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@Drkingschultz Wenn du richtig lesen würdest, würdest du nicht Aussagen anderer als Blödsinn hinstellen und dich wie immer groß aufspielen.
Das ein Betreuer idealerweise in den Interessen des zu Betreuendem agieren soll habe ich damit gesagt - und dass ein gerichtlich bestellter Betreuer da mehr bewirken kann als der zu Betreuende selber, da der am Ende der Kette steht und somit anders wahrgenommen wird.

Verstehe ich das richtig, dass du es geheim machen musst, weil Du praktisch kontrolliert wirst?

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Betreuung loswerden Erfahrungen mit familiärem Druck

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Zitat von Marc_Sky:
und dass ein gerichtlich bestellter Betreuer da mehr bewirken kann als der zu Betreuende selber, da der am Ende der Kette steht und somit anders wahrgenommen wird.

Und wieder schießt du dich selber mit deinen unqwualifizierten Äußerungen ins Abseits.

Wenn jemand unter Betreuung steht, kann er selber gar nicht bei Ämtern tätig werden. Er kann also nichts erreichen.

Wenn jemand nicht unter Betreuung steht, kann er mehr oder wneiger oder genauso viel erreichen wie ein Betreuer.

Der Betreuer ist nicht höhergestellt als der Betroffene. Letztes Gl. der Kette ist also folglich dummes Zeug.

@Drkingschultz vielen Dank das werde ich machen dann kann ich das wahrscheinlich einfach so bei meinem Hausarzt prüfen lassen oder und bei meinem Arzt für meine Panikattacken wollte ich mir ja sowieso auch noch eine Bescheinigung holen damit man das nicht gegen mich verwenden kann

@Luce1 ja genau da meine Eltern sehr kontrollieren sind

Wenn du von meheren Ärzten eine entsprechende Bescheinigung bekommst, ist das nur gut.

Ist der Richter unsicher, wird er eh ein Gutachten beauftragen. Aber mit den Bescheinigungen und der persönlichen Anhörung kann es gut für eine Entscheidung ohne Gutachten reichen.

Weder rollstuhl, noch Panikattacken sind ein Fall für eine Betreuung. Sonst wäre das Forum hier nahezu komplett unter Betreuung.
Du mußt ausserstande sein, dich selber um deine Angelegenheiten zu kümmern, damit du unter Betreuung kommst.

Eine Betreuung kann auch unterschiedlich weit gefaßt sein. Es gibt Betreuungen, die umfassen nur Behördenangelegneheiten.
Meist sind es aber umfangreiche Betreuungen inkl. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, usw.

Was bei dir alles drin ist, steht in der Bestallungsurkunde, bzw. Betreuerausweis.

Zitat von jan2:
@Luce1 ja genau da meine Eltern sehr kontrollieren sind

Die Betreuung ist natürlch kein Freibrief, zu tun, wie man lustig ist.

Alle Entscheidungen sollen zum Wohl des Betreuten erfolgen.

Das ist immer individuell. Wenn du dich abends mit Freunden in der Kneipe treffen willst, spricht grundsätzlich nichts dagegen.
Wärst du aber dafür bekannt, dich da so abzuschießen, dass du anschließend mit deinem Rollstuhl nicht mehr siche rnach Hause kommst oder wärst du dement und würdest dich evtl. verfahren, sähe es anders aus.

Grundsätzlich soll der Wille des Betreuten immer berücksichtigt werden. Das ist natürlich bei völlig dementen oder im Koma liegenden Personen nicht oder kaum möglich, bei dir hingegen kein problem.

Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, weiter unter Betreuung bleiben mußt, ist auch ein Betreuerwechsel möglich.

Idealerweise machen es Angehörige, aber das muß nicht so sein. Man wird da, wenn du es begründet vorbringst, auf deine Wünsche Rücksicht nehmen.

@Drkingschultz Simple Frage: hast oder hattest du einen eigenen Betreuer?

Zitat von Marc_Sky:
@Drkingschultz Simple Frage: hast oder hattest du einen eigenen Betreuer?

Nein

Letztes Jahr als ich das schon mal probiert habe habe ich ja mit einer sacharbeiterin vom Amtsgericht gesprochen und diese meinte obwohl ich halt noch keine Stellungnahme nichts abgegeben habe wäre schon der Richter gewillt das ganze aufheben zu lassen

Grds. wird eine Betreuung nur so lange und in dem Umfang erteilt, wie es wirklich nötig ist.

@Drkingschultz Gut. Ich habe einen (selbst bestellt) und weiß dementspreechend etwas detailierter wie das von statten geht. Insofern sind deine AUssagen vonwegen Blödsinn und unqualifiziert nichtig.
Ich wünsch dir trotzdem noch ein schönes Wochenende.

Zitat von Drkingschultz:
Grds. wird eine Betreuung nur so lange und in dem Umfang erteilt, wie es wirklich nötig ist.

Nein. IdR wird das erstmal nur für 2 Jahre festgesetzt und ggf nach Prüfung verlängert

Zitat von Marc_Sky:
Nein. IdR wird das erstmal nur für 2 Jahre festgesetzt und ggf nach Prüfung verlängert

Auch das ist (mal wieder) falsch.

Es gibt da kein in der Regel. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und ggf. auch individuell zu befristen. Wenn jemand dement ist, brauchst du nichts befristen, sowas wird nur schlimmer, nie besser.

@Marc_Sky darf ich dich denn fragen warum du das getan hast warum die Betreuung wenn diese Frage zu persönlich ist dann musst du sie natürlich nicht beantworten das ist klar

@Drkingschultz Mache dich bitte vorher schlau und informiere dich bevor du solche Aussagen triffst. Denn deine sind wirklich daneben und fehlerhaft. Das Schlimme dadran ist, dass du mit deinem Verhalten und eigenem Halbwissen Betroffene entsprechend falsch berätst und andere defamierst. Bitte unterlasse das.
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Ich habe mit der ganzen Sache täglich beruflich zu tun. Du hast einen Betreuer, das sagt GAR NICHTS aus. Du kannst auch ein Auto haben und nicht verstehen, wie es funktioniert, es aber trotzdem nutzen.

@jan2 Ich hab dir in PN geschrieben, das hier öffentlich zu schreiben bringt bei diesem Thema dank eines Herren leider nichts.

Hallo @jan2,
bin noch bei deinem Eingangsthread und auf dem Stand der ersten zwei Seiten, deswegen sorry,
wenn schon iwas doppelt ist.

Die Betreuung ist ja auf dem Stand von 2012 entschieden worden, nun hast du dich stark verändert, bist erwachsener geworden, ich denke, das kann man auf jeden Fall auf den Prüfstand stellen lassen und neu bewerten lassen durch das Amtsgericht.

Hast du auch noch neuere Befunde oder Berichte?
Bist du aktuell bei Ärzten und verschiedenen Stellen in Behandlung oder ist das nicht erforderlich?
Weil mit aktuellen Befunden und Gesprächen mit den Ärzten kann man ja ein viel klareres und neues Bild wieder bekommen.

Bzgl. der Betreuung und Umfang und wer macht es müssen das nicht automatisch die Eltern machen, das kann auch ein Außenstehender sein, und es sollte auch deinen Wünschen entsprechen.
In der Regel gilt auch so wenig wie möglich abnehmen, soviel wie möglich selber regeln lassen.

Haben die Eltern alle Rechtskreise oder nur teilweise welche?
Also Gesundheitssorge, Vermögenssorge und alles?
Es kann ja gut sein, dass du nur noch teilweise bei Bereichen Unterstützung brauchst, oder eben keine mehr.

Wie sieht es denn mit dem Alltag aus, kannst du alleine aufstehen, dich duschen, anziehen oder kommt da jemand zur Hilfe?

Was genau ist die Sorge der Eltern, also welche Szenarien sehen sie, die du alleine nicht könntest?
Was wäre im Betreuten Wohnen anders, bzw welche Hilfestellung würdest du da genau brauchen?
Von wegen Schulgefühle und Kontrolle mit den Eltern, das kenn ich auch, nur in ganz anderer Konstellation.

Du solltest deinen Willen und dein Können hiereinsetzen und dein Leben auch gestalten, natürlich nach den realen Gegebenheiten.Und selbst, wenn du Unterstützung brauchen würdest, könnte es gut tun, wenn die Betreuung ein neutraler Dritter hat, der da mit anderem Blick draufschaut.

Die Eltern tragen ja vielleicht auch noch die alten Belastungen mit, haben noch das kindliche Bild mit drin von dir, dabei hast du dich ja verändert.

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Dr. Christina Wiesemann
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