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F
Zitat von KenTucky:
schau mal in den Link....Anzeichen einer Depression. Angst gehört auch dazu. Zu den Nebensymptomen einer Depression gehören: verminderte ...

Habe ich mir angeschaut den Link......da treffen aber bei mir nur zwei Punkte zu. Angst und leichte Rückenschmerzen.

04.05.2024 10:13 • #21


KenTucky
@Funker Depressionen gehen ja auch * von-bis*
von der leichten Depression bis hin zu schweren oder sehr schweren Fällen.

Sprich es doch an, bei der nächsten Sitzung...bzgl. ihrer Diagnosestellung....wenn du eher eine Angststörung vermutest.

04.05.2024 10:18 • x 1 #22


A


Psychologin sagt ich soll meinen Job kündigen

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F
Zitat von KenTucky:
@Funker Depressionen gehen ja auch * von-bis* von der leichten Depression bis hin zu schweren oder sehr schweren Fällen. Sprich es doch an, bei der ...

Na ich habe doch die Diagnose Angststörung und das passt auch.

04.05.2024 10:29 • x 1 #23


KenTucky
@Funker ok...das habe ich dann wohl über-lesen oder vergessen

04.05.2024 10:30 • x 1 #24


D
@Funker Deine Frage danach, ob Deine Therapeutin recht hat, kann ich natürlich nicht beantworten. Du schreibst aber, dass Du eine Rente anstrebst und da verstehe ich nicht, weshalb ein Jobwechsel für Dich noch von essenzieller Bedeutung sein sollte.

Der Drang etwas zu „Arbeiten“ muss ja nicht zwangsläufig auch in Erwerbsarbeit münden.
Wichtig ist doch erstmal, wie und ob der Lebensunterhalt irgendwie gesichert ist und ob er es zukünftig auch wäre.

Das Deine Therapeutin Dir eine Zeitvorgabe macht, wann Du einen anderen Job zu haben hast, fällt mir schwer zu glauben. Denn Sie sollte soviel Hirn haben, um zu wissen, dass Sie dazu weder das Recht noch irgendwelche Mittel hat. Allerdings kann Sie dazu anregen, mal über einen Jobwechsel nachzudenken, was natürlich auch missverstanden werden kann und sogar Druck erzeugen. Da ist es wichtig, dass auch in der Therapie anzusprechen.

Falls Du in eineinhalb Jahren tatsächlich in Rente gehen könntest, gibt es bis dahin schon auch Möglichkeiten diese Zeit, wenn auch mit finanziellen Einbußen, zu überbrücken und dazu musst Du ja nichtmal selbst kündigen sondern nur aufgrund Deiner Erkrankungen arbeitsunfähig geschrieben werden. Sollte nach Krankengeld dann eine Aussteuerung folgen, bist Du immerhin nicht Mittellos und auch weiterhin Krankenversichert.

Am besten suchst Du Dir mal eine Beratungsstelle bezüglich Deinem Rentenwunsch. Eventuell könnte auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen, bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Regelaltersrente. Allerdings müsstest Du da dann schon selbst erstmal die Initiative ergreifen und solltest Dir schon im Klaren sein, wohin die Reise gehen soll.

Zitat von Funker:
Wenn es keiner meldet.......
Ich habe es beim Chef angesprochen und der sagt kein Geld da.

Hierzu denke ich, wenn es (sonst) keiner meldet, wieso meldest Du es nicht bei der BG?
Wenn die BG es dann von Deinem Chef fordert, wird er schon Geld erübrigen können. Die Gefahr, dass er nicht davon begeistert ist, dass Du das gemeldet hast, sofern er es herausbekommt, ist allerdings sehr hoch. Was das dann in der Konsequenz für Dich bedeutet, wird sich dann zeigen.

04.05.2024 10:55 • x 2 #25


Schlaflose
Zitat von Funker:
Das ich nicht in den alten Job kann wo alles anfing ist klar, aber ist ein neuer Job jetzt die Heilung?

Das kommt darauf an, ob dein Job die Ursache für deinen Zusammenbruch ist.
Bei mir war es so und der Wechsel hat zwar nicht die komplette Heilung gebracht, aber meine Lage wesentlich gebessert. Ich habe 20 Jahre im Schuldienst gearbeitet und vom ersten Tag an extreme Schlafstörungen und daraus resultierende Depressionen bekommen. Mehrere Therapien und ein Klinikaufenthalt haben nichts gebracht, weil, wie sich heraustellte, dass ich eine Soziale Phobie und ängstliche (vermeidende) Persönlichktsstörung habe und solch ein Job für mich völlig ungeeignet ist. Vor 13 Jahren hatte ich auch einen kompletten Zusammenbruch und mit Hilfe meines damaligen Therapeuten (er schrieb ein entsprechendes Gutachten) bekam ich die Möglichkeit eine Stelle in Ministerium in der Verwaltung anzunehmen. Das hat mich gerettet.

