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M
Hallo Leute

Da in meiner Familie vor Kurzem mehrere Fälle von schwerer Depression aufgetreten sind haben meine Familie und Ich angefangen uns Gedanken darüber zu machen ob es in solchen Fällen auch notwendig werden kann an häusliche Pflege zu denken.

Wie sind denn eure Erfahrungen bei solchen Fällen?

liebe Grüße Melanie

10.05.2023 06:51 • 15.05.2023 #1


6 Antworten ↓


D
Hallo Melanie,
Pflege als solche wäre eher nur nötig, wenn jemand nicht (mehr) in der Lage ist, sich beispielsweise selbst anzuziehen, zu waschen, aus dem Bett heraus zu kommen oder ähnliches aufgrund körperlicher Defizite.
Es gäbe aber die Möglichkeit der Alltagsbegleitung, die ja psychisch Erkrankte nutzen können und auch nutzen. Und natürlich könnte auch eine Haushaltshilfe in Betracht kommen, wenn es um Arbeiten geht, wie etwa Saubermachen oder Kochen.
In jedem Fall lohnt es sich, mal mit einem sozialpsychiatrischen Dienst diesbezüglich in Kontakt zu treten. Eine anerkannte Pflegestufe sollte aber schon vorhanden sein.
Denn alles kostet natürlich Geld und da muss man auch klären ob es Kostenträger gibt, die die Leistungen auch übernehmen können. Wenn man aber reich genug ist, kann man natürlich auch alles selbst zahlen, wie jede andere Dienstleistung, die man in Anspruch nehmen kann.

10.05.2023 07:51 • x 1 #2


A


Pflege bei schweren Depressionen

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O
Hallo,

mir persönlich wäre kein Fall häuslicher Pflege wegen Depressionen bekannt. Die Unterstützung kommt wenn dann von Freunden und Familie. Prinzipiell ist es ja auch so, dass depressive Menschen oft von einem geregelten Tagesablauf profitieren. Da geht es dann vor allem darum, den Alltag zu bewältigen - da würde die häusliche Pflege wohl eher dem entgegen stehen.
Sollte es wirklich so sein, dass man seinen Alltag gar nicht mehr bewältigen kann, sollte man vielleicht in betracht ziehen sich einer Klinik zuzuwenden, denn im besten Fall lässt sich die Depression bewältigen. Das könnte ein häuslicher Pflegedienst nicht leisten (und wäre auch nicht seine Aufgabe).

10.05.2023 07:57 • #3


blue1979
Hi,
es ist möglich einen Antrag zu stellen aber leider sind die MDK Gutachterprotokolle nicht auf psychische Krankheiten ausgelegt und man muss sich gut vorbereiten und mit dem obligatorischen Widerspruch rechnen.
Wenn du fachärztliche Atteste hast und euer Arzt dahinter steht ,hättest Du bessere Chancen.

Ich kenne einige Erwachsene/Kinder mit ADHS, Depri, Ängste, PTBS ,Schizo etc. die zumindest Pflegegrad 1 bekommen haben (Entlastungsbeitrag 125 EUR abrufbar) aber auch bis Pflegegrad 3 (selten) durch Widerspruch bekommen haben. Viele wissen das gar nicht oder haben auch nicht die Kraft und diesen Prozess durchzugehen . Es gibt auch externe Pflegeberater (leider sehr teuer) ,die gegen Bezahlung auch bei der Begutachtung als Beobachter dabei sind und bei der Punktevergabe mitdiskutieren...

Es muss sich schon um einen länger andauernden Zustand handeln: wenn die Depression erst seit paar Monaten da ist ,dann wirds schwieriger als wenn der Zustand länger als 6 Monate anhält (Pflegeversicherungsgesetz mal googeln).

10.05.2023 08:58 • #4


M
Hallo Blue,

danke für deine Ratschläge. Werde heute mal über das Pflegeversicherungsgesetz googeln. Die 125 Euro bei Pflegegrad 1 sind ja nicht gerade viel. Wäre eventuell nicht schlecht wenn ich mich bei einer Pflegeberatung mal beraten lasse wie die Lage einschätzen. Alternativ könnte ich mich vielleicht auch noch bei
prosenior-betreuung.de erkundigen ob die schon mal Pflegefälle hatten in Bezug zu Depressionen. Dann könnte ich mir eventuell auch ein Bild davon machen ob Pflege überhaupt notwendig werden könnte.

Was meinst du?

liebe Grüße

15.05.2023 09:08 • x 1 #5


Cathy79
Zitat von MelanieThier:
Die 125 Euro bei Pflegegrad 1 sind ja nicht gerade viel

Das sind nur Sachleistungen. Sprich du kannst dafür z.B. einen Duschhocker beantragen usw.
Richtiges Pflegegeld bekommt man erst ab Grad 2. Das sind dann 316 Euro. Meine Mutter bekommt das. Sie hat eine bipolare Störung, ist aber auch schon Ende 70. Die psychischen Krankheiten werden heute stärker bei der Beurteilung berücksichtigt. Aber wie das bei jüngeren ausschaut weiss ich leider auch nicht.

15.05.2023 09:12 • x 1 #6


blue1979
@MelanieThier Hallo Melanie,

der Entlastungsbetrag von 125 EUR ist nicht das Pflegegeld (wird ab Grad 2 relevant) und kann (muss nicht ) zusätzlich in Anspruch genommen werden für z.B niederschwellige Betreuungs/Entlastungsangebote (Reinigung, Haushaltshilfe,Freizeit ) bishin zur Kurzzeitpflege /Verhinderungspflege . Das läuft auch über zertifizierte Anbieter die von der Pflegekasse akzeptiert werden müssen.

Die Idee mit Pflegeberatung ist super und z.B Pflegewegweiser NRW bietet eine erste Übersicht an (andere Bundesländer haben bestimmt auch solche Homepages) oder auch die jeweilige Pflegekasse der Krankenversicherung müssten genaue Infos bereitstellen.
Wenn die Angehörigen privat versichert sind, dann ist Pflegeberatung compass eine Option.

Ich würde auch mit den behandelnden Ärzten (Hausarzt, Psychiater) sprechen, wie ihre Erfahrungen damit sind und wie die jeweilige Prognose bei deinen Angehörigen ist. Deren Befundberichte mit Diagnosen sollte dem MDK auch dann vorgelegt werden.

Ich finds gut das du dir so frühzeitig Gedanken um häusliche Pflege machst und wünsche Dir alles Gute!

P.S Es gibt von den Kranken-/Pflegekassen auch Infoblätter zum Pflegegrad und auch zum Entlastungsbeitrag oder auch Pflegehilfsmittel etc. Falls du da übersichtliche Infos brauchst, kann ich in den Unterlagen mal suchen.

Wünsche Dir eine gute Woche!

Ich hab vorher Entlastungsbeitrag geschrieben, heisst natürlich betrag

15.05.2023 10:09 • #7





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Prof. Dr. med. Ulrich Hegerl