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Hallo,

Ich brauch bitte schwarmwissen.

Wie lange hat ein amt fuer Grundsicherung die moeglichkeit etwas nach zuberechnen und einzufordern ?

Ich habe Altlasten aus dem Jahre 2022 als ich damals aufstockend Leistung Bezog und ueberzahlt wurde. Damals gab ich jedes Einkommen zeitgemaeß an und bekam auch 100 Neuberechnungen.

Ein Jahr spaeter erhielt ich eine dicke Rueckforderung. Diese ich noch heute per Rate abzahle.

Nun erhielt ich Post, dass die Stundung aufgehoben wird und sollte ploetzlich das doppelte an noch offener Restzahlung leisten Ich verstand es nicht und hing gestern Ewigkeiten in der Leitung.

Jetzt kam raus, dass wohl eine weitere Rueckforderung fuer das Jahr 22 aufgetaucht ist und mit einberechnet wurde. Darueber erhielt ich aber keinerlei Informationen.

Jetzt setze ich mich am Wochenende hin und stelle meine Unterlagen und meine bereits geleisteten Zahlung auf und schicke dieses zur Pruefung ein.

Meine Frage ist. Wie lange hat das Amt zeit Rueckwirkend Nachzuberechnen und einzufordern? Ich habe gelesen bis zu einem Jahr. Stimmt das? Oder sind es vier? Ich verstehe im inet nur bahnhof

Auch muss ich pruefen ob die ueberzahlungen ueberhaupt korrekt sind. Mittlerweile sind summen angegeben die ueberhaupt nicht passen. Mein einkommen war damals schwankend ja. Aber eben nicht so schwankend das man mir mal eben gesamt hoch vierstellig innerhalb 5 monate ueberzahlt hat.

Vllt gibt es hier ja wen unter euch, der sich ein wenig auskennt und weiß welchen naechsten schritt ich gehen sollte

Lg.

26.09.2025 07:19 • 28.09.2025 #1


8 Antworten ↓


@Knipsi schönen guten Morgen, ich versuche dir das kurz und knapp zu erklären also . Das Amt für Grundsicherung bzw. das Sozialamt hat grundsätzlich das Recht, zu viel gezahlte Beträge rückwirkend geltend zu machen.
Nach § 45 SGB I können Beträge bis zu vier Jahren rückwirkend gefordert werden.
Das heißt: Ja, das Amt hat das Recht, Rückforderungen aus überzahlten Leistungen geltend zu machen, und der Leistungsberechtigte ist grundsätzlich verpflichtet, diese Beträge zurückzuzahlen, soweit er nicht unter dem Existenzminimum lebt.
Diese Einschränkung (Existenzminimum) kann zu einer Anpassung der Rückforderungen führen lass dir auf jeden Fall vom zuständigen Mitarbeiter die Berechnungen und Rückzahlungen genau erklären vor allem wenn du sachen nicht nachvollziehen kannst.ich war auch schon in der Lage und hoffe ich kann dir somit helfen . Liebe Grüße

A


Rueckforderung Amt

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Danke fuer die aufklaerung der jahre.

Habe grundsaetzlich kein problem etwas zurueck zuzahlen. Aber ich hab ein problem damit wenn die was anrechnen was an tatsaechlichem einkommen gar nicht so stattgefunden hat. Ich meine worauf beziehen sie sich?
Die sagen ja immer so groß: es wird das berechnet was monatlich reingekommen ist. Wenn ich zum Beispiel fuer monat x nur 800Euro lohn ausgezahlt bekommen hatte und einen monat drauf eine korrektur vom arbeitgeber gemacht wurde und es mir im folgemonat erst zugeflossen ist. Kann das denn einfach so zurueck gerechnet werden?

Denn kommt noch hinzu thema unterhaltsvorschuss und halbwaisente. Halbwaisenrente ist schwankend da es aus einem anderen land kommt und dem kurswechel unterliegt. Dies reguliert aber rueckwirkend die unterhaltsvorschusstelle (eig wussten die vom amt das).. Wieso berechnen sie es dennoch? Hab ich ja in dem sinne doppelt angerechnet bekommen, wenn ich jetzt so drueber nachdenke.

Ich freu mich auf mein Wochenende das wird anstrengend, da einen ueberblick zu bekommen.

@Knipsi ohje das Theater hatte ich auch Mal Grad wegen Job wenn mal mehr und dann weniger kommt da bekommst du dann schon fast jeden Monat einen neuen Bescheid da ist es besser sich einen Anwalt zu holen der daß nachberechnet bei mir waren die Bescheide dann teilweise falsch weil einmal hat die eine Sachbearbeiterin die Bescheide gemacht dann kam nach ein paar Monate wieder ein/eine andere die dann das ganze wieder rückwirkend anderst berechnet hat klar muß man nachzahlen weil man ja verpflichtet ist seine Bescheide zu prüfen bloß steigt man da selber kaum durch wenn man nicht immer feste Beträge hat

Guten Morgen.

Ich habe gestern ueber viele stunden damit verbracht meine alten kontoauszuege durchzugucken, alles haarklein aufgeschrieben, gerechnet.. Und gegen geprueft. Ich werd mal gucken ob ich eine ueberpruefung noch durch druecken kann. Ich habe gelesen, dass bei einer von anfang fehlerhaftrn berechnung, es die moeglichkeit gibt das anzuordnen, da ja dadurch alle folgeberechnungen wie ein rattenschwanz fortgefuehrt werden.

Ich wette die gucken sich die kontoauszuege eigentlich gar nicht so genau an sondern nehmen nur die lohnzettel und papiere und ermitteln gar nicht wann was genau dem konto zugeflossen ist.

Es bleibt spannend. Denn es gab monate wo ich nur ein gesamteinkommen von 900Euro hatte weil die ihre zahlungen ausgesetzt hatten durch staendige neuberechnung und verrechnung und pipapo (miete zahlte ich immer selbst).

Was lerne ich daraus? Buchfuehrung machen um den ueberblick zu behalten Vorallem wenn ich doch mal wieder auf unterstuetzung angewiesen sein sollte.

Wenn ich das so in der masse sehe, was da alles berechnet wurde wird mir uebel... Meistens nahmen die auch nur irgendeinen durchschnittswert.

Hab nun auch gesehen, als ich damals den erstantrag stellte bekam ich eine ueberweisung mit einer nachzahlung und gleichzeitig fuer den folgemonat. Dies wurde mir denn aber wieder abgeknoepft weil eine andere mitarbeiterin dran war und dies fuer den jeweiligen monat als ueberzahlung wahrnahm obwohl es ja fuer zwei monate war...

Naja hab mir nun einen termin besorgt. Und denn gehts rund. Ich werde erst aufstehen wenn der teppich aufgerollt ist und die sich einsichtig zeigt.

@Knipsi guten Morgen dann hast du alles richtig gemacht mit dem Termin das geht natürlich nicht das die irgendwie pauschal berechnen oder nur nach Abrechnung wenn dies nicht deiner tatsächlichen Einnahmen entspricht. Auch als Antragsteller bzw Empfänger von Leistungen hast du deine Rechte . Und die haben natürlich die Pflicht dir Akteneinsicht zu gewähren bzw dir die Forderung genau aufzuschlüsseln, das wird schon werden die viel Erfolg und erzähl wie es gelaufen ist liebe Grüße

@Knipsi ja bleib auf jeden Fall dran und Kontoauszüge prüft da keiner weiß ich aus eigener Erfahrung die fordern sie zwar an aus Vorschrift aber drüber schauen tut da keiner...Miete hast du selber bezahlt heißt aus deinen Einnahmen? bei manchen bezahlt ja daß Jobcenter die Miete gleich an den Vermieter? natürlich kannst du prüfen lassen und wie gesagt wegen Anwalt du kannst dir einen Beratungsschein vom Gericht holen dann zahlst du beim Anwalt 15 Euro Gebühr der schaut sich daß ganze dann nochmal an

Hallo Knipsi, ich kenn mich da im Detail jetzt leider auch nicht aus, aber ich würde sagen renenee ist da auf der richtigen Fährte.

