Pfeil rechts
2

Winclair
Hallo,

ich (M/ Mitte 20) habe vor zwei Monaten meinen Job als Chemielaborant gekündigt, aufgrund von Depressionen und Suizidgedanken, nachdem ich Anfang dieses Jahres die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe.

Ich kann diesen Job echt nicht mehr weitermachen, es hat mich wirklich sehr kaputt gemacht nur leider ist der Job so spezifisch dass man sich in dem Bereich echt nicht weiter umorientieren kann, als das was ich jetzt gemacht habe, hatte bei meinem alten Arbeitgeber auch nach Alternativen gefragt und währenddessen auch die ganze Zeit extern geschaut, aber leider ohne Erfolg bis jetzt.

Deswegen würde ich jetzt halt gerne eine Umschulung machen mit einem Bildungsgutschein und jetzt wäre halt die Frage ob das überhaupt möglich sein wird oder wie man das darstellen muss, damit es ermöglicht wird?

Ich würde halt gerne in eine Richtung gehen die man remote bzw im Homeoffice machen kann (wahrscheinlich IT da hatte ich schon 6 Monate Praktikum), was ich halt wirklich so viel ertragbarer finden würde und gleichzeitig arbeite ich halt auch mit einem Psychotherapeuten daran und denke dass das doch eigentlich eine ganz sinnvolle Lösung wäre.

Hat man da Chancen das zu rechtfertigen?

Die Agentur kann ja immer tausend Gründe finden warum nicht

P.s Bin in ALG2 also Agentur, wenn ich bis Jobcenter warten muss ist aber auch oke, aber das mache ich nicht weiter

25.11.2023 05:10 • 25.11.2023 x 1 #1


8 Antworten ↓


D
Wenn gesichert feststeht, dass Du krankheitsbedingt Deinen Beruf / Job nicht ausüben kannst, würde eine Umschulung schon infrage kommen können. Dazu bedarf es einem entsprechenden medizinischen Gutachten und dann wäre der Kostenträger der Maßnahme zu klären. Prinzipiell wäre aus Sicht der AfA aber eben auch möglich, dass Du Dir selbst eine Ausbildung / Umschulung suchst und die machst. So lange Du keine Leistungen beziehen willst, wird das keinen interessieren. Falls Du Unterstützung zum Lebensunterhalt brauchst, während einer Ausbildung, wäre halt zu klären ob Anspruch besteht und wie der geleistet werden muss.

Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, sich mal bei einem Berufsförderungswerk beraten zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, was die Voraussetzungen sind und welche Institution als Kostenträger infrage kommt. Dann könnte man einen entsprechenden Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wie gesagt, es muss dann aber eben aus gesundheitlichen Gründen sein.

Sich nur den falschen Ausbildungsberuf ausgesucht zu haben, reicht natürlich nicht als Begründung. Ich hatte nach meiner Ausbildung auch gemerkt, das der Job so nicht mein Ding ist und habe mir halt nen anderen Job gesucht und auch gefunden.

25.11.2023 11:54 • x 1 #2


A


Bildungsgutschein und Umschulung wegen Depressionen

x 3


H
Ich kämpfe mittlerweile seit 3 Jahren um einen Bildungsgutschein. Habe Tests machen lassen, war beim berufspsychologischen Dienst, der einem Fernstudium eine Empfehlung ausgesprochen hat. Das Amt weigert sich aber bis heute vehement und möchte mich in ein Berufsbildungswerk stecken, wo ich dann unter der Woche wie in einem Internat bin. Auf meine Äußerungen, dass das wegen meiner Erkrankung nicht möglich ist, wurde nur gesagt, mehr können sie nicht tun.

Und ich hatte einen schweren Arbeitsunfall, weswegen ich in meinem alten Job nicht mehr arbeiten kann. Interessiert da keinen. Also so einfach ist das alles leider nicht..

25.11.2023 12:19 • #3


D
Zitat von Horizon:
Und ich hatte einen schweren Arbeitsunfall, weswegen ich in meinem alten Job nicht mehr arbeiten kann.

Inwieweit ist diesbezüglich die Berufsgenossenschaft denn da involviert? Bei einem Arbeitsunfall wäre die ja zuständig für die Rehabilitation oder gegebenenfalls sogar Rente.

25.11.2023 13:06 • #4


H
Zitat von Disturbed:
Inwieweit ist diesbezüglich die Berufsgenossenschaft denn da involviert? Bei einem Arbeitsunfall wäre die ja zuständig für die Rehabilitation ...

Gar nicht leider.
Ich habe nach dem Vorfall direkt gekündigt und war damit komplett raus. Mittlerweile bereue ich das natürlich, aber damals wollte ich einfach nur weg von dem Betrieb und alle Sachen die damit zu tun haben entfernen.

