Knipsi
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Hallo,
Ich brauch bitte schwarmwissen.
Wie lange hat ein amt fuer Grundsicherung die moeglichkeit etwas nach zuberechnen und einzufordern ?
Ich habe Altlasten aus dem Jahre 2022 als ich damals aufstockend Leistung Bezog und ueberzahlt wurde. Damals gab ich jedes Einkommen zeitgemaeß an und bekam auch 100 Neuberechnungen.
Ein Jahr spaeter erhielt ich eine dicke Rueckforderung. Diese ich noch heute per Rate abzahle.
Nun erhielt ich Post, dass die Stundung aufgehoben wird und sollte ploetzlich das doppelte an noch offener Restzahlung leisten Ich verstand es nicht und hing gestern Ewigkeiten in der Leitung.
Jetzt kam raus, dass wohl eine weitere Rueckforderung fuer das Jahr 22 aufgetaucht ist und mit einberechnet wurde. Darueber erhielt ich aber keinerlei Informationen.
Jetzt setze ich mich am Wochenende hin und stelle meine Unterlagen und meine bereits geleisteten Zahlung auf und schicke dieses zur Pruefung ein.
Meine Frage ist. Wie lange hat das Amt zeit Rueckwirkend Nachzuberechnen und einzufordern? Ich habe gelesen bis zu einem Jahr. Stimmt das? Oder sind es vier? Ich verstehe im inet nur bahnhof
Auch muss ich pruefen ob die ueberzahlungen ueberhaupt korrekt sind. Mittlerweile sind summen angegeben die ueberhaupt nicht passen. Mein einkommen war damals schwankend ja. Aber eben nicht so schwankend das man mir mal eben gesamt hoch vierstellig innerhalb 5 monate ueberzahlt hat.
Vllt gibt es hier ja wen unter euch, der sich ein wenig auskennt und weiß welchen naechsten schritt ich gehen sollte
Lg.
Ich brauch bitte schwarmwissen.
Wie lange hat ein amt fuer Grundsicherung die moeglichkeit etwas nach zuberechnen und einzufordern ?
Ich habe Altlasten aus dem Jahre 2022 als ich damals aufstockend Leistung Bezog und ueberzahlt wurde. Damals gab ich jedes Einkommen zeitgemaeß an und bekam auch 100 Neuberechnungen.
Ein Jahr spaeter erhielt ich eine dicke Rueckforderung. Diese ich noch heute per Rate abzahle.
Nun erhielt ich Post, dass die Stundung aufgehoben wird und sollte ploetzlich das doppelte an noch offener Restzahlung leisten Ich verstand es nicht und hing gestern Ewigkeiten in der Leitung.
Jetzt kam raus, dass wohl eine weitere Rueckforderung fuer das Jahr 22 aufgetaucht ist und mit einberechnet wurde. Darueber erhielt ich aber keinerlei Informationen.
Jetzt setze ich mich am Wochenende hin und stelle meine Unterlagen und meine bereits geleisteten Zahlung auf und schicke dieses zur Pruefung ein.
Meine Frage ist. Wie lange hat das Amt zeit Rueckwirkend Nachzuberechnen und einzufordern? Ich habe gelesen bis zu einem Jahr. Stimmt das? Oder sind es vier? Ich verstehe im inet nur bahnhof
Auch muss ich pruefen ob die ueberzahlungen ueberhaupt korrekt sind. Mittlerweile sind summen angegeben die ueberhaupt nicht passen. Mein einkommen war damals schwankend ja. Aber eben nicht so schwankend das man mir mal eben gesamt hoch vierstellig innerhalb 5 monate ueberzahlt hat.
Vllt gibt es hier ja wen unter euch, der sich ein wenig auskennt und weiß welchen naechsten schritt ich gehen sollte
Lg.
26.09.2025 06:19 • • 28.09.2025 #1
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