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Wie läuft eine rechtliche Betreuung genau ab?
Wer entscheidet ob eine Person einen Betreuer braucht?
Und was darf dieser Betreuer bestimmen?
Was passiert wenn Personen eine Betreuung verweigern?

15.02.2024 16:11 • 03.10.2024 #1


93 Antworten ↓


Zitat von sarah2:
Wie läuft eine rechtliche Betreuung genau ab? Wer entscheidet ob eine Person einen Betreuer braucht? Und was darf dieser Betreuer bestimmen? Was passiert wenn Personen eine Betreuung verweigern?

Hallo sarah2

Ist eine gesetzliche Betreuung für dich im Gespräch?

Also der Ablauf wäre so.
Jemand, z.B. ein Arzt, ein Familienangehöriger, die Klinik sind der Meinung, dass du deine Angelegenheiten im täglichen Leben nicht allein bewältigen kannst. Oder vielleicht ist eine Krankheit diagnostiziert worden, die eine Betreuung notwendig macht. Weil jemand z.B. von Obdachlosigkeit bedroht ist, weil er / sie allen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Man kann aber auch selbst eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen. Das läuft alles über das Amtsgericht. Allerdings kann auch der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung behilflich sein. Von dort wird idR ein ärztliches Gutachten erstellt und vom Sozialarbeiter ein Sozialbericht für das Amtsgericht.
Viele haben Angst, dass sie mit einer Betreuung entmündigt werden. Das ist heute nicht mehr so. Eine Betreuung läuft immer im Einverständnis mit dem Betroffenen ab. Es sei denn, der Betroffene ist so krank, dass er nicht mehr über sein Leben bestimmen kann. Man kann auch eine Betreuung ablehnen. Denn sobald das Amtsgericht Kenntnis von der Antragstellung hat, wird ein Richter oder eine Richterin ein Gespräch mit dem Betroffenen führen.

Sollte der Betroffene erklären, dass er sein Leben selbst regeln kann und er nicht Gefahr läuft, sich gesundheitlich selbst zu schädigen, weil er sich nicht mehr selbst versorgen kann oder nicht mehr zum Arzt geht, oder seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und dadurch obdachlos werden könnte, wird keine Betreuung eingerichtet.

Der ausgewählte Betreuer, oder Betreuerin ,der auch von dem Betroffenen selbst vorgeschlagen werden kann, wenn er jemanden kennt, der das übernehmen möchte, wird dann bestimmte Aufgabenbereiche je nach Bedarf vom Amtsgericht zugewiesen bekommen. Und nur für diese Bereiche ist der Betreuer zuständig, d.h. Er ist der gesetzliche Vertreter. Allerdings darf er nicht über den Kopf des zu Betreuenden handeln, sondern immer im Einvernehmen. Immer wenn der Gesundheitszustand es zuläßt.
Der Betreuungszeitraum variiert. Wird auch je nach Lebenssituation mit dem Betroffenen abgesprochen. Eine Betreuung kann auch jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden.

LG Mondkatze

A


Ablauf rechtliche Betreuung

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Zitat von Mondkatze:
Hallo sarah2

Ist eine gesetzliche Betreuung für dich im Gespräch?

Also der Ablauf wäre so.
Jemand, z.B. ein Arzt, ein Familienangehöriger, die Klinik sind der Meinung, dass du deine Angelegenheiten im täglichen Leben nicht allein bewältigen kannst. Oder vielleicht ist eine Krankheit diagnostiziert worden, die eine Betreuung notwendig macht. Weil jemand z.B. von Obdachlosigkeit bedroht ist, weil er / sie allen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Man kann aber auch selbst eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen. Das läuft alles über das Amtsgericht. Allerdings kann auch der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung behilflich sein. Von dort wird idR ein ärztliches Gutachten erstellt und vom Sozialarbeiter ein Sozialbericht für das Amtsgericht.
Viele haben Angst, dass sie mit einer Betreuung entmündigt werden. Das ist heute nicht mehr so. Eine Betreuung läuft immer im Einverständnis mit dem Betroffenen ab. Es sei denn, der Betroffene ist so krank, dass er nicht mehr über sein Leben bestimmen kann. Man kann auch eine Betreuung ablehnen. Denn sobald das Amtsgericht Kenntnis von der Antragstellung hat, wird ein Richter oder eine Richterin ein Gespräch mit dem Betroffenen führen.

Sollte der Betroffene erklären, dass er sein Leben selbst regeln kann und er nicht Gefahr läuft, sich gesundheitlich selbst zu schädigen, weil er sich nicht mehr selbst versorgen kann oder nicht mehr zum Arzt geht, oder seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und dadurch obdachlos werden könnte, wird keine Betreuung eingerichtet.

