Zitat von Hopeso: Ja, selbst die von der AfA haben zu mir gesagt,dass die Rehaeinrichtungen ja f ü r die DRV arbeiten und man deshalb auch meistens nicht erwerbsgemindert entlassen wird. Irgendwas stimmt mit dem ganzen System nicht.
Dazu möchte ich noch was anmerken. „Ja selbst die von der AfA….“ können viel erzählen und erstrecht, wenn sie dann außen vor sind und keine Zuständigkeit haben.
Abgesehen davon entscheidet nicht die Reha Einrichtung oder die dortigen Ärzte, ob jemand eine EMR letztendlich bekommt. Das entscheidet alleine die Rentenversicherung anhand der ihr vorliegenden Informationen und Unterlagen. Die Reha Einrichtung gibt auch nur eine Prognose für die kommenden 6 Monate ab und natürlich haben die keine Glaskugel. Ebenso wenig können die verhindern, dass man zum Arzt geht und der einen dann krankschreibt oder in eine Klinik einweist. Urteilen Rehakliniken bisweilen „pro“ Erwerbsfähig? Einige sicher, denn die DRV ist ja ein Kunde, den man gerne behalten würde. Da kann der Gedanke, die Klinik fördert die Heilung, schon mitschwingen. Andererseits soll die Klinik das ja sogar auch, den Reha bedeutet ja Fit für den Alltag und das Berufsleben machen und ob man das nun glauben mag oder nicht, weil man es selbst nicht unbedingt will, es gibt kranke Menschen, die genau das „erwerbsfähig werden, oder bleiben“ auch selbst so wollen.
Das ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass es gute und schlechte Reha Einrichtungen gibt, die mit mehr oder weniger kompetenten Personal ausgestattet sind.
Ein allgemein gültiges Urteil lässt sich da schwer fällen, weil ja auch jeder seine eigenen Ansprüche und Erwartungen hat, die vielleicht erfüllt, aber eben genau so gut, nicht erfüllt werden können.
Auch so Aussagen, wenn man gepflegt zum Gutachter geht und klar kommunizieren kann, dann automatisch als Gesund abgestempelt zu werden, kann ich persönlich so nicht bestätigen. Ich denke eher, wenn ich absichtlich etwas vorgegaukelt hätte, wäre das den Gutachtern erstrecht aufgefallen. Man kann meiner Meinung nach nämlich seltenst aus seiner Haut. Und wenn man bei allem was man schildert und ja auch mit Befunden belegen kann, bei der Wahrheit bleibt, gibts auch keine Fallstricke zu beachten, weil es schlicht keine gibt. Man darf absolut auch mal lächeln beim Gutachter und muss nicht daherkommen wie ein wandelndes Elend um als der kranke Mensch beurteilt zu werden, der man ja ist.