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M
Hallo!
Nach meinem letzten Zusammenbruch im Juli 2012 war ich bis September 2013 krankgeschrieben.
Meine Psy eröffnete mir dann im September dass sie mich wieder gesundschreibt mir dabei jedoch zu verstehen gab dass ihr klar ist dass ich noch nicht gesund bin. Ich denke sie hatte sich einen positiven Schub erhofft wenn sie mich ins kalte Wasser wirft.
Meine Therapeutin ist auch aus allen Wolken gefallen, denn ihr war schon klar dass ich noch nicht soweit bin, da sie mich wesentlich besser kennt. Bei der Ärztin bin ich nie wirklich zu einem persönlichen Gespräch bekommen, sondern erhielt lediglich meinen Zahlschein unterschrieben und das Rezept. Eigentlich wäre ich auch gern einen Schritt weiter gewesen in meiner Gesundung um dann die Anspruchszeit auf ALG nutzen zu können um einen Job zu finden. Nun läuft die Anspruchszeit runter und ich komme nicht voran.
Ich kam die letzte Zeit ganz gut klar und wähnte mich auf einem guten Weg. Konnte sogar allein einkaufen, etc.
Jetzt hatte ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch samt einem Tag Probearbeit und ich bekam gleich wieder Attacken.
Mein Gefühl sagt mir dass ich noch nicht belastbar bin und ich schon wieder in den Strudel zu geraten drohe.
Zumal ich die potentiellen AG´s ja auch belügen muss, denn wenn ich meine Vorgeschichte präsentiere, weshalb ich krank war, dann nimmt mich eh keiner.
Das AA weiß eigentlich auch um mein Problem aber denen muss ich ja auch sagen dass ich arbeitsfähig bin, obwohl es nicht stimmt.
Wie würde es mit dem Krankengeld weitergehen wenn ich es wieder in Anspruch nehmen müsste? Also wonach würde das dann berechnet, nach dem ALG?
Also nicht dass ich es möchte aber ich hätte gern erfahren was wäre wenn...

Euch allen noch Frohe Weihnachten

25.12.2013 13:56 • 25.12.2013 #1


10 Antworten ↓


P
Wenn du die gleiche Diagnose hast, kannst du nur noch für die restlichen Wochen Krankengeld beziehen. Also man kann es ja maximal 78 Wochen beziehen und dann musst du halt gucken, wie viel du schon verbraucht hast. Danach ist Schluß und du wirst ausgesteuert. Bedeutet, du würdest in ALG II fallen (sofern du Anspruch hast) oder müsstest notfalls eine Rente beantragen, was sich höchstwahrscheinlich schwierig gestaltet.
Krankengeld bekommt man in gleicher Höhe wie das ALG I. Das ist eine Besonderheit.

25.12.2013 16:52 • #2


A


Krankengeldberechnung bei erneuter Krankschreibung

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B
Huhu metrum

Wenn du von der Krankengeldzahlung abgemeldet bist, und
bereits ALG beziehst, dann gibt es, soweit ich es weiss, kein
zurück mehr zum Krankengeld.

ALG wird dann weitergezahlt, aber wenn du Krankmeldungen
einreichst, dann wirst du vom Amt in Ruhe gelassen.

25.12.2013 16:59 • #3


P
Aber nur für sechs Wochen wird ALG I weiter gezahlt. Genau wie beim Arbeitgeber auch. Ist das echt so? Weil das wäre für mich auch interessant zu wissen. Also angenommen, man bezieht Krankengeld, meldet sich dann wieder arbeitsuchen und bezieht DANN wieder Krankengeld. Das soll nicht gehen? Wen man arbeitet, dann Krankengeld bezieht, dann wieder arbeitet und dann wieder krank wird, geht das doch auch.

25.12.2013 17:06 • #4


B
Huhu

Ganz sicher bin ich mir auch nicht.

Damals (vor 12 Jahren) als ich mich freiwillig von der
Krankenkasse abgemeldet und ALG beantragt habe,
da wurde es mir zumindest so gesagt (kein Weg zurück)

25.12.2013 17:23 • #5


P
Hast du dich freiwillig da abgemeldet oder hat der Arzt dich wieder arbeitsfähig geschrieben? Ich blicke da auch noch nicht so ganz durch. Wenn ich mich bald wieder arbeitslos melden sollte, müsste ich das auch wissen.
Vor allem müsste ich mal wissen, wann der Anspruch auf ALG I durch Unterbrechung endet.
Also: bis Mai 2013 ALG I (aber nur einige Wochen), seither Krankengeld. Wenn ich mich nun wieder arbeitslos melden will/muss, muss ich da eine Frist beachten. Also verfällt das irgendwann? Denn das wäre ja doppelt doof, wenn man dann gar nichts mehr kriegen würde.
Melde ich mich halbtags arbeitsuchend, bekomme ich knapp 400 Euro und darauf möchte ich eigentlich ungerne verzichten.

25.12.2013 17:27 • #6


B
Huhu Pumuckel

Das ALG 1 wird in voller Länge ab Arbeitslosenmeldung
ausgezahlt. Nur minus der paar Wochen, die bereits am
Anfang gezahlt wurden.

25.12.2013 17:44 • #7


P
Ja aber ich hatte z.B. vollen Anspruch, den ich aber nur für einige Wochen bezogen habe. Lass es 8 gewesen sein. Seither bin ich krank geschrieben. Nun frage ich mich, ob das ALG I irgendwann verfällt. Eigentlich hätte ich ja noch 10 Monate übrig. Weißt du, wie ich das meine?

25.12.2013 18:28 • #8


B
Huhu Pumuckel

Das ist genau wie bei mir damals, es verfällt nicht.
Du bekommst also nach dem Krankengeld auf jeden
Fall noch die restlichen 10 Monate ALG1.

25.12.2013 18:49 • #9


P
Aber man kann es sicher nicht auf ewig aufsparen, oder? Irgendeine Frist gibt es sicherlich? 1 Jahr? 3 Jahre? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. erst nach den vollen 78 Wochen Krankengeld da wieder hinkommen kann?
Aber es muss nahtlos von Krankengeld in ALG I übergehen? Also ich kann jetzt nicht sagen, ich versichere mich eine Weile über meinen Mann und gehe dann irgendwann wieder zum Arbeitsamt?

25.12.2013 18:54 • #10


B
Huhu Pumuckel

Soviel ich weiss, muss es nahtlos übergehen.

In einer Pausenzeit hättest du ja auch keinerlei
Einkommen und keine Krankenversicherung etc.

25.12.2013 18:59 • #11


A


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