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Blueheaven
Entschuldigt, ich muss das eben los werden, es macht mich fassungslos.

Zum Widerholten Mal muss ich feststellen, dass eine von einem psychiater diagnostizierte Panikstörung, und zusätzl. ein ärztlich attestiertes Angewiesen sein auf Begleitung, offenbar nirgendwo ernst genommen wird.

Bei meinem ersten Antrag für einen Schwerbehinderten-Ausweis beim Versorgungsamt meinte man, ich hätte nur eine leichte psychische Beeinträchtigung und wäre damit nur 20% im Alltag behindert. Dabei bin ich arbeitsunfähig, beziehe volle Rente, kann ohne Begleitung nicht aus dem Haus. Selbst wenn man Panikstörung oder die ICD Nummer googlet, kann jeder Laie an Hand der Definition lesen, dass man damit weitaus mehr als nur leicht beeinträchtigt ist. Und auf die benötigte Begleitung würde vom Versorgungsamt erst gar nicht eingegangen.

Später bei meinem ersten Rentenantrag war es ähnlich. Auch mit Psychiater Diagnose, Arzt Attest bzgl. benötigter Begleitung, Gespräch bei einer Amtsärztin wo meine Begleitung dabei war. Ergebnis war, sie hielten mich nur für teilweise erwerbsgemindert d.h. zwischen 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu kapieren ist, wie jemand der eine Begleitung zum raus gehen braucht überhaupt arbeitsfähig sein soll. Zusätzlich befristete man mir damals die Rente erst Mal auf 1 Jahr, und wollte mich währenddessen in eine berufliche Reha stecken. Weil man meinte dass nach 1 Jahr beruflicher Reha dadurch meine Panikstörung weg- und ich wieder voll arbeitsfähig sein würde. Ich dachte echt die wollten mich veräppeln.

Jetzt wieder das gleiche Problem, nach einer Operation musste ich auf Anraten des Arztes 24h zur Überwachung stationär bleiben. Wegen der Gefahr von Nachblutungen usw. Wegen der Panikstörung brauchte ich aber eben eine Begleitung, weil ich sonst nicht alleine hätte stationär bleiben können. Später hat die Krankenkasse die Kostenübernahme für die Begleitperson abgelehnt, das würden sie nur bei psychisch kranken übernehmen die sich ohne Begleitpeson nicht äußern könnten. Heißt, die Krankenkasse zwingt mich damit wissentlich, dass ich zukünftig gezwungen bin frisch operiert dann die gefährdung meiner Gesundheit in Kauf nehmen zu müssen.

Ich frage mich gerade, was mir die Psychiater Diagnose denn überhaupt nutzt!? Wenn man trotz der Diagnose nirgendwo die Art von Hilfe und Unterstützung bekommt, die man auf Grund der diagnostizierten Krankheit bräuchte.

Klar kann ich überall Widerspruch einlegen, hatte ich auch getan. Andererseits erwarte ich auch, wenn ich eine Facharzt Diagnose beilege, dass die darauf diagnostizierte Erkrankung akzeptiert und berüchsichtigt wird. Ganz ehrlich, ist das normal? Geht euch das mit eurer/euren Diagnose/n auch so? Hat jemand vielleicht irgend eine Idee, wie ich das zukünftig ändern kann?

Lg Blueheaven.

28.07.2016 14:34 • 08.08.2016 #1


16 Antworten ↓


J
Mir selber wurde es nie wahrhaftig so richtig diagnostiziert und ich selber halte es in der Regel auch uberall geheim und möchte nicht das jemand weiss dass ich psychische Probleme habe vor allem bei Ärzten oder in Krankenhäusern.
Ich würde es so bei keinem.Amt oder sonst wo angeben wollen.
Daher hab ich diesbezüglich keine Erfahrung.

28.07.2016 15:25 • #2


A


Diagnose wird nicht ernst genommen

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Schlaflose
Zitat von Blueheaven:
Bei meinem ersten Antrag für einen Schwerbehinderten-Ausweis beim Versorgungsamt meinte man, ich hätte nur eine leichte psychische Beeinträchtigung und wäre damit nur 20% im Alltag behindert. Dabei bin ich arbeitsunfähig, beziehe volle Rente, kann ohne Begleitung nicht aus dem Haus.


Ich finde, du hattest noch Glück, bei 20% eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich hatte mit den Diagnosen Soziale Phobie, ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung, mittelgradige rezidivierende Depression und massiven Schlafstörungen 30% bekommen, wurde aber von der Reha aus als voll erwerbsfägig eingestuft.

Zitat von Blueheaven:
Zusätzlich befristete man mir damals die Rente erst Mal auf 1 Jahr, und wollte mich währenddessen in eine berufliche Reha stecken. Weil man meinte dass nach 1 Jahr beruflicher Reha dadurch meine Panikstörung weg- und ich wieder voll arbeitsfähig sein würde. Ich dachte echt die wollten mich veräppeln.


Es ist völlig normal, dass eine Erwerbsminderungsrente erst einmal befristet zugesprochen wird. Und dass verlangt wird, dass man sich in Rehamaßnahmen begibt, um eine Besserung seines Zustandes zu erzielen, ist ebenso normal.

Man bekommt bei dir das Gefühl, dass du dich in deiner Erkrankung ausruhst und nichts unternehmen willst, um wieder da raus zu kommen. Und das sollen gefälligst alle so akzeptieren und deine Sonderstellung ohne wenn und aber unterstützen.

Zitat von Blueheaven:
Heißt, die Krankenkasse zwingt mich damit wissentlich, dass ich zukünftig gezwungen bin frisch operiert dann die gefährdung meiner Gesundheit in Kauf nehmen zu müssen.


Dann musst du halt eine Begleitperson auf eigene Kosten mitnehmen.

28.07.2016 16:28 • x 2 #3


R
Hallo,
ein ärztliches Attest reicht nicht aus, deshalb wurde dir die Reha empfohlen. Dort wird ein arbeitsmedizinisches Gutachten erstellt, wonach die anderen Stellen weiter entscheiden, z.B. welchen GdB du bekommst, wieviel und ob du stundenweise arbeiten kannst, welche Arbeit ggfs. noch in Erwägung gezogen werden kann ect. Wenn du so eine Maßnahme ablehnst, kann es zum Nachteil für dich sein, denn so ein Gutachten/Entlassungsbericht/ärztliche Einschätzung (wie immer du das nennen willst) brauchen die Behörden.

Ich schließe mich @Schlaflose an, daß sich deine Schilderung liest, als wenn du gar nichts versuchen willst, ohne dir jetzt was Negatives zu unterstellen. Ich weiß wie es ist, wenn man nicht raus gehen kann, aber ich habe alle Begutachtungen durchgestanden und habe dieses Gutachten in einer Reha erstellen lassen. Damit hatte ich nirgends Probleme und konnte es dann mit einer Psychotherapie wenigstens soweit schaffen, daß ich alleine raus gehen kann, um mich um mich selbst zu kümmern. Raus zu gehen, um Spaß zu haben, werde ich allerdings nie schaffen. Agoraphobie ist kein starrer Daseinszustand, der sich nicht mehr verändert, so wie das Fehlen eines Gliedes, das nicht mehr nachwächst.
Deshalb wird auch bei mir in schöner Regelmäßigkeit überprüft, ob sich was verändert hat.

28.07.2016 16:54 • #4


Blueheaven
Hallo ihr beiden,

nehmt es mir bitte nicht übel dass ich jetzt nur auf die Dinge eingehe, worauf ich bei dem Thread hinaus wollte.

Mir geht es darum, dass ich den Eindruck habe, alsdass, wo auch immer, nicht verstanden würde was die Diagnose bedeutet. Vielleicht reagiere ich gerade über, was bei mir gelegentlich vorkommt dass ich panisch werde..; Jedenfalls hinterlassen die Antwort-Schreiben bei mir den Eindruck, als ob keiner der Stellen jemals die Definition der Diagnose gelesen hätte.

Ich habe die Diagnose von einem Psychiater auf Basis meines Zustands bekommen, was bedeutet dass ich auch der Diagnose entsprechende Beschwerden und Probleme habe. Ist ja irgendwo naheliegend. Wenn genau jene Beschwerden und Probleme, weswegen der Psychiater zu dieser Diagnose kam, und weswegen ich die div. Anträge gestellt habe, bei Bearbeitung des Antrags keine Beachtung finden...finde ich das unsinnig.

Fachstellen die entsprechende Anträge anbieten und bearbeiten, sollten aus meiner Sicht zumindest in der Lage sein, bevor ein Antrag beurteilt wird, sich über die beigefügten Diagnosen vor der Beurteilung zu erkundigen. Was nach meinem Empfinden nicht, oder nicht ausreichend, getan wurde, andernfalls wäre es nicht zu diesen Beurteilungen gekommen.

