
Angor
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Normalerweise müsste das als die höchste Pflegestufe 5 eingestuft sein .
Zitat von Verzwickt:Der medizinische Dienst stellt sich etwas an. Die Versorgung sei ja durch die Familie gewährleistet.
Nein, das kann nicht sein, bei meinem Mann wurde Pflegestufe 5 festgestellt, alle sagten mir. es wäre unmöglich, ihn allein zu versorgen ( Er litt an Demenz) Für die Monate die ich ihn noch versorgt hatte, habe ich von der KK sogar nachträglich Pflegegeld bekommen als ich zur gesetzlichen Betreuerin wurde.
Zitat von Icefalki:Aber es gibt doch die Schmerztherapie und dafür gibt es Spezialisten.
Ja natürlich gibt es die, bei der Schwere so einer Erkrankung ist für das Verschreiben eines starken Schmerzmittels auch nicht der Hausarzt zuständig.
Alles im Allem denke ich, dass da gehörig was schief läuft bei dir, dass die Hilfe, ob im physischen oder auch im psychischen überhaupt noch nicht ausgereizt ist.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber hast du einen gesetzlichen Betreuer? Das würde ich als erstes in Angriff nehmen, das kann jemand aus der Familie sein, aber auch jemand vom Betreuungsgericht. Und derjenige ist dafür dann verantwortlich, dass du alle Hilfen bekommst, die für dich möglich sind.
Als gesetzlicher Betreuer steht man in der Pflicht, sich um Dinge zu kümmern, die der Betreute nicht mehr allein machen kann.
Dazu gehört die optimale Versorung in allen Lebenslagen. Termine bei Ärzten, Krankenhäusern , Anträge stellen usw.
Außerdem benötigst du denke ich dringend psychische Unterstützung.
12.03.2025 06:43 • x 5 #241