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M
Hallo liebe user da ich under panikattacken leide muss ich leider zum gericht weger gefärlicher drohung habe angst das ich ins gefängniss muss da es so im internet steht.Habe voll Angst am 18.2 ist die hauptverhandlung trau mich da net hin wen jemand wissen will wiso ich da hin muss ich habe eine park ticket frau beschumpfen sie hat mich angezeigt was kann ich dun was pasiert wen ich da nicht hin gehe.


§ 107 StGB. Gefährliche Drohung

(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3 ) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
(4) Wer eine nach Abs. 1 oder Abs. 2 strafbare gefährliche Drohung gegen seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, seinen Bruder oder seine Schwester oder gegen einen anderen Angehörigen begeht, sofern er mit diesem in Hausgemeinschaft lebt, ist nur mit Ermächtigung des Bedrohten zu verfolgen.

08.02.2016 17:34 • 08.02.2016 #1


2 Antworten ↓


B
Hallo Mario,

ich habe mich gerade gewundert woher du denn den Schwachsinn (entschuldige meine Ausdrucksweise) hast, weil es in der deutschen Rechtsprechung immer heißt wird mit einer Strafe von bis zu x Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft Aber dann habe ich gesehen, dass du aus Österreich kommst.

Das hättest du eventuell dazu schreiben sollen, dass es um die österreichische Rechtssprechung geht.
Da kenne ich mich leider nicht aus.

Aber ich rate dir, dich der Hauptverhandlung zu stellen und für deinen Fehler gerade zu stehen.
In Deutschland ist es so, dass wenn man der Hauptverhandlung unentschuldigt verbleibt in Haft genommen werden kann, das würde bedeuten der Richter würde einen Haftbefehl erlassen oder zumindest anordnen, dass du ihm vorgeführt wirst. Beides sehr unangenehm für dich.

Bist du vorbestraft? Ich gehe davon aus, dass du zumindest nach dt. Recht dann nicht verurteilt wirst und mit einem blauen Auge davon kommst.
Stehe zu deinem Fehler, zeige dich einsichtig und vor allem entschuldige dich vor Gericht. Dann hast du gute Karten!

Ich wünsche dir alles Gute für deinen Termin!

Lg Bonnalone

08.02.2016 17:49 • #2


Icefalki
Hallo Mario, hast eben mal schei. gebaut, das kann passieren. Und jetzt gilt es eben, dafür gerade zu stehen. Ich denke nicht, dass du deswegen ins Gefängnis musst. Es sei denn, du hast noch mehr, was gegen dich spricht.

Was gut ist, und für deine Krankheit wichtig, jetzt lernst du, dass echte Angst und die eingebildete Angst das gleiche ist. Körper reagiert nämlich gleich.

Und hingehen ist ein Muss, denn egal wie, dein Erscheinen wird verlangt.

Hilft nur, Ar. zusammen und durch. Zeig dich einsichtig, und nimm das Urteil an, denn du hast es ja selbst verbockt.

Übrigens hast du jetzt wirklich Angst. Die ist ja auch begründet. Um da raus zu kommen, musst du rein und durch.

Das nennt sich dann Konsequenz. Kann dich übrigens ein bisschen aus der unbegründeten Angst rausholen.

Wenn Du dir Gedanken darüber machst, warum du überhaupt diese Dame gefährlich bedroht hast, und jetzt wegen PA dich nicht traust um deine Strafe anzunehmen.

Vielleicht sagt dir das was über dich selbst?

Dann wäre es eine Chance.

08.02.2016 20:50 • #3





Dr. Christina Wiesemann