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Hallo @jan2,
bin noch bei deinem Eingangsthread und auf dem Stand der ersten zwei Seiten, deswegen sorry,
wenn schon iwas doppelt ist.

Die Betreuung ist ja auf dem Stand von 2012 entschieden worden, nun hast du dich stark verändert, bist erwachsener geworden, ich denke, das kann man auf jeden Fall auf den Prüfstand stellen lassen und neu bewerten lassen durch das Amtsgericht.

Hast du auch noch neuere Befunde oder Berichte?
Bist du aktuell bei Ärzten und verschiedenen Stellen in Behandlung oder ist das nicht erforderlich?
Weil mit aktuellen Befunden und Gesprächen mit den Ärzten kann man ja ein viel klareres und neues Bild wieder bekommen.

Bzgl. der Betreuung und Umfang und wer macht es müssen das nicht automatisch die Eltern machen, das kann auch ein Außenstehender sein, und es sollte auch deinen Wünschen entsprechen.
In der Regel gilt auch so wenig wie möglich abnehmen, soviel wie möglich selber regeln lassen.

Haben die Eltern alle Rechtskreise oder nur teilweise welche?
Also Gesundheitssorge, Vermögenssorge und alles?
Es kann ja gut sein, dass du nur noch teilweise bei Bereichen Unterstützung brauchst, oder eben keine mehr.

Wie sieht es denn mit dem Alltag aus, kannst du alleine aufstehen, dich duschen, anziehen oder kommt da jemand zur Hilfe?

Was genau ist die Sorge der Eltern, also welche Szenarien sehen sie, die du alleine nicht könntest?
Was wäre im Betreuten Wohnen anders, bzw welche Hilfestellung würdest du da genau brauchen?
Von wegen Schulgefühle und Kontrolle mit den Eltern, das kenn ich auch, nur in ganz anderer Konstellation.

Du solltest deinen Willen und dein Können hiereinsetzen und dein Leben auch gestalten, natürlich nach den realen Gegebenheiten.Und selbst, wenn du Unterstützung brauchen würdest, könnte es gut tun, wenn die Betreuung ein neutraler Dritter hat, der da mit anderem Blick draufschaut.

Die Eltern tragen ja vielleicht auch noch die alten Belastungen mit, haben noch das kindliche Bild mit drin von dir, dabei hast du dich ja verändert.

@Feuerschale Das alles muss ich mir erstmal in Ruhe durchlesen und dann kann ich dir die Antwort geben

A


Betreuung loswerden Erfahrungen mit familiärem Druck

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@Marc_Sky

Ja Marc das stimmt aber wenn die Vormundschaft bei den Eltern liegt sind sie, meines Wissens, auch die Betreuer. Er wehrst sich also gegen die Vormundschaft damit auch gegen seine Betreuer.

Zitat von Drkingschultz:
Also so einen Blödmannsgehilfen wie dich findet man wirklich selten.

Achtung - wortwahl. Ihr koennt gern erfahrungen austauschen (ob betroffener oder beruflich) aber solche betitelungen sind nicht gewuenscht.

@Kara-velle Mag sein, allerdings muss eine Vormundschaft auch begründet sein ehe die durchgesetzt werden kann (gerade was gerichtlich bestellte Betreuer angeht).
Normalerweise wird das meines Wissens nach nur dann durchgeführt wenn der zu Betreuende selbst nichtmehr entscheidungs- bzw geschäftsfähig ist was mir bei @jan2 nich der Fall zu sein scheint (da er sichh klar und zielgerichtet ausdrückt und seine Wünsche und Sorgen auch klar äussern kann)
IdR findet auch erstmal viel Begiutachtung statt wo alle möglichen Arztbriefe und bekannten Diagnosen eingeholt werden, der MDK mit eingeschaltet wird (bei mir hatte ich auch als allererstes ein 4 Augen-Gespräch mit der Sachbearbeiterin und ein abschliessendes persönliches Gespräch mit der Richterin) und mit dem zu Betreuenden direkt ein Gespräch für ein Gutachten geführt wird un dinsofern der sich klar ausdrücken kann auch seine eigenen Wünsche und Vorstellungen anbringen kann.
Da wird (zumindest heutzutage) ziemlich gut und nicht einseitig gearbeitet. Dass Eltern Sorgen haben ist klar und berechtigt und wird auch entsprechend berückstichtigt, aber nicht (mehr) als alleiniger oder Hauptgrund genommen (zum Glück!)




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Dr. Christina Wiesemann
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