25.11.2023 20:18 • #5


Feuerschale
Zitat von Disturbed:
Wenn gesichert feststeht, dass Du krankheitsbedingt Deinen Beruf / Job nicht ausüben kannst, würde eine Umschulung schon infrage kommen können. Dazu bedarf es einem entsprechenden medizinischen Gutachten und dann wäre der Kostenträger der Maßnahme zu klären. Prinzipiell wäre aus Sicht der AfA aber eben auch möglich, dass Du Dir selbst eine Ausbildung / Umschulung suchst und die machst.

Zitat:
Sich nur den falschen Ausbildungsberuf ausgesucht zu haben, reicht natürlich nicht als Begründung.

So sehe ich das auch. Es wäre also besser, schonmal von Arzt und Psychologe Befunde zu sammeln, sodass man beim Gutachten durch das JC / Agentur f. Arbeit dann feststellen kann, dass der alte Beruf nicht mehr geht. Dann würde ein Rehaverfahren eingeleitet (Teilhabe), bei dem dann die Agentur f. Arbeit vermutlich Träger wird.

Sich selbst eine neue Ausbildung suchen ginge auch.
Einkommen wäre dann da über die Ausbildungsvergütung (was als Erwachsener oft nicht ausreicht).
Zuschuss zur Ausbildung (Berufsausbildungsbeihilfe) ist beim zweiten Beruf glaub ich auch schwierig, da müsstest du dich informieren, wie da die Bedingungen wären.

Auf dem Weg des selber etwas suchens / bewerbens um einen Ausbildungsplatz bräuchtest du keine Umschulung finanziert zu bekommen und wärest nicht von einem Bildungsgutschein von Job Center oder Agentur und von deren Unterhalt abhängig, es wäre die Frage, ob das Ausbildungsgeld dann reicht für das eigene Leben. Bin mir auch nicht sicher, ob man da noch parallel Wohngeld beantragen könnte als Auszubildender?

25.11.2023 20:41 • #6


D
Zitat von Horizon:
Gar nicht leider. Ich habe nach dem Vorfall direkt gekündigt und war damit komplett raus. Mittlerweile bereue ich das natürlich, aber damals wollte ich einfach nur weg von dem Betrieb und alle Sachen die damit zu tun haben entfernen.

Arbeitsunfälle sind aber Meldepflichtig. Auch wenn es auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit nachhause passiert. Das ist eigentlich unabhängig davon, ob man danach bei der Firma aufhört.

25.11.2023 20:51 • #7


aldia249
Ich kenne mich jetzt nicht mit diesem Bildungsgutschein aus, aber ich würde dir in jedem Fall empfehlen, dich vorab mal genauer umzusehen. Die Zeiten, in denen man viele Jahre ein Studium machen musste, um einen Job zu bekommen sind in den meisten Berufsfeldern einfach vorbei. Bessere Chancen als jetzt gibt es nicht, irgendwo über Quereinstieg reinzukommen. Gerade im IT-Bereich gibt es mittlerweile sehr viele namenhafte Firmen, die sich ihre Nachwuchs selbst heranzüchten über bestimmte Traineeprogramme, die auf wenige Monate bis Jahre ausgelegt sind, bei zeitgleicher Bezahlung. Da gibt es 100 verschiedene Möglichkeiten.
Einen Berufsweg zu wählen, den man ertragbarer findet, halte ich allerdings für falsch.
Du bist noch jung genug, um alle Zügel in die Hand zu nehmen, die du möchtest. Suche nach dem, was dich erfüllt, worauf du Bock hast und nicht nach ertragbarem. Nimm dir die Zeit, orientiere dich und starte neu. Deine Psyche wird's dir danken.

25.11.2023 22:17 • #8


Winclair
Zitat von Feuerschale:
So sehe ich das auch. Es wäre also besser, schonmal von Arzt und Psychologe Befunde zu sammeln, sodass man beim Gutachten durch das JC / Agentur f. Arbeit dann feststellen kann, dass der alte Beruf nicht mehr geht. Dann würde ein Rehaverfahren eingeleitet (Teilhabe), bei dem dann die Agentur f. Arbeit vermutlich ...


Das Geld ist bei mir auch wirklich das Problem mit einer normalen Ausbildung, mit der bin ich ja gerade fertig geworden und hatte Anspruch auf ungefähr 20 Euro Beihilfe und das würde jetzt nicht mehr zum Leben reichen da ich noch von meinen Eltern extrem unterstützt wurde, Umschulung hingegen wäre deutlich kürzer mit zwei Jahren und ich könnte mir das leisten da man halt Sozialhilfe weiter beziehen könnte

25.11.2023 22:17 • #9





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag