Zitat von Dragona:Ich kann nicht mehr bekomme heute als Weihnachtsgeschenk vom Amt geschrieben die übernehmen keinen cennt und ich muss meine 188 Nebenkostennachzahlung selber tragen.
Dazu kommt noch das die mir schreiben, dass laut ihren berechnungen meine angabe von 40€ betriebskosten laut der Jahresabrechnung nicht richtig ist und viel höcher und ich an sie noch zusätzlich 33€ zahlen muss. Habe NIE eine Betriebskostenerhöhung erhalten.
So etwas schreiben die gerne mal, das muss so aber nicht stimmen. Wenn Du in einen Mieterverein eintrittst, wirst Du dort nach Zahlung des Jahresbeitrages (normalerweise um die 50 Euro) von einem Anwalt beraten, die Betriebskostenabrechnung wird geprüft und die setzen auch Schreiben für Dich auf - auch ans Amt. Und die kennen sich damit aus, was vom Amt übernommen werden muss. Eine andere Variante wäre, gleich zu einem Anwalt zu gehen. Da Du Hartz IV bekommst und also bedürftig bist, dürfte Dich das auch wenig bis gar nichts kosten - je nachdem, wie das bei Euch so geregelt ist.
BTW: Mit 40 Euro sind die Betriebskosten für 34 qm sehr niedrig angesetzt, da haben die vom Amt schon Recht. Aber das hat Dein Vermieter zu verantworten, nicht Du. Der Vermieter hat diese Wohnung schon lange und konnte bei früheren Mietern Erfahrungswerte über die tatsächlichen, durchschnittlichen Nebenkosten sammeln. Es kann Dir nicht angelastet werden, dass Du Dich auf seine Angaben verlassen hast. Auch für solche Feinheiten ist ein Mieterverein und/oder ein Anwalt ratsam.
Zitat von Dragona:Bin wie gelähmt vor schock kann nur noch weinen. Was mach ich jetzt ich verlier sicher meine Wohnung und lande auf der strasse, weil ichs nicht zahlen kann.
Ich kann Dir versichern, so schnell geht das nicht. Selbst wenn ein Vermieter einen säumigen Mieter raussetzen will, kann das für den Vermieter sehr aufwändig und teuer werden. Deshalb wird er sehr daran interessiert sein, die Angelegenheit gütlich zu regeln. Sprich: Der wartet erstmal eine Weile auf sein Geld. Dann kannst Du erklären, dass Du das noch mit dem Amt regeln musst. Dann wartet er gerne noch eine Weile. Dazu kommt der Schriftverkehr zwischen (Mieterverein-)Anwalt, Amt und Vermieter, das zieht sich alles hin. Und da Du ja reagierst (wenn auch nicht durch Zahlung), kann Dir mit der Begründung Mietschulden auch nicht der Mietvertrag gekündigt werden. Das ginge erst, wenn geklärt ist, dass wirklich Du diesen Betrag zahlen musst, und wenn Du dann nicht zahlst. Und falls Du wirklich selbst zahlen musst, kann/muss das Amt Dir ein Darlehen gewähren. Wenn Du nämlich andernfalls Deine Wohnung verlieren würdest, müssten sie Dir ja zu einer anderen Wohnung verhelfen, was für das Amt wiederum umständlicher und teurer wäre.
Lass' Dir Weihnachten nicht von so einer albernen Drohkulisse verderben. Hol' Dir spätestens im Neuen Jahr fachkundige Unterstützung, und Du wirst sehen, dass dann sowohl Vermieter als auch Amt viel freundlichere Töne anschlagen.
Liebe Grüße
Christina