04.05.2024 11:04 • x 1 #26


Schlaflose
Zitat von Funker:
Ich kann Ende 2025 theoretisch mit Anzügen in Altersrente gehen was ich anstreben.

Gebau das habe ich auch vor. Ich werde zum 1. März 2025 mit 13,2% Abzügen in die Altersrente gehen.

04.05.2024 11:08 • x 2 #27


Dundun
@Funker
Kann mich da dem Beitrag von Disturbed aus eigener Erfahrung nur anschließen.
Ich habe auch deine Beiträge in deinen anderen Themen gelesen.

Im Grunde hat deine Therapeutin wahrscheinlich Recht. Aber kündigen würde ich auf gar keinen Fall.
Wenn du sowieso planst, in Rente zu gehen, kann ich dir nur raten, dich zu diesem Thema beraten zu lassen.

I

04.05.2024 11:55 • x 1 #28


F
Zitat von Dundun:
@Funker Kann mich da dem Beitrag von Disturbed aus eigener Erfahrung nur anschließen. Ich habe auch deine Beiträge in deinen anderen Themen ...

Beratung zur Altersrente meinst Du oder Erwerbsminderungsrente?

04.05.2024 12:12 • #29


F
Zitat von Schlaflose:
Das kommt darauf an, ob dein Job die Ursache für deinen Zusammenbruch ist. Bei mir war es so und der Wechsel hat zwar nicht die komplette Heilung ...

Ja, der Job ist die Ursache, da bin ich mir sicher. Es gibt eben ein paar Situationen im Leben die ich nicht meistern kann. Und eine ständige Konfrontation macht alles nur schlimmer.

04.05.2024 12:14 • #30


D
https://www.deutsche-rentenversicherung...chner.html

Dieser Rechner ist natürlich ohne Gewähr, bietet aber Anhaltspunkte. Man kann auch mit einem entsprechenden Formular eine entsprechende Auskunft bei der DRV beantragen.

Kostet alles nichts, außer etwas Zeit zum Ausfüllen.

04.05.2024 12:16 • x 1 #31


F
Zitat von Disturbed:
Dieser Rechner ist natürlich ohne Gewähr, bietet aber Anhaltspunkte. Man kann auch mit einem entsprechenden Formular eine entsprechende Auskunft ...

Danke für den Link. Na ich muss irgendwie die Zeit zwischen Aussteurung und Altersrente überbrücken. Erfolgt Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung? Ich muss doch bestimmt vorher noch einen Rehaantrag stellen? Es gibt wohl eine Regel das eine Reha kurz vor Altersrente dann nicht mehr genehmigt wird?

04.05.2024 12:20 • #32


H
Zitat von Funker:
Und wenn man mich unter andrem ständig auf schwindelerregende Dächer schickt, ohne PSA!, dann musste ich eben die Reißleine ziehen.

Dann wundert es mich nicht, warum sie dich da so schnell wie möglich weg gaben will. Mal davon abgesehen, dass ich daran zweifle, ob das mit deinem Arbeitgeber alles so legal ist. Vielleicht sollte sie auch parallel die Gewerbeaufsicht informieren.

04.05.2024 12:21 • x 1 #33


Schlaflose
Zitat von Funker:
Ja, der Job ist die Ursache, da bin ich mir sicher. Es gibt eben ein paar Situationen im Leben die ich nicht meistern kann. Und eine ständige Konfrontation macht alles nur schlimmer.

Aber ganz ehrlich, du hast nur noch anderthalb Jahre bis du in die Altersrente kannst, warum dann noch einen neuen Job suchen? Du kannst die Zeit bis dahin mit Krankschreibung überbrücken. Bei mir ging das nicht, da ich erst 49 war, als das stattfand.
Eine Erwebsminderungsrente ist sehr schwer zu bekommen. Dafür müsste man schon sehr lange krankgechrieben und von der Krankenkasse oder dem Jobcenter aufgefordert worden sein, sie zu beantragen. Meistens wird trotzdem abgelehnt und man muss prozessieren und oft bringt das auch nichts. Gerade wenn ein bestimmter Job zum Zusammenbruch führt, und die Aussicht dass man stattdessen einen anderen Job machen könnte ist ein Ausschlusskriterium. Für die Erwerbsminderungsrente muss man für sämtliche erwerbsmäßigen Arbeiten unfähig sein, d.h. weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können.

04.05.2024 12:28 • x 1 #34


D
Zitat von Funker:
Danke für den Link. Na ich muss irgendwie die Zeit zwischen Aussteurung und Altersrente überbrücken. Erfolgt Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung? Ich muss doch bestimmt vorher noch einen Rehaantrag stellen? Es gibt wohl eine Regel das eine Reha kurz vor Altersrente dann nicht mehr genehmigt wird?

