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Muckilein
Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage an euch vielleicht kennt sich jemand aus.
Und zwar läuft bei mir bald mein Krankengeld aus, ich müsste dann aufs Arbeitsamt mich Arbeitslos melden. Da ich aber noch nicht Arbeitsfähig bin. Oder muss ich das auf den Arbeitsamt mit angeben das ich weiter Krank bin. Oder Gibt es da eine andere Möglichkeit z.b Früh-Rente - Rente - Krankengeld verlängern? Dankeschön

24.06.2020 12:07 • 30.06.2020 #1


8 Antworten ↓


Safira
Hi Muckilein, da die Kasse nur 72 Monate Krankengeld zahlt, heisst das, bei weiterer Arbeitunfähigkeit weiterhin die AU Bescheinigung geben zu lassen und die dann dem Arbeitsamt übergeben. Den Antrag beim Arbeitsamt unbedingt stellen, sonst bekommst Du kein Geld.
In erster Linie geht es ja darum deine finanzielle Existenz zu sichern. In Zukunft bekommt dann das Arbeitsamt deine Krankmeldungen.
Ob Du jetzt Rente beantragen kannst, kann man jetzt schlecht einschätzen mit den Informationen.

24.06.2020 12:20 • x 1 #2


A


Auslauf von Krankengeld wie weiter

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Muckilein
Hi,
danke für deine Antwort.
Mir wurde so gesagt das wenn mein Krankenschein ausläuft muss ich mich paar Tage vorher beim Arbeitsamt Arbeitslos melden damit ich dann Arbeitslosen Geld bekomme.
Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld trotz Krankenschein? Weil ich bin ja dann mit Krankenschein nicht vermittelbar.
Sorry ich kenne mich da absolut nicht aus

Ich habe eine generalisierte Angststörung mit leichten Depressionen und Panik

24.06.2020 12:29 • #3


Safira
Zitat von Muckilein:
Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld trotz Krankenschein?

ja absolut. Mach Dir da keine Sorgen

24.06.2020 12:33 • #4


I
Zitat von Safira:
Hi Muckilein, da die Kasse nur 72 Monate Krankengeld zahlt, heisst das, bei weiterer Arbeitunfähigkeit weiterhin die AU Bescheinigung geben zu lassen und die dann dem Arbeitsamt übergeben. Den Antrag beim Arbeitsamt unbedingt stellen, sonst bekommst Du kein Geld. In erster Linie geht es ja darum deine finanzielle Existenz zu sichern. In Zukunft bekommt dann das Arbeitsamt deine Krankmeldungen.Ob Du jetzt Rente beantragen kannst, kann man jetzt schlecht einschätzen mit den Informationen.

72 Monate Krankengeld ? Das kann nicht stimmen, meinst du vielleicht Wochen ?

24.06.2020 12:55 • #5


Muckilein
auch wenn ich jetzt noch 1 Jahr Krankenschein beim Arbeitsamt abgebe zahlen die das dann trotzdem weiter? Oder muss ich dann vom Amt aus zwischendurch mal zum Doc (also von denen aus)

24.06.2020 13:01 • #6


Safira
Zitat von Orangia:
72 Monate Krankengeld ? Das kann nicht stimmen, meinst du vielleicht Wochen ?

Ja sry hab mich vertan

24.06.2020 13:35 • #7


Schlaflose
Zitat von Muckilein:
auch wenn ich jetzt noch 1 Jahr Krankenschein beim Arbeitsamt abgebe zahlen die das dann trotzdem weiter? Oder muss ich dann vom Amt aus zwischendurch mal zum Doc (also von denen aus)


Kann schon sein, dass die dich zum Amtsarzt schicken, um die Arbeitsunfähgikeit von einer offiziellen Stelle bestätigt zu bekommen.

24.06.2020 18:20 • #8


H
Du bekommst von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I auch wenn du weiter AU bist. Das nennt sich Nahtlosigkeitsregelung. Sie werden dich aber evtl zum Amtarzt schicken oder manche werden auch direkt aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen. So lang das läuft bekommst du ALG I. Ist ALG I abgelaufen und es liegt noch keine Einschätzung der DRV vor musst du ALG II beantragen. ( außer natürlich du kannst wieder arbeiten)

30.06.2020 13:52 • #9





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