Lg Blueheaven.

28.07.2016 17:27 • #5


R
Zitat von Blueheaven:
Hallo ihr beiden,

nehmt es mir bitte nicht übel dass ich jetzt nur auf die Dinge eingehe, worauf ich bei dem Thread hinaus wollte.

Ich habe die Diagnose von einem Psychiater auf Basis meines Zustands bekommen, was bedeutet dass ich auch der Diagnose entsprechende Beschwerden und Probleme habe. Ist ja irgendwo naheliegend. Wenn genau jene Beschwerden und Probleme, weswegen der Psychiater zu dieser Diagnose kam, und weswegen ich die div. Anträge gestellt habe, bei Bearbeitung des Antrags keine Beachtung finden...finde ich das unsinnig.

Die Diagnose eines FA f. Psychiatrie hat nicht das Gewicht eines Gutachtens. Viele Behörden, die solche Anträge bereit stellen, möchten gerne einen klinischen Befund oder ein Gutachten. Manche von ihnen schicken dich direkt zu einem Gutachter. Das arbeitsmedizinische Gutachten einer Reha hat unumstößliches Gewicht in der Beurteilung deiner Leistungsfähigkeit und nicht
Zitat:
Zusätzlich befristete man mir damals die Rente erst Mal auf 1 Jahr, und wollte mich währenddessen in eine berufliche Reha stecken. Weil man meinte dass nach 1 Jahr beruflicher Reha dadurch meine Panikstörung weg- und ich wieder voll arbeitsfähig sein würde. Ich dachte echt die wollten mich veräppeln.
, so wie du das scheinbar siehst oder was für eine Reha meinst du.

Aber ich merke schon, irgendwie schreibe ich an dir vorbei, weil du es irgendwie gar nicht liest.

28.07.2016 18:30 • #6


Schlaflose
Zitat von Reenchen:
Die Diagnose eines FA f. Psychiatrie hat nicht das Gewicht eines Gutachtens. Viele Behörden, die solche Anträge bereit stellen, möchten gerne einen klinischen Befund oder ein Gutachten.


So ist es. Selbst die Krankenkassen akzeptieren z.B. längere Krankschreibungen und Diagnosen von Fachärzten nicht und schalten den Medizinischen Dienst ein, wo dann Gutachter darüber entscheiden, ob man weiterhin krank geschrieben wird oder nicht. Meist wird verlangt, dass man in eine Reha geht.

28.07.2016 18:51 • #7


dont_panic
Ist jetzt nur mein persönlicher Eindruck, aber es scheint, als hättest du dich bereits komplett aufgegeben.
Diagnose Panikstörung, Attest und das war's.
Mit 26 Schwerbehinderten-Ausweis Rente, ohne Aussicht auf Besserung oder gar Heilung ?

Selbstverständlich sehen die Ämter das anders. Alleine schon, weil sie keine Lust haben, die nächsten 60 Jahre für dich zu bezahlen. Klingt jetzt vielleicht hart, ist aber so. Für einen Außenstehenden ist es NUR eine Panikstörung, wie sie sie hunderttausendfach auftritt. Und so etwas zählt nur zu den leichteren Störungen und ist (zumindest in der Theorie) relativ gut behandel- und sogar heilbar. Also gehen sie natürlich davon aus, daß du mit der richtigen Therapie / Medikamenten wieder arbeitsfähig sein könntest.

Ich verstehe, daß du im Moment in einem Deadlock bist: du kannst nicht rausgehen, weil du nicht in Therapie bist und du bist nicht in Therapie, weil du nicht raus kannst. Aber muss das wirklich dein ganze Leben lang so bleiben ? Keine Hoffnung mehr ?

P.S. Nur zum besseren Verständnis: ist dein Hund deine Begleitung oder brauchst du zusätzlich noch menschliche Begleitung ?

29.07.2016 10:39 • x 2 #8


I
Jetzt muss ich aber auch mal etwas pro Blueheaven schreiben.

Ich habe was Ämter angeht auch die Erfahrung gemacht, dass die da überwigend null Vertsändnis und null Ahnung von psychischen Beinträchtigungen haben. Mir wollten die trotzt negativen Gutachten vom MDK eine berufliche Reha aufdrücken, die klar gegen ärtzliche Verordnungen und im Gutachten beschriebene Einschränkungen ist. Gleich Vollzeitreha und lange Fahrtzeiten obendrauf war ziemlich utopisch. Die Höhe war, dass ich dazu genötigt worden bin, die Wiedereingliederungsvereinbarung sofort vor Ort zu unterschreiben.