Der ausgewählte Betreuer, oder Betreuerin ,der auch von dem Betroffenen selbst vorgeschlagen werden kann, wenn er jemanden kennt, der das übernehmen möchte, wird dann bestimmte Aufgabenbereiche je nach Bedarf vom Amtsgericht zugewiesen bekommen. Und nur für diese Bereiche ist der Betreuer zuständig, d.h. Er ist der gesetzliche Vertreter. Allerdings darf er nicht über den Kopf des zu Betreuenden handeln, sondern immer im Einvernehmen. Immer wenn der Gesundheitszustand es zuläßt.
Der Betreuungszeitraum variiert. Wird auch je nach Lebenssituation mit dem Betroffenen abgesprochen. Eine Betreuung kann auch jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden.

Nein es ist keine Betreuung im Gespräch.
Allerdings habe ich immer Angst, dass jemand eine Betreuung anregen könnte ( soweit ich weiß darf das jeder).
Und ich das aber nicht möchte und auch keinen Sinn darin sehe.

So einfach ist das nicht.

Das wird schon vom Gericht und ggf. durch ärztliche Untersuchung oder Anfordeurng von Arztberichten geprüft.

Die meisten, die unter Betreuung stehen, stehen auch nicht gegen ihren Willen unter Betreuung. Das sind oft alte oder behinderte Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln oder minderjährige Personen, die in jedem Fall einen Vormund brauchen.

Die Personen, die gegen ihren Willen unter Betreuung stehen, sind in der Minderzahl und auch bei denen wird es nur gemacht, wenn es wirklich notwendig ist weil sonst die o.g. Gefahren bestehen.

Interessantes Thema, mal angenommen die Person X benötigt einen Betreuer, muss X dann immer noch die Kosten selbst tragen?

Zitat von vaccine:
Interessantes Thema, mal angenommen die Person X benötigt einen Betreuer, muss X dann immer noch die Kosten selbst tragen?

Ja natürlich. Deshalb wird auch immer empfohlen, dass ein Familienangehöriger die Betreuung ehrenamtlich übernimmt, denn ein Berufsbetreuer kostet einen Haufen Geld. Den müsste der Betreute auch voll bezahlen, wenn sein Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.

Sollte der Betreute z.B. in ein Pflegeheim kommen, wird sein gesamtes Einkommen wie Rente angerechnet, zusätzlich zahlt die Pflegekasse, sollte das Geld nicht reichen, müssen die Angehörigen den Rest zahlen. Sind diese nicht in der Lage, müssen sie das Geld für die Pflege beim Sozialamt beantragen.

Eine ehrenamtliche Betreuung kann für seine Unkosten eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Das sind so ca 400 Euro im Jahr, kann der zu Betreuende das nicht zahlen, zahlt das die Landeskasse.

Zitat von sarah2:
Nein es ist keine Betreuung im Gespräch.
Allerdings habe ich immer Angst, dass jemand eine Betreuung anregen könnte ( soweit ich weiß darf das jeder).


Gibt es konkret Personen aus deinem privaten Bereich von denen du glaubst, dass sie eine gesetzliche Betreuung für dich notwendig finden? Z.B. Angehörige?

Oder glaubst du, dass Personen, die dich medizinisch oder therapeutisch behandeln, eine gesetzliche Betreuung für dich notwendig finden?

Oder sonstige?

Bei einem Menschen, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, wird kein Gericht in Deutschland eine gesetzliche Betreuung anordnen. Insbesondere dann nicht, wenn die Person die gesetzliche Betreuung nicht möchte.

Psychische Erkrankungen beeinträchtigen fast immer temporär oder dauerhaft die Fähigkeiten die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Eine psychische Erkrankung ist trotzdem nicht per se ein Grund für eine gesetzliche Betreuung. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorhanden sein damit ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet. Demenz, schwere Gehirnschäden, die eine geistige Behinderung zur Folge haben, oder psychische Erkrankung und Suchterkrankungen, die so schwerwiegend sind, dass die betroffene Person nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen kann. Das trifft aber auf die meisten Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht zu. Sonst müssten fast alle in diesem Forum eine gesetzliche Betreuung haben.

Was für einige sinnvoll ist, aber auch niemals gegen den Willen der betroffenen Person gemacht werden würde, ist eine Unterstützung z.B. das ambulant betreute Wohnen (das ist bei mir der Fall). Das ist aber etwas ganz anderes als eine gesetzliche Betreuung.

