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Halffull-glass
@Grummel72 Es gab auch eine Liste für Spontannachrücker, wenn mal jemand weiter vor einem auf der Warteliste ausfällt. