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K
Huhu, ich hab mal schnell ne Frage an euch. Und zwar hat mich mein Ex-Freund vor genau einer Woche rausgeschmissen. Bin nun bei nem Kollegen erstmal.
Nun habe ich einen Termin beim Amt, wegen Eingliederungshilfe oder so.
Alsooo, mein Problem ist, das ich ja noch nicht wirklich schaffe, rauszugehen.
Nun wollen die mir mein Komplettes Geld streichen, wenn ich nicht zum Termin erscheine.
Meine Betreuerin fuer GesundheutFinanzen sagte auch noch so dreisst zum Amt, das ich jawohl raus gehe. Sonst waere ich ja nun nicht beim Kollegen. Naja das war halt die letzte ''Notloesung'' die es gab. Waren ''nur'' 20Minuten Autofahrt. Die schlimmsten 20Minuten in letzter Zeit. Naja, nun denken die beim Amt, das ich ''Simuliere'' und wenn ich nicht zum Termin erscheine, bekomm ich keinen Cent mehr.

ABER :
ich habe vor einem Jahr ein Attest aus der Klinik vom Doc beim Amt eingereicht, weil ich mich nicht vor die Tuer traue. Die wissen dort also was Sache ist.

Meine frage :
Koennen die mir ''kranke'' Person einfach so das komplette Geld streichen?
Ich weiss nun nicht mehr weiter. Wie stehe ich denn OHNE Geld da?
Wenn ich es schaffen wuerde, meinen Sch'''''neHund zu ueberwinden, waere ich schon
LAENGST beim Amt gewesen..





LG eure Klaudija

14.10.2010 19:04 • 15.10.2010 #1


12 Antworten ↓


23juni2009
ich würde mal raten ja dürfen sie aber gleichzeitig müsste dann nen andere für dich zuständig sein?

lg david

14.10.2010 20:04 • #2


A


AMT und GELD usw

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K
und wer?

14.10.2010 20:51 • #3


23juni2009
na was für ein amt ist das poder um welchesb geld geht es ALG1 usw?

14.10.2010 20:55 • #4


K
ALG2 ....

14.10.2010 23:07 • #5


S
Bist du denn noch krank geschrieben ?
So lange du krank geschrieben bist kann man dich doch auch nicht eingliedern.
ALG2 Empfänger erhalten zwar kein Krankengeld , sie erhalten aber auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin ALG2 von der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn du eine Aufforderung erhalten hast dich persönlich vorzustellen darfst du nicht unentschuldigt wegbleiben sonst streichen oder kürzen sie die Bezüge.
Ruf doch mal den Sachbearbeiter an der auf dem Schreiben vermerkt ist und klär mit ihm ab wie du verfahren sollst. Vielleicht langt es ja wenn du die aktuelle Krankmeldung hinschickst.

14.10.2010 23:20 • #6


23juni2009
naja sie muss aber auch dem amt zur verfügung stehen also auc zur vermittlung und wen sie net mal dahin fahren kann kann sie auch net arbieten für die.

dann wäre soweit ich jetzt acu schon evtl bin die arge/sozialhilfe zuständig.

kann man sich eigentlich sozusagen bei alg2 abmelden und stattdessen krankengeld bekommen?
und was macht die treberhilfe bekommt man da net auch geld?

lg david

P.S:bekloppte bürokratie

15.10.2010 08:54 • #7


K
@ 23.Juli 2009
Bei ALG 2 abmelden und Krankengeld bekommen geht meines wissens nach nicht. Krankengeld ist ja für den Fall gedacht dass man im Fall einer Erkrankung während man noch in einer Festanstellung ist finanziell abgesichert ist und der Arbeitgeber einem nicht über ein Jahr quasi den Lohn zahlen muss ohne eine Arbeitskraft zu haben. Damit sind beide Seiten erstmal abgesichert. Der Arbeitgeber muss nur die ersten 6 Wo zahlen. Sollte der Arbeitgeber einen dann kündigen, läuft das mit dem Krankengeld erstmal weiter. Sollte er als Kündigungsgrund die Krankheit reinschreiben, so ist diese Kündigung nicht rechtens, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während einer ERkrankung nicht kündigen darf, Ausnahme, in der Probezeit ohne angabe von Gründen, auch wenn man sich denken kann das es wg der ERkrankung ist. In dem Fall zahlt die Krankenkasse ab dem Tag der Arbeitslosigkeit gleich das Krankengeld. Nach dem Bezug von Krankengeld gibts dann zwei möglichkeiten, entweder man ist gesund und meldet sich arbeitslos und sucht n job oder man meldet sich arbeitsls , wird weiterhin krank geschrieben. in wie weit die Leistungen da gekürzt werden weiß ich nicht. Und nach ca nem Jahr landet man ja sowieso bei ALG 2.

Wenn Du Dich wegen Deiner Frage erkundigst, dann Frag besser bei Deienr Krnakenkasse nach, die vom Amt könnten es sonst falsch verstehen, die sind ja immer etwas ...

Was das andere Thema angeht, normalerweise gibt es doch zu dem terminbescheid einen Brief auf dem man dann hinten ankreutzen kann ob man den Termin warnimmt oder nicht und wenn aus welchen gründen. zumindest beim ALG1 ist das so. Schicke den Brief doch zurück mit der Begründung dass es DIr nicht möglich ist aus dem Haus zu gehen. Hol Dir ein Attest vom Doc bzw. ein Schreiben in dem er Deine erkrankung mit Problemen schildert. Falls die dem nicht glauben haben die auch amtsärzte die Gutachten erstellen, da wirst dann vermutlich hin müssen. ABer allein die Tatsache dass Du dann dort fix und fertig ankommst und anhand der vermutlich gemessenen Werte von Blutdruck etc wird auch dieser Arzt feststellen, dass Du in einer extremen Stress und Paniksituation bist.
Welche Ärztin war das, die gesagt hast du könntest vor die Tür? Auch die sollte wissen das man mal gute und mal schlechte Tage hat. Und das man auch vor die Tür gehen würde wenn das Haus brennt!

15.10.2010 09:15 • #8


23juni2009
also was ich noch weiß ist das wenn man alg2 erhält und man lässt sich krankschreiben dann fungiert das amt wie ein arbeitgeber und zahlt noch 6wochen alg2 ab dann springt die krankenkasse ein also zur not das ganze so lösen!?

15.10.2010 10:07 • #9


K
Wenn das so geht wäre es eine Lösung, allerdings musst Du damit rechnen, dass das Krankengeld weniger ist wie das was DU vorher bekommen hast.

15.10.2010 11:09 • #10


23juni2009
ja also das geht das haben die mir vom amt immer wider gesagt.
aber du hast recht man sollte vorher versuchen rauszubekommen wie hoch das krankengeld ist!!

15.10.2010 14:16 • #11


K
Also bei meiner Krankenkasse gibts online auf der Seite n Krankengeldrechner, der ist ziehmlich genau.

15.10.2010 16:53 • #12


23juni2009
mir fällt noch was ein...wenn das krankengeld zu niedrig ist kann man wider alg2 bekommen

hatte ich auch ich bekam krankengeld und wurde dann von meiner sozialbetreuerin darauf hingewiesen das das unter der grenze xy liegt und mir alg2 zusteht

15.10.2010 18:49 • #13


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