Ich habe ohne zu unterschreiben das Gesprääch beendet und umgehend Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter der Arge sowie beim Arbeitsministerium eingereicht. Danach war Ruhe im Karton und die haben mich in Ruhe walten und regenieren lassen. Ist ähnlich wei bei Gerichtsverfahren. In schwebenden Verfahren wagen die sich nicht zu handeln bzw. zu äußern.

Manche Reha oder Maßnahme kann den Gesundheitszustand erheblich verschlechtern. Mein Therapeut und Psychiater haben empfohlen abzuehen und mich durch entsprechende Gutachten unterstützt. Ich hatte nämlich schon einmal eine Maßnahme, die meinen Zustand erheblich verschlechtert hat. Leider wird einem vorher ja nicht geglaubt und es muss erst zum Totalabsturz und nachhaltiger AU kommen.

Im Zweifelsfall empfehle ich, die Reha auszuprobieren. Wenn es doch klappt, prima. Wenn nicht, sofort zum Arzt und AU schreiben lassen und Reha abbrechen. Dann sehen die ja das es nicht klappt.

Insgesamz finde ich aber auch, sich ewig drauf ausruhen geht nicht. Man muss schon zu gegebener Zeit, also wenn man längere Zeit stabil ist, auch wieder was angehen und Leistungsbereitschaft zeigen.

29.07.2016 11:25 • #9


Blueheaven
Hallo,

weder Rente noch Schwerbehinderten-Ausweis ist von vorne herein als Dauerzustand angeboten, und für mich nicht gedacht. Um anfangen zu können gesund/gesünder zu werden, brauche ich erst Mal eine gewisse Grund-Hilfe.

(Ich hab das mal verkleindert geschrieben, weil es darum eig. nicht hauptsächlich ging...)
Wenn ich auf Begleitung angewiesen bin, ist es mir in meinem Alltag eine enorme Hilfe wenn diese zwingend benötigte Begleitung offiziell in einem Schwerbehinderten Ausweis eingetragen ist. Ohne dies kann jeder kommen und behaupten Begleitung zu brauchen. Ich brauche aber Begleitung, um überhaupt den nächsten Schritt sei es Therapie, berufliche Reha, etc. machen zu können. Ohne offizielle Bescheinigung, dass ich wirklich auf Begleitung angewiesen bin, ist es aber wiederum stellenweise schwierig diese Begleitung offiziell und ohne Probleme mitnehmen zu können. Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt man erst ab 30%, darunter folglich auch keine Eintragungen.

Es gibt außerdem eine so genannte GdB-Tabelle wo div. körperliche und psychische Erkrankungen und ein von-bis %-Wert an jeweiliger Behinderung aufgelistet sind. Betreffend meiner Beschwerden und Einschränkungen ist dort eine Behinderung von 50-70% beschrieben, das ist weit mehr als die ursprünglichen 20%. Dazu gibt es sogar mehrere Gerichtsurteile von Landes-Sozialgerichten.

Ich bin gezwungen um die Hilfe zu kämpfen die ich brauche, und die mir eigentlich auch zustünde, weil ich ohne diese Hilfe zwangsläufig nicht weiter kommen kann. Hätte ich mich aufgegeben, würde ich wohl nicht so um diese Hilfen kämpfen um weiter kommen zu können. Ich will eine Therapie machen können, und ich will irgendwann wieder arbeiten gehen können, das kann ich aber beides nicht ohne die vorher nötigen Grund-Hilfen.

Es geht auch nicht darum, ob Rente oder nicht Rente, sie ist mir ja bereits voll bewilligt worden. Vorübergehend die Rente bewilligt zu bekommt nimmt mir persönlich den für mich großen Druck, auf dem 1. Arbeitsmarkt aktuell eine Arbeitsstelle finden zu müssen. Auch das ist eine Hilfe für mich, weil ich während dem Bezug der Rente mich dann wirklich zu 100% um Arztbesuche, Therapie, med. Einstellung, usw. kümmern kann.


