Zitat von FeuerWasser:Das abändern eines Hochschulzeugnisses Betrug, ganz gleich wie du das darstellst. Wenn du anderer Meinung bist kannst du gerne in der Rechtsabteilung der Fakultät nachfragen wie sie das werten.Alles Gute weiterhin!
Nein!
Betrug ist im Gesetz klar geregelt.
Zitat:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch Betrug scheidet aus, da ich den AG nicht durch meine Handlung im Vermögen geschädigt habe oder mich selbst bereichert habe.
Selbst wenn ich dort nun weiter gearbeitet hätte.
Ich arbeite ja schon seit 10 Jahren. Und das sehr gut, sonst hätte er mir ja nicht eine gutbezahlte Feststelle angeboten oder?
Außerdem verwechselst du was.
Ich habe nicht mein Hochschulzeugnis geändert, sondern eine Fotokopie!
Das ist nunmal nicht strafbar.
Ich habe mich lang und breit von den Anwälten informieren lassen. Deshalb weiss ich das.
Früher wußte ich das auch nicht.
Glaube mir. Das Thema ist sehr kompliziert.