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ku17
Zitat von FredM:
Für die vor 1961 Geborenen gibt es halt noch die sogenannte BU. Das heisst, er hat ein Recht auf die heutige EM-Rente, wenn er seinen Beruf oder einen gleichwertigen! für 3-6 Stunden täglich nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz dazu der später Geborene, der in KEINEM Job mehr als 3 Stunden arbeiten kann, also nichtmal als Pförtner mit dem Zeigefinger die Schranke aufdrücken.

Allerdings ist die BU-Rente so hoch wie eine teilweise EM-Rente, und die teilweise EM-Rente ist 50% der vollen EM-Rente. Ausser der vor 1961 Geborene kann weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, dann gibts auch die volle EM-Rente. Das kann man sich dann ausrechnen, wenn man auf den Rentenbescheid guckt. Wobei dieser Betrag noch versteuert wird (fällt aber wahrscheinlich wegen des geringen Betrages weg) und noch Kranken- und Pflegeversicherung abgehen, ca. 10% oder so.




Danke dir

10.09.2018 17:05 • #41





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Mira Weyer