine Einstehensgemeinschaft. Nur weigert sich meine Freundin, für mich aufzukommen, was ja auch ihr gutes Recht ist. Nur, ich bin dann halt auf gut deutsch gef..

Momentan ist die Lage, dass meine Mutter mir wahrscheinlich ein Darlehen für die Krankenversicherung geben wird, dass ich ihr dann wenn ich wieder arbeite nach der Weiterbildung zurückzahle. Bekomme ich die Kosten für Versicherung, Miete, Essen und Auto gestemmt bis Juni, muss ich nichts beantragen.

15.04.2018 11:34 • #16


E
Zitat von seventeen:
Daher noch eine Frage an euch: Mitte des Monats mache ich dank Bildungsgutschein des Arbeitsamtes eine Fortbildung, die 4 Wochen dauert. FALLS bis dahin über meinen Antrag entschieden wurde - können die mich dann zwingen, die Fortbildung sausen zu lassen und irgendwo zu arbeiten?

Wenn schon alles genehmigt ist und du den Bildungsgutschein hast, dann wird die Maßnahme auch für dich stattfinden da diese in deinem Fall ja anscheinend nichts mit dem Leistungsbezug zu tun hat.

Zitat von seventeen:
Einen Attest vom Psychologen hatte ich. Wurde nicht anerkannt, weil der Attest NACH dem Aufhebungsvertrag geschrieben wurde. Soviel dazu ...

Ich kenne jetzt die Vorgeschichte nicht, vermute aber du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben weil du aufgrund einer Erkrankung die Arbeit nicht weiterführen konntest?

Wenn das so war, dann hast du einen großen Fehler gemacht. So etwas nennt man bei der Behörde nämlich Selbst verschuldete Arbeitslosigkeit. Und so etwas wird mit einer Sperrzeit bei ALG1 aber auch ALG2 sanktioniert. Am besten wäre hier das Gespräch mit der Arbeitsagentur im Vorfeld gewesen. In meinen Augen ist aber noch nicht alles verloren. Vor allem bei einer psychischer Erkrankungen sollten in der Regel keine Sperrzeiten verhängt werden da aufgrund einer solchen Erkrankung die fortführung eines Arbeitsverhältnis schon nicht mehr zumutbar sein könnte. Da dein Jobcenter nun aber schon entschieden hat musst du einen Widerspruch einlegen, die Atteste einreichen und am besten einen Anwalt der spezialisiert ist einschalten. Dann würde ich gute Chancen sehen das die Sperrzeit vor Gericht keinen Bestand hat, natürlich nur wenn tatsächlich eine schwere psychischer Erkrankung vorliegt.

15.04.2018 11:42 • #17


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