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donmartin62
Hallo zusammen, ich habe am 24.08. eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.
Diese soll ab 01.10. gezahlt werden, also Ende Oktober.

Ich bin ausgesteuert seit April 23 und bekomme 24 Monate ALG1 laut Bescheid.
ALG1 bis April 2025
EM Rente bis August 2025
dann werde ich 63 Jahre alt sein, mit bisher 46 Jahren Berufstätigkeit.

Stimmt es, dass jetzt, innerhalb von 3 Tagen die ARGE kein ALG mehr zahlt weil ich ja Rente bekomme?
Was mache ich dann in den 2/3 Monaten OHNE Geld?

Endet dann auch mein Arbeitsvertrag? Bin noch bis 05.09. krank geschrieben.
Oder, wenn ich im Rahmen der Rente 3-6 Std arbeite, muss ich erst in Wiedereingliederung - wer zahlt mir dann meinen Lebensunterhalt/Miete? Oder muss ich zum Jobcenter?

Das sind ja nur noch 3 Tage bis die Miete abgebucht wird. Mir wird Angst und Bange, jetzt ist Wochenende und ich drehe fast durch.

Bisher war ich nicht in der Lage da mal richtig durch zu steigen.
(Depressiv, bipolar, Angst u Panikstörungen, Tinnitus, . . usw)

Vielen Dank, an die vielen Schreiberlinge hier und die, die einem Ängste nehmen und Tipps geben.
Ich bin auch Mitglied im VDK

27.08.2023 15:59 • 27.08.2023 #1


5 Antworten ↓


D
Sobald bei mir die teilweise EM gezahlt wurde, erhielt ich nur noch ein halbes ALG1. Solltest Du eine Wiedereingliederung im noch vorhandenen, also ungekündigten, Job machen, würde wohl Übergangsgeld greifen, dazu wäre aber eine Klärung mit der DRV nötig.

Falls Du keinen Job mehr hast, gibt es das halbe ALG1 bis der Anspruch erloschen ist. Formell stehst Du dann aber auch dem Arbeitsmarkt für 3 bis unter 6 Stunden täglich zur Verfügung.

Aber da Du im VDK bist, sollte man Dir da auch das alles genau erklären können. Ganz weg fällt dein ALG1 aber nicht so ohne weiteres, außer Du würdest aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr als Arbeitslos geführt, was meines Wissens bei einer AU über 6 Wochen der Fall wäre.

Den Rentenbescheid musst Du der AfA in Kopie zukommen lassen, möglichst umgehend. Eventuelle Überzahlungen des ALG1 wird man nämlich auch zurückfordern, sollten die geleistet werden. Sollte also trotz Rente volles ALG1 überwiesen werden, lieber mal etwas davon zurückhalten.

27.08.2023 16:46 • x 1 #2


A


Teil-EMRente bewilligt und ALG1 / Wiedereingliederung ?

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donmartin62
Vielen Dank, ich habe natürlich auch sofort dem VdK geschrieben, da ist aber ja leider das Wochenende zwischen.
Ich verstehe das alles eh nicht, bin auch in einer schlimmsten Phasen der Depression dazu gedrängt worden diese Anträge usw. zu stellen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man wegen der Nahtlosigkeit ALG1 bekommt, damit man nicht ohne Geld dasteht, und mit Rentenbeginn bis zur Zahlung gar nichts mehr erhält.
Aber das hieße ja auch, dass Rente an das ALG angerechnet wird und man dann schlechter als vorher da steht.

Tut mir leid, ich verstehe das alles nicht mehr....

27.08.2023 17:26 • #3


D
Bei der Rente gelten ja andere Berechnungen als beim ALG1. Es ist durchaus Möglich, dass es insgesamt weniger Geld gibt, als bei einem reinem vollen ALG1, aber das ist nicht zwangsläufig so.

Das ALG1 wird aber nicht auf die Rente in Summe angerechnet, sondern aufgrund der Tatsache, dass man halt nicht für einen Vollzeit Job arbeitsfähig ist. Vorausgesetzt der MD stellt halt auch nur eine Erwerbsfähigkeit für einen Teilzeit Job fest. Da dieser sich üblicherweise an dem was die RV beschieden hat, orientiert, wird es wohl auch darauf hinaus laufen. Jedenfalls bei mir war es so.

Also es gibt eine halbe Rente und ein halbes ALG1. Beides sind übrigens Versicherungsleistungen für die man ja Beiträge geleistet hat. Also nicht zu verwechseln mit Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung.

27.08.2023 20:22 • x 1 #4


donmartin62
Vielen lieben Dank!

Ja, die RV hat festgestellt, dass ich nur 3-6 Std arbeiten kann, oder an dieser Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen soll.
Die Prognose ist aber negativ seitens der RV.

Zur Begutachtung war ich, der Gutachter hat das bestätigt.

Ich möchte ja auch gerne arbeiten, 5 Std reichen ja am Tag und nicht 9-10 Std täglich, was mir nach 45 Jahren eben das Genick gebrochen hat. Schließlich kann niemand von der TeilRente leben.

Leider hat mich die Krankenkasse oder Rentenversicherung immer dann erwischt, wenn ich überhaupt nicht in der Lage war, überhaupt etwas zu entscheiden, zu verifizieren oder gar Widerspruch zu leisten....

Morgen werde ich mal dort anrufen und nachfragen. Im Moment kann ich telefonieren ....

27.08.2023 22:58 • x 1 #5


Feuerschale
Hallo Donmartin,
durch die Teilrente müsstest du auch noch weiter Alg1 bekommen, denn das Alg würde nur beendet durch
Ausüben einer Arbeit mehr als 15 h (mehr als Mini Job) in der Woche oder eine Vollrente.

Mit dem Arbeitgeber nimmst du am besten mal Kontakt auf, wie es weitergehen kann, kann der dich in Teilzeit auch noch übernehmen innerhalb deiner restlichen Leistungsfähigkeit? Oder würdet ihr die Arbeit beenden?

Da sollte der Arbeitgeber aber auch bescheinigen, dass er dir nichts passendes anbieten kann.
Wenn die Arbeitsstelle beendet wäre, müsste die Agentur dran denken dich krankenzuversichern (wenn sie es nicht schon jetzt tut, da das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt ist).

Ansonsten für den Beruf würde die Agentur mit dir besprechen, was du die restlichen Stunden noch tun könntest oder ob zunächst noch eine medizinische Reha sinnvoll wäre. Und dann eine neue Orientierung in Teilzeit.

Ohne Miete dürftest du auf jeden Fall nicht dastehen, das Alg muss ja weiterlaufen und dann (gleichzeitig) die Rente.
Auch später wenn das Alg beendet ist würdest du nicht nur Rente haben, sondern auch zum Job Center aufstockend Leistungen beantragen können.

27.08.2023 23:26 • x 1 #6





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