Mir ging es mit dem Thread gar nicht darum, über Rente, Schwerbehinderung, usw. zu diskutieren. Sondern mir fehlt die Nachvollziehbarkeit, weswegen die für mich enorm großen Beschwerden nur so verhältnismäßig gering respektiert werden.

Bei 20% zugesprochener Behinderung anstatt 50-70% laut Tabelle, fragte ich mich ob die 20% mittels 4 Würfeln zufällig ausgewürfelt wurden, dass ich auf Begleitung angewiesen bin wurde nichtmal beachtet. Oder wenn man weiß dass ich momentan arbeitsunfähig bin, wie man auf die Idee kommt eine berufliche Reha die mind. Teilzeit sein muss würde die Panikstörung bessern. Man kann sich irren, aber so granatenmäßig an der Realität vorbei zu urteilen empfinde ich als betroffene wie ein verspotten meiner Probleme.

Danke Intimidator für den unterstützenden Beitrag. Um mich ewig darauf auszuruhen müsste es erst Mal so weit sein. Die Rente habe ich erst seit 4 Monaten rückwirkend bekommen und wegen dem Versorgungsamt läuft der Widerspruch noch. Letzteres ist das unumgänglich fehlende Teil, das ich zum weiterkommen brauche.

Ich musste davor 5 Monate lang beim Arbeitsamt um eine Reha kämpfen weil sie mich nichtmal den Antrag stellen lassen wollten. Als ich sie dann genehmigt bekam, suchte ich mir selbst 3 Reha Anbieter die mich sogar mit Begleithund genommen hätten, weil das Arbeitsamt sich nicht um einen Platz kümmerte. Aber das Arbeitsamt lehnte ab, weil die sich auf eine Maßnahme festgefahren hatten die ich mit Begleithund nicht machen konnte. Dann wurde die Bewilligung von der Vermittlerin beendet, am selben Tag wo ich einen selbst organisierten Gesprächstermin bei einem Reha Anbieter gehabt hätte, nach 5 Wochen nichts tun des Arbeitsamtes und meine ganzen Eigenbemühungen waren umsonst gewesen.
Ein halbes Jahr davor war ich bei der Rentenversicherung und fragte an wegen Reha, erfüllte aber nicht die Voraussetzungen. Dass ich aber über Beantragen von Rente zu einer Reha kommen könnte, hielt man mir damals nicht für nötig zu sagen, sondern ich wurde dann ergebnislos wieder weg geschickt. Jemand in einem anderen Forum erwähte zufällig das Thema Erbwerbsminderungs-Rente, worüber ich damals gar nichts wusste.

Die ganze Zeit schon habe ich mir alles selbst organisieren müssen, ich hätte stattdessen ja auch einfach herum sitzen können und warten. Trotz der Diagnose hatte ich noch 8 Monate versucht einen neuen Job zu finden, hatte aber psychisch mehrere gute Probearbeiten nicht beenden können, aber ich hatte es trotzdem mehrmals versucht.
Machte danach sogar noch 2 Kündigungsklagen, um darum zu kämpfen dass die letzte Kündigung nicht gültig ist. Aber es scheiterte daran, dass ich nach 7 Monaten Stress und Gerichtsterminen mich auf einen Vergleich einlies, weil ich wegen der Psyche den Kampf nicht mehr länger durchgehalten hatte. Hatte mich danach monatelang erfolglos versucht auf Minijobs zu bewerben, ohne dass ich von der Psyche erzählte, bekam entweder Absagen oder zu 90% nichtmal eine Antwort.

Jetzt habe ich es, ganz alleine, endlich so weit geschafft dass ich vor 4 Monaten als ersten kleinen Erfolg zumindest mal die Rente bewilligt bekam, und muss mir jetzt auch noch ernsthaft vorwerfen lassen ich hätte mich aufgegeben und würde mich ausruhen, nur weil ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt habe; Den ich wegen der nötigen Begleitung jedoch zwingend brauche um überhaupt Therapie, berufliche Reha und dergleichen möglichst problemfrei machen zu können.

Okay ihr kanntet meine Vorgeschichte nicht so ausführlich...aber ich schrieb sowohl in der Vorstellung, wie in meinem Hausarzt Thread doch insgesamt mehrfach, dass ich nicht in diesem Zustand bleiben will, dass ich eine Threapie machen können will usw. Ich verstehe nicht, wie ihr trotz dessen zu der Annahme kommt ich hätte mich aufgegeben usw. Ernsthaft, man kann doch jemandem nicht pauschal vorhalten, er/sie hätte sich aufgegeben nur weil man einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt.

Wirklich nichts gemacht habe ich seit der Diagnose bisher nur 8 Wochen lang, Mai und Juni Jahres, aber auch nur weil ich Anfang Juni eine größere Op am Steißbein hatte und das noch bis Ende diesen Jahres dauert bis ich wieder fit sein werde. Und weil im Juni bereits feststand dass Anfang Juli die Op stattfinden wird und die mind. Heilungsdauer vorher feststand.

Lg Blueheaven.

31.07.2016 14:19 • x 1 #10


R
Ich nochmal.
Zitat:
Sondern mir fehlt die Nachvollziehbarkeit, weswegen die für mich enorm großen Beschwerden nur so verhältnismäßig gering respektiert werden.

Die psychische Begutachtung wäre in deinem Fall eine unheimliche Abkürzung gewesen und zwar schon zu dem Zeitpunkt, als eine Wiedereingliederung, daß was du Reha nennst, angedacht war. Diese rehabilitativen Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen im Härtetest zeigen, ob und wieviel du noch belastbar bist. Liegt kein anderes Gutachten darüber vor z.B. durch eine Reha-Klinik, dann muß so eine Wiedereingliederungs-Reha durchgeführt werden und zwar auf Initiative des Jobcenters. Sie brauchen irgendeine Grundlage, auf der du von dort Leistungen beziehst, um dich richtig einzustufen. Wenn du jetzt irgendeine Rente beziehst, dann ist es jetzt doch sowieso egal.

Du schreibst:
Zitat:
Oder wenn man weiß dass ich momentan arbeitsunfähig bin, wie man auf die Idee kommt eine berufliche Reha die mind. Teilzeit sein muss würde die Panikstörung bessern.


und dann schreibst du:
Zitat:
Ich musste davor 5 Monate lang beim Arbeitsamt um eine Reha kämpfen weil sie mich nichtmal den Antrag stellen lassen wollten.


Ich fürchte leider, wir kommen hier nicht weiter, weil du alles miteinander vermischst. Die Probleme, von denen du schreibst, hatte ich leider nicht. Bei mir haben aufgrund Gutachten, sind übrigens 2 erstellt worden, alle Behörden zufriedenstellend gearbeitet, z.T. sogar zu gut und zu schnell.

31.07.2016 14:54 • #11


Blueheaven
Hallo,

da diese psychische Begutachtung nichts ist, was in meiner Entscheidungsgewalt liegt, ist das auch nichts worüber ich entscheiden kann ob es gemacht wird. Da es bisher nicht gemacht wurde, kann ich dafür nichts dass ich dieses Gutachten offenbar momentan nicht habe. Das was ich Reha nenne, das nennt sich berufliche Reha. Welche Behörde was durchführen muss oder nicht musst, liegt ebenso nicht in meiner Entscheidungsgewalt. Und ich beziehe jetzt nicht irgendeine Rente, sondern Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung.

Es war davor schon in dem Sinne egal, dass es mir wie gesagt nie darum ging über diese Dinge diskutieren zu wollen, sondern es mir von Anfang an um das geht, was sowohl im Betreff, als auch im ersten Beitrag des Themas steht. Wir kommen deswegen nicht weiter, weil nicht das thematisiert wird worum es eigentlich geht, wirklich schön dass du diese Probleme (leider?) nicht hattest.

Nichts für ungut..du hast Recht, das führt so zu nichts außer zu weiterer unnötiger Stressbelastung.

Lg Blueheaven.

31.07.2016 17:23 • #12


I
Das mit dem nicht aufnehmen wollen eines antrages habe ich auch erlebt. Das geht gar nicht. Die sind verpflichtet jedweden antrag aufzunehmen. Die weigerung ist eine ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen und disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Selbst als ich denen entsprechende paragraphen aus dem sgb gezeigt habe, wollten die nicht. Daraufhin habe ich die Ordnungswidrigkeit beim ministerium angezeigt. Den Sachbearbeiter hab ich nie wieder gesehen.

Im übrigen gibt es erst einen schwerbehindertenausweis ab gdb 50. Ich hab 50 wegen Depressionen. Erst nach widerspruch. Der ist obligatorisch, erst dann wird ernsthaft geprüft. Die Mitarbeiter sind angewiesen, erstanträge fleißig abzulehnen.

31.07.2016 19:23 • x 1 #13


Blueheaven
Hallo,

das ist auch gut zu wissen, mit den Erstanträgen, danke. Wohl auch eine Sache die ich nie verstehen werde, warum man das so handhaben muss. Finde es beispielhaft, dass du das mit dem Sachbearbeiter so gehandhabt hast.

Ich hab mir nochmal über den gesamten Ablauf des Threads Gedanken gemacht.

Vielleicht reagiere ich auf manches übertrieben, vielleicht fehlt mir zu manchem wovon ich selbst betroffen bin die Objektivität, vielleicht spielt zusätzlich noch die emotionale Lage mit hinein.

Ich möchte das nicht als Ausrede nehmen, sondern eher als Anmerkung, dass ich auf Grund der psychischen Probleme auf Ablehnungen von Dingen in die ich Hoffnung setze, Beurteilungsergebnisse in die ich Erwartungen setzte, Druck durch unmöglich zu erfüllende Vorgaben, den Stress der mir das alles macht, etc.; Dass ich auf solche Dinge gegebenenfalls anders reagiere als es jemand anderes. Panik ist leider keine Reaktion, in der Sachlichkeit, Objektivität und Gelassenheit an erster Stelle stehen.

Darüber hinaus habe ich in Betracht gezogen, dass evtl. meine Diagnose von 2013 dahingehend nicht mehr aktuell sein könnte, alsdass innerhalb 3 Jahren unbehandelter Panik noch weiteres dazu gekommen sein könnte. Eventuell würde das erklären, weshalb ich mich missverstanden oder nicht ernst genommen fühle. Die Behörden urteilen ja nur nach der vorliegenden Panik Diagnose, meine persönlichen Einschränkungen kann ich zwar äußern, aber es würde dennoch nur nach der Diagnose geurteilt.

Bisher ging ich davon aus, dass meine Beschwerden zu der Diagnose gehören würden. Ich habe auch gelegentlich an der Diagnose gezweifelt, zwar habe ich unregelmäßig gelegentlich Panikattacken, aber das darüber hinaus mit meinen Problemen im Alltag, die nötige Begleitung, bin ich mir nicht sicher ob das noch zur Panikstörung gehört. Andererseits vertraute ich darauf, dass der Psychiater das fachlich gesehen richtig beurteilen und diagnostizieren können würde.

Wie dem auch sei, ich wollte nur versuchen zu ergründen weshalb es im Lauf des Threads zu den gegenseitigen Missverständnissen gekommen war. Da ich denke, dass keiner von uns dem jeweils anderen etwas böses damit wollte.

Ich habe alles aufmerksam gelesen was ihr geantwortet habt, sicher wäre in dem Fall auch diese Beurteilung/Begutachtung hilfreich gewesen, dann hätte man vielleicht damit feststellen können, wenn zur Panikstörung noch weiteres dazu gekommen wäre. Diese Beurteilung war bei mir bisher wie gesagt nie angedacht, weder beim Arbeitsamt, noch beim Versorgungsamt und auch nicht bei der Rentenversicherung. Folglich wusste ich bisher auch nichts davon. Sollte ich das selbst unabhängig einer Behörde in Auftrag geben können, werde ich es versuchen.

Paralell versuche ich einen Diagnostiktermin bei einem Psychiater/-in zu bekommen, oder mich zumindest mal auf eine Warteliste setzen zu lassen. Wenn das mit der Panikstörung nicht mehr alles sein sollte, werde ich langfristig nur mit einer ergänzten Diagnose weiterkommen. Das finde ich dann auch wichtig für eine passende berufliche Reha und für eine passende Therapie.

Ich danke euch jedenfalls, dass ihr mich auf diese Dinge gebracht habt. Auch wenn ich mir im Nachhinein gewünscht hätte, dass es von der Art mancher Antworten ein Bisschen nachsichtiger hätte laufenkönnen.

Lg Blueheaven.

01.08.2016 09:45 • #14


I
Dann viel erfolg. Eine 3 jahre alte diagnose ist definitiv zu alt. Es wird alle paar Jahre der Gesundheitszustand überprüft und eine einzelne diagnose ist wenig wert. Es Bedarf gutachten.

01.08.2016 10:32 • #15


dont_panic
Blueheaven, ich hoffe, du hast meinen Beitrag nicht als Vorwurf missverstanden...

Ich halte einfach nur die Bestrebungen, Behindertenausweis, Rente und so weiter zu regeln, für eine Form der Vermeidung.
Wenn ich z.B. Angst vor Autos habe, dann könnte ich ja einfach nach Langeoog ziehen. Dort gibt es keine Autos, also kann ich mit meiner Angst in Ruhe und Frieden leben... Aber löst das mein Problem ? Natürlich nicht, ich umgehe es ja nur. Wenn du Angst davor hast, (ohne Begleitung) nach draußen zu gehen und zu arbeiten und so weiter, dann kannst du natürlich dafür sorgen, daß du einfach nicht mehr nach draußen gehen musst. Aber löst das dein Problem ?

Aber das ist -wie gesagt- nur meine Meinung...

02.08.2016 11:21 • x 2 #16


Blueheaven
Hey,

kann sein dass ich manches in dem Thread anders auffasste als es gedacht war. Kämpfen, scheitern, dann endlich kleine Erfolge...klar dass man nicht will, dass einem das madig geredet wird. Leider kann ich nur spekulieren, vielleicht brauche ich das als psychischen Rückhalt damit erstmal der Druck weg ist, um mich darauf ausruhen zu wollen mache ich es jedenfalls sicher nicht.

Trotz Rentenbezug darf man gleichzeitig einer geringen Arbeit nachgehen, maximal Minijob, aber ich wäre nicht gezwungen wegen Rentenbezug nicht arbeiten zu dürfen. Rente=Ausruhen ist falsch, um nichts zu machen bräuchte ich keine Rente beantragen. Während dem Rentenbezug z.B. ehrenamtlich 1-2x pro Woche für je 1 Stunde irgendwo ehrenamtlich zu arbeiten, wäre immerhin ein erster Schritt zurück ins Arbeitsleben.

Auch bei genehmigtem schwerbehinderten Ausweis heißt es nicht, dass man dann gar nichts mehr machen darf. Sondern man kann damit die Hilfen bekommen, die man braucht, es bescheinigt nur den Ist-Zustand mehr ist das nicht. Auch das untersagt nicht, deshalb nicht arbeiten zu dürfen, mit einem schwerbehinderten Ausweis darf man genauso einer Arbeit nachgehen wie ohne, nur dass man damit zusätzliche, benötigte, Hilfen bekommen kann,..kann. Ein B für Begleitung zwingt mich nicht permanent Begleitung dabei haben zu müssen, d.h. sobald sich mein Zustand bessert kann ich jederzeit auch bei eingetragener Begleitung, ohne Begleitung sein sobald ich es könnte.

Beides ist somit in keinster Weise behindernd oder zwingt mich zum darauf ausruhen. Im Gegenteil, es sind beides Hilfen dafür, um mittels dieser beiden Hilfen eben wieder Stück für Stück in ein normales Leben kommen zu können. Vielleicht gibt es Menschen die sich darauf ausruhen, das kann man deshalb aber nicht pauschal jedem vorwerfen der diese Hilfen beantragt und nutzt! Ich könnte ebenso jedem der hier etwas negatives dazu schrieb unterstellen, die Person wäre nur neidisch darauf diese Hilfen nicht zu bekommen und gönnt es mir nicht. Das wären genauso unhaltbare Vorwürfe und Unterstellungen, ohne zu wissen was die Person tatsächlich für Absichten hatte.

Es gibt viele mögliche Wege, ebenso wie es viele unterschiedliche Personen gibt. Mit Sicherheit gibt es auch Menschen, für die es genau die richtige Lösung wäre, bei Angst vor Autos auf diese Insel zu ziehen. Und auch diesen Menschen steht es frei, zu jederzeit zu entscheiden wieder von dieser Insel weg zu ziehen und an ihrem Problem zu arbeiten, der Weg auf die Insel muss keine Einbahnstraße sein. Es gibt auch Menschen die sich für eine Einbahnstraße entscheiden, was ebenso wenig verwerflich wäre, wenn deren Ist-Zustand nunmal so ist, dann helfen diesen Menschen Vorwürfe auch nicht weiter.

Aber ich habe mich sehr darüber gefreut, dass du in deinem Beitrag versucht hast, mir deine Sicht nochmals näher zu bringen und zu erklären wie du es meintest. Das fand ich doch sehr hilfreich, und auch dass du dir diese zusätzliche Mühe gemacht hast, trotz des Verlaufs des Themas.

Lg Blueheaven.

08.08.2016 16:35 • x 1 #17


A


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Dr. Christina Wiesemann