Zitat von Hopeso:@mkaufmann Hallo. Am liebsten wäre ich wieder gesund und würde arbeiten gehen. Meine Therapeutin meinte dazu wir sollten realistisch bleiben und der Psychiater,dass er mich nicht in einem hlb Jahr arbeitsfähig sieht. Nun hab ich ja die Aufforderung vom Amt die Reha zu beantragen und die RV entscheiden zu lassen,ob ...
Auch wenn Du später Rente bekommst, kannst Du eine Therapie machen und, falls es Dir wieder besser geht, wieder arbeiten.
Gute Vorbereitung ist hier das Stichwort: Das kann ich nicht in einem Satz erklären.
Ein Beispiel: Ich behaupte, dass es in manchen Fällen sogar sinnvoll sein kann, gleichzeitig einen Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt zu stellen. Die Rentenversicherung behauptet zwar, dass dieser keinen Einfluss auf deinen Rentenantrag hat, dennoch wird dieser beim Rentenantrag abgefragt.
Du kennst ja den Grundsatz Rehabilitation vor Rente. Die Rentenversicherung prüft unter anderem, ob alle therapeutischen Mittel bereits ausgeschöpft sind und ob es Sinn macht, weitere anzuwenden. Es wird untersucht, wie lange Du krank bist und ob eine Verbesserung deiner Gesundheit in naher Zukunft wahrscheinlich ist.
19.06.2024 23:21 •
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