Pfeil rechts
3

florené
Soo ...
Rechtsanwalt hat gestern angerufen. Ablehnungsbescheid der DRV (Bundesknappschaft) für die Weitergewährung der Teilerminderungs-Rente liegt vor.
Jedenfalls brauche ich mal aktuelle Diagnosen. Zum Einen käme mein Hausarzt in Betracht, zum Anderen wäre es sinnvoll in die nahegelegene psychosomatische Klinik so gehen, um diagnosemäßig den aktuellen Stand nachweisen zu können. Nur ... ist Letzteres ... eben ... schwierig ... wenn ein Corona-Herbst vorausgesagt wird.
Ich will eigentlich auch nicht hin ...

Das Jobcenter frisst mich nicht, ich könnte im Herbst einfach einen normalen Alg-Antrag stellen.
Meine Daten: 57 J., schwere somatoforme Störung, schlimme Schlafstörungen, leichte bis mittelschwere Depression.

Wenn ich wieder prozessiere, gibt das ein Riesending. Das ist sehr anstrengend.
Das Geld ist im Endeffekt das Gleiche.

12.07.2022 12:41 • 12.07.2022 #1


3 Antworten ↓


D
Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht wirklich. Wenn ich krank bin und mich das am arbeiten hindert, habe ich das Recht auf eine Leistung, für die ich im Laufe meiner Erwerbstätigkeit eingezahlt habe. Diese Recht gilt es im Zweifelsfall einzuklagen. So ist das bei uns nunmal. Wenn Ärzte und Gutachter zu der Erkenntnis kommen, dass ich auch tatsächlich zu krank für eine Erwerbstätigkeit bin, gibt es ja keinen Zweifel und dann ist eine Klage nicht nur gerechtfertigt, sondern auch angeraten.

Um ALG zu beziehen, muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also Erwerbsfähig sein. Und in diesem Fall auch Vermittlungsbemühungen nachgehen. Das heißt bewerben und sofern die Bewerbung erfolgreich ist, den Job annehmen und arbeiten. Tue ich das nicht, gibts Sanktionen.

Ob das Geld im Endeffekt das Gleiche ist, spielt ja eher keine Rolle, wenn ich krank bin. Denn ich habe noch nicht davon gehört, das Geld eine Krankheit heilt. Es sichert bestenfalls die Existenz, wenn es dafür reicht.

12.07.2022 13:05 • x 1 #2


A


Nochmal prozessieren ? Oder erst mal Pause ?

x 3


florené
Ein wesentlich einfacherer Weg für mich wäre, der Sachbearbeiterin vom Jobcenter zu sagen, sie soll mich zum Amtsarzt schicken.

Rechtlich der korrekte Weg wäre meinen Rechtsanwalt wieder zu beauftragen. Der Prozess war so übel.
Da muss ich einen Gutachter finden. Das gab zwei 40-seitige Gutachten.
Wobei die früheren Gutachter das eventuell wieder machen.
Wäre vielleicht besser als ein Klinikaufenthalt.

12.07.2022 13:32 • x 1 #3


D
Also ich kenne ja Deine Geschichte nicht. Ich hab nur selbst einiges durch, bezüglich meiner Erkrankung. Krankengeld bis zur Aussteuerung, dann Alg1. Zwischenzeitlich bekam ich ne halbe EM Rente, nach dem ich bei zwei Gutachtern der RV war, die meine EM wohl erkannt haben. Da kam die Initiative, mich begutachten zu lassen, immer vom entsprechenden Träger meiner gewünschten Versorgungsleistung.

Klar, wenn die Arbeitsagentur dich zu deren MD schickt und dieser die EM feststellt, hast Du ein besseres Argument gegenüber dem Rententräger. Aber die Institutionen haben ihre eigenen Gutachter und die müssen sich nicht unbedingt einig sein, in ihrer Beurteilung.
Letztlich kann es also immer passieren, das man den Klageweg bestreiten muss. Denn eines ist klar, jeder Leistungsträger in Deutschland will, dass ein anderer die Leistungen erbringen soll. Dennoch muss einem Recht auf Leistungen trotzdem Genüge getragen werden. In letzter Instanz, muss das ein Gericht entscheiden, wenn es vorher nicht auch ohne geklärt wird.

Das da niemand Lust drauf hat, ist klar. Hab ich auch nicht. Aber die Alternative wäre, aufzugeben.

12.07.2022 13:48 • x 1 #4