Ich habe einen Betreuer und das schon eine ganze Weile. Jetzt ist im Gespräch, ob die Betreuung verlängert werden darf/kann/muss/soll. Es ist nicht so schlimm, wie ich es mir vorher vorgestellt habe.
Angeregt wurde die Betreuung damals vom Krankenhaus, in dem ich als Notfall behandelt wurde. Eine Betreuung kann jeder anregen. Ich wurde nach meinem Krankenhausaufenthalt zu einem Gutachter geschickt, der mich begutachtet hat. Danach folgte eine Anhörung vor einem Richter. Ich hatte damals gar nichts - kein eigenes Konto, kein Geld, keinen Ausweis, keine Therapie. Dabei hat mir der Betreuer geholfen. Betreuer können für unterschiedliche Aufgabenbereiche eingesetzt werden. Für Gesundheitsfürsorge, finanzielle Dinge, Postangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, alles was mit Ämtergängen zu tun hat - je nach dem wo die betreute Person Unterstützung benötigt. Das alles muss von einem Richter genehmigt werden. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt. Sobald man sich um einen Aufgabenbereich wieder gut genug selber kümmern kann, kann man diesen auch wieder eigenständig übernehmen. Wichtig ist dabei Kommunikation mit dem Betreuer. Wichtig ist auch, dass man selbst Personen, die einen betreuen könnten, vorschlagen kann. Wenn man einen gesetzlichen Betreuer/Berufsbetreuer bekommt, kann man diesen auch wechseln, wenn man so gar nicht harmoniert.

Es ist nicht so, dass man praktisch entmündigt wird. Das kann ich sagen, weil ich davor auch wahnsinnige Angst hatte. Du hast da schon ein Mitspracherecht. Rechtliche Betreuung ist für Leute, die ihr Leben in bestimmten Bereichen nicht mehr komplett selbstständig geregelt bekommen. Wenn du alleine gut zurecht kommst, benötigst du keinen Betreuer und ein Gutachter würde das bestimmt auch so feststellen.

Entschuldigung für eventuelle Schreibfehler. Bin noch müde.

Was mir z.B Angst macht ist die Tatsachse, dass jeder eine Betreuung anregen kann.
Da ich leider genug Erfahrung mit Mobbing habe besteht diese Angst schon.
Mobber können ja andere Menschen oft stark beeinflussen.

Das ändert doch aber nichts daran, dass du nach so einer Anregung von einem Gutachter begutachtet und eingeschätzt werden würdest. Und danach geht das ganze erst noch vor einen Richter. Die Angst musst du also nicht haben, denn du hättest mehrere Gelegenheiten, deine Sicht der Dinge zu schildern. Keine Sorge.

Niemand kann gegen seinen Willen Betreuer(in) werden.

Hast du Angst davor? Geht es darum?

Mir ist nur aufgefallen das du zwei Threads hast. Einmal wegen Zwangseinweisung und einmal wegen einer gesetzlichen Betreuung. Dabei steht beides gerade nicht im Raum. Es kann nicht so schnell über dich hinweg entschieden werden falls du das meinst.

Zitat von Coru:
Hast du Angst davor? Geht es darum?

Mir ist nur aufgefallen das du zwei Threads hast. Einmal wegen Zwangseinweisung und einmal wegen einer gesetzlichen Betreuung. Dabei steht beides gerade nicht im Raum. Es kann nicht so schnell über dich hinweg entschieden werden falls du das meinst.

Ja ich habe Angst davor.
Auch wenn es gerade nicht im Raum steht.

Zitat von sarah2:
Mobber können ja andere Menschen oft stark beeinflussen.

Wer mobbt Dich denn und droht Dir damit, eine Betreueung anzuregen?
Falls da konkret nichts vorliegt, frage ich mich, wieso Du auf die Thematik kommst.

Es ist schade, dass alle Deine Themen irgendwann nur noch einen Kontext eröffnen, der sich darum dreht, das Du gemobbt wurdest und was Du alles Nicht kannst. Aber selbst dabei bleibst Du stets wage. Bei Fragen zu konkreten Vorgängen wurden Dir auch schon Handlungsmöglichkeiten eröffnet, deren Umsetzung natürlich bei Dir liegt.

Vielleicht könntest Du Dich auch bezüglich Deiner Problematiken selbst etwas fachlich einlesen. Das Intenet bietet ja die Möglichkeit auch dazu. Und auch wenn nicht alles auf Anhieb verständlich erscheint, kann man sich präziser weiter informieren, wenn man, und dass ist die Grundvoraussetzung, weiß was man überhaupt will.

Wenn ich persönlich weiß was ich will und mir niemand helfen will, dies zu erlangen, dann bleibt mir nur die Option, selbst tätig zu werden. Egal wie anstrengend das sein kann, wenns kein Anderer für mich macht, bleibt es bei mir. Selbst Hilfe muss ich mir selbst suchen, was erfordert, dass ich tätig werde. Alternativ könnte ich natürlich drauf warten, dass jemand Anderer von sich aus kommt und mir hilft oder Dinge für mich macht. Ob das zielführend sein kann, muss ich natürlich selbst herausfinden. Solange es nicht Godot ist, auf den ich warte, besteht natürlich die Möglichkeit, dass tatsächlich jemand kommt. Bestenfalls kommt der dann bevor es endgültig zu spät ist, wann immer das auch sein mag.

Es ist schwer als Außenstehender alle Faktoren zu berücksichtigen. Es kann keiner garantieren, dass dein Therapeuten dich niemals zwangseinweisen wird und das du niemals eine rechtliche Betreuung bekommen wirst. Die Hürden sind groß aber eine Garantie gibt es nicht. Es gibt aktuell keinen Grund warum das geschehen sollte also m hilft es dir nicht dir darüber Gedanken zu machen.

Ich hab mich aber auch gefragt, ob dir jemand damit droht. Solche Gedanken kommen nicht einfach so.

Zitat von Coru:
Es ist schwer als Außenstehender alle Faktoren zu berücksichtigen. Es kann keiner garantieren, dass dein Therapeuten dich niemals zwangseinweisen wird und das du niemals eine rechtliche Betreuung bekommen wirst. Die Hürden sind groß aber eine Garantie gibt es nicht. Es gibt aktuell keinen Grund warum das geschehen sollte also m hilft es dir nicht dir darüber Gedanken zu machen.

Ich hab mich aber auch gefragt, ob dir jemand damit droht. Solche Gedanken kommen nicht einfach so.

Damit gedroht hat mir keiner.
Ich habe allerdings schon entsprechende Erfahrungen gemacht.
Mir wurde z.B eine Schulassistenz aufgezwungen.
Während meiner Umschulung wurde mir eine Sozialarbeiterin aufgezwungen.

@sarah2 das ist was ganz anders als eine Zwangseinweisung und eine rechtlich Betreuung.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von sarah2:
Mir wurde z.B eine Schulassistenz aufgezwungen.
Während meiner Umschulung wurde mir eine Sozialarbeiterin aufgezwungen.

Kannst Du mal erläutern, was da genau passiert ist, als Du das erlebt hast?
Schulassistenz und Begleitung durch Sozialarbeiter bekommt man ja nicht, wenn nicht irgendwas defizitäres vorliegt, das einer entsprechenden Begleitung bedarf.
Oder wurde das nur getan um Dich zu mobben und Du selbst hast überhaupt keinen Grund dafür geliefert, der diese Begleitung erfordert hat?

Zitat von Disturbed:

Kannst Du mal erläutern, was da genau passiert ist, als Du das erlebt hast?
Schulassistenz und Begleitung durch Sozialarbeiter bekommt man ja nicht, wenn nicht irgendwas defizitäres vorliegt, das einer entsprechenden Begleitung bedarf.
Oder wurde das nur getan um Dich zu mobben und Du selbst hast überhaupt keinen Grund dafür geliefert, der diese Begleitung erfordert hat?

Ich wurde schon in meiner Kindheit als anders wahrgenommen.
Eine Diagnose konnte allerdings nie gestellt werden.
Auch weil dieses anders nicht so genau definiert werden konnte.
Hinzu kam eine Winkelfehlsichtigkeit.
Was Dinge wie Basteln, Ballsport etc. erschwert hat.
Die Schulassistenz sollte mich unterstützen.
Letztendlich hat damals meine Angst begonnen.
Es war also in dieser Art total kontraproduktiv.
Die Sozialarbeiterin wurde mir aufgezwungen, weil ich während dem Vorstellungsgespräch komisch gewirkt habe.
Geholfen hat mir die Sozialarbeiterin allerdings nicht.

Zitat von sarah2:
Die Schulassistenz sollte mich unterstützen.
Letztendlich hat damals meine Angst begonnen.
Es war also in dieser Art total kontraproduktiv.
Die Sozialarbeiterin wurde mir aufgezwungen, weil ich während dem Vorstellungsgespräch komisch gewirkt habe.
Geholfen hat mir die Sozialarbeiterin allerdings nicht.

Ah okay, das hat nicht funktioniert und ist deswegen mobbing? Oder wie darf man das verstehen?

A


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