Termin machen, alles nachweisen an Einkünften wann wofür, damit nicht zuviel abgezogen wird.
Es kann sein, dass manche Mitarbeiter bei der GruSi da pauschal mal was abziehen oder nicht so genau hinsehen.
Das ist ja dann nicht korrekt, weil das Geld für dich und Kind in dem Monat da sein muss.
Und mit dem rückzahlen, falls es dann wirklich zuviel ist, müssen es ja auch passende Raten sein, dass du noch leben kannst.

Vermutlich lohnt es sich immer mal Widerspruch gegen deren Bescheid einzulegen, wenn du Zweifel hast.
Du kannst auch beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt beantragen, und der hat genaue Ahnung und kann da in der Beratung mal drüber gucken, dann kostet dich das nichts. Das geht ja so ins Detail, dass der Laie da wenig Ahnung hat und ich vermute der Sachbearbeiter aufm Amt hat da auch nicht immer so den Durchblick.

Vielleicht kann da auch die Schuldnerberatung am Ort (meistens von Caritas oder Diakonie) dich beraten und da weiterhelfen.

Huhuuuuu,

Ich habe gestern noch ewig gesessen und mit hilfe von ki monat fuer monat den bedarf ermittelt weil es mir keine ruhe gelassen hat. Klar gibt es
abweichungen weil das nicht zu 100% korrekt sein wird aaaber ich musste dennoch feststellen, dass die berechnung tatsaechlich in der gesamtsumme in etwa dem entspricht was das amt mir aktuell anzeigt.

@Tin-maus ja ich hatte meine miete selbst bezahlt damals. Ich hatte damals eher sicherheitshalber Aufstockung beantragt wegen auszuges meines ex-partners. Zudem zeitpunkt gings aber auch schon bei mir gesundheitlich schlag auf schlag.

Verlor nach paar wochen noch meinen job - neuberechnung.
Fiel kurz danach ins krankengeld - neue berechnung.
Hatte aber noch zwei lohnzahlungen ausstehen (resturlaub und restgehalt was verzoegert eintrudelte) - neuberechnung.
Denn nach kurzer zeit - halbgesund zurueck in einen neuen job mit stark schwankendem einkommen - neuberechnung.
Kurz danach nochmal einen jobwechsel hingelegt (andere branche noch mehr schwankend) - neuberechnung.
Dort hab ichs mit den arbeitszeiten nicht gepackt und wechselte nochmal... Jippiiiii sie freute sich weil - neuberechnung.
Die kam denn gar nicht mehr mit und ich ja so oder so schon nicht mehr habe fuer knapp ueber ein jahr damals bezogen. Ich glaub die dame traeumte nachts von mir

Iwann kam das amt denn endlich an den punkt mir mitzuteilen, dass ich raus aus dem bedarf bin. Bis dahin gabs halt jede menge aenderungsbescheide, rueckzahlungen, nachzahlungen und auszahlungen. Teilweise ganz seltsame betraege. Aber hab halt gedacht, dass die schon wissen was sie da tun.

Nun hab ich mich entschieden, die geforderte summe die jetzt gerade geupgradet wurde nun weiterhin abzuzahlen und gut ist das. Sollte allerdings jetzt nochmal etwas aus heiterem himmel drauf kommen denn lass ich das in seine einzelteile zerlegen. Wenn man mal ueberlegt wie lange das eigentlich her ist ‍ finds echt scharf, dass die da soviel zeit haben fuer eine rueckforderung und ein selbst muss das am besten schon 3 Wochen spaeter erkennen. Die sind schon nicht doof - die sagten damals denn iwann ich soll nicht mehr jeden monat da aufschlagen sondern meine lohnzettel sammeln und es denn zum folgeantrag rein packen.

Die ueberlegung ist jetzt auch fuer mich,den wisch mit einem schlag zu zahlen... denn hab ich zwar einen anstrengenden monat und muss an ruecklagen ran aber ich haette den kram entgueltig vom hals und ich muesste da keinen gedanken mehr daran verschwenden.


Das hier war nun ein riesen learning glaub ich. Also ja ich bin dankbar, dass es sowas gibt. Doch sollte es eines tages nochmal dazu kommen, dass ich da was in anspruch nehmen muss, zieh ichs anders auf




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