Dazu könnte ich etwas sagen, wenn ich wüsste wie Dein aktueller Status ist. Krankengeld bekommst Du LÄNGSTENS bis zur Aussteuerung. Die Aussteuerung tritt ein, wenn Du im Zeitraum (Blockfrist) von 3 Jahren 78 Wochen wegen der selben Krankheit Krankengeld bezogen hast. Wann das der Fall wäre, darüber informiert Dich die Krankenkasse und auch darüber, dass Du Dich bei der AfA melden musst. Was dann auf Dich zukommt, ist auch wiederum abhängig von deinem gesundheitlichen Status und steht erstmal auf einem anderen Blatt.

04.05.2024 12:33 • x 1 #35


Schlaflose
Zitat von Disturbed:
Dieser Rechner ist natürlich ohne Gewähr, bietet aber Anhaltspunkte. Man kann auch mit einem entsprechenden Formular eine entsprechende Auskunft bei der DRV beantragen.

Kostet alles nichts, außer etwas Zeit zum Ausfüllen.

Man bekommt doch jedes Jahr eine Rentenauskunft von der Rentenverischerung. Da steht drauf wieviel Rentenanspruch man bis jetzt erwirtschaftet hat und wieviel es voraussichtlich werden, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersrente ausharrt. Da kann man ja ungefähr ableiten, wieviel es in in ein oder zwei Jahren werden und davon den Prozentsatz abziehen, den man bei vorzeitigem Eintritt abgezogen bekommt.

04.05.2024 12:33 • x 1 #36


D
Zitat von Schlaflose:
Man bekommt doch jedes Jahr eine Rentenauskunft von der Rentenverischerung. Da steht drauf wieviel Rentenanspruch man bis jetzt erwirtschaftet hat und wieviel es voraussichtlich werden, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersrente ausharrt. Da kann man ja ungefähr ableiten, wieviel es in in ein oder zwei Jahren ...

Der Renten Eintrittsrechner bedingt ja die Daten aus der Renteninformation. Allerdings ist selbst bei der Renteninformation ein teil der Angaben fiktiv ausgelegt. Ungefähr ableiten ist aber eben auch nur ungefähr. Aber natürlich kann einem die Renteninformation alleine da schon Anhaltspunkte geben, über eine mögliche Brutto Rente und den „normalen“ Renteneintritt. Dennoch halte ich persönlich es trotz Rechner und eigener Ableitung ohnehin für sinnvoll, eine entsprechende Beratung bei entsprechend kompetenten Menschen in Anspruch zu nehmen. Da gibt’s ja Möglichkeiten bei Sozialverbänden oder Rentenältesten und sogar bei der DRV in einer Geschäftsstelle Vorort.

04.05.2024 12:43 • x 1 #37

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Schlaflose
Zitat von Disturbed:
Ungefähr ableiten ist aber eben auch nur ungefähr. Aber natürlich kann einem die Renteninformation alleine da schon Anhaltspunkte geben, über eine mögliche Brutto Rente und den „normalen“ Renteneintritt. Dennoch halte ich persönlich es trotz Rechner und eigener Ableitung ohnehin für sinnvoll, eine entsprechende Beratung bei entsprechend kompetenten Menschen in Anspruch zu nehmen.

Ich habe das gerade mit Rentenrechner durchgeführt und kam fast auf den Euro genau auf den gleichen Betrag, den ich mir selbst ausgerechnet hatte
Meinen tatsächlichen Rentenantrag werde ich beim Versicherungsältesten bei uns im Ort atellen, weil ich bei einigen Fragen nicht genau weiß, was ich hinschreiben soll. Ich bin im Ausland geboren und da werden Sachen gefragt, die ich gar nicht weiß, weil ich damals erst 9 Jahre alt war. Ich glaube, die Angaben, nach denen gefragt wird (z.B. Eintrittsdatum in die Bundesrepublik) sind nur relevant, wenn man als Erwachsener kam und im Heimatland schon gearbeitet hat.

04.05.2024 13:04 • #38


F
Zitat von Schlaflose:
Man bekommt doch jedes Jahr eine Rentenauskunft von der Rentenverischerung. Da steht drauf wieviel Rentenanspruch man bis jetzt erwirtschaftet hat ...

Eine Rentenauskunft bekommt man nur auf Nachfrage. Ich habe mir aber eine aktuelle geben lassen.

04.05.2024 13:05 • #39


F
Zitat von Schlaflose:
Aber ganz ehrlich, du hast nur noch anderthalb Jahre bis du in die Altersrente kannst, warum dann noch einen neuen Job suchen? Du kannst die Zeit bis ...

Ja, 1,5 Jahre bis zur Altersrente aber schon 6 Monate AU. Da fehlen von Aussteuerung bis Altersrente dann ein paar Monate. Die muss ich überbrücken.

04.05.2024 13:09 • #40


A


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