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Ich habe eine Frage an alle,die sich mit Sozialbezügen auskennen.

Ich habe bis vor einigen Monaten noch auf Minijobbasis als Haushaltshilfe gearbeitet,als ich dann krank wurde bekam ich von der Krankenkasse 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Aktuell bekomme ich nichts,bin arbeitsunfähig und selbst wenn ich arbeitsfähig wäre,hätte ich kein Anspruch auf ALG ,weil mein Mann dafür zuviel verdient.

Meine Frage lautet: Was wäre,wenn ich von meinem Mann getrennt leben würde und weiterhin arbeitsunfähig wäre?
Hätte ich dann einen Anspruch auf Sozialhilfe?

07.08.2017 18:09 • 07.08.2017 #1


6 Antworten ↓


yellowBag
Schau mal hier rein, da steht alles dazu:


https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/


Ach so, sollte dein Mann nicht genug verdienen , stehen dir natürlich Sozialleistungen zu.

07.08.2017 18:15 • #2


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Anspruch auf Sozialleistungen?

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Zitat von yellowBag:
Ach so, sollte dein Mann nicht genug verdienen , stehen dir natürlich Sozialleistungen zu.


Und an welches Amt müsste ich mich dann wenden?

07.08.2017 18:33 • #3


yellowBag
Zitat von Flame:

Und an welches Amt müsste ich mich dann wenden?


Jobcenter eigentlich, wenn du aber nicht arbeitsfähig bist bekomst du evtl. Grundsicherung.
Musst du mal einen Termin da machen, die beraten dich dann.

07.08.2017 18:51 • #4


la2la2
Bist du mit deinem Mann richtig offiziell verheiratet oder führst eine eingetragene Lebenspartnerschaft?

Probier mal, ob du Wohngeld bekommen könntest. Das können auch Leute beantragen, die zu viel für Hartz IV verdienen, aber noch so wenig haben, dass Ansprüche auf staatliche Leistungen bestehen.

07.08.2017 18:58 • #5


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O.k.,dann weiss ich schonmal mehr.
Danke euch!

07.08.2017 19:02 • #6


BellaM85
Hi!
Wenn du verheiratet bist und getrennt leben würdest müsste dein Mann dir Unterhalt zahlen die Höhe kommt auf seinen Verdienst an.
Wenn ihr zusammen lebt und er verdient zu viel wirst du wahrscheinlich gar nichts bekommen außer evtl Wohngeld aber das wird dann auch wieder alles errechnet.
Wenn dann frag bei der ARGE in deiner Stadt nach und mach dort einen Termin. Ich glaube das Arbeitsamt ist nicht zuständig für dich da du auf Minijob Basis gearbeitet hast dort müsstest du mind. einen Teilzeit Job vorweisen müssen/ können den du mind. 1 Jahr gehabt hättest.

LG

07.08.2017 20:30 • #7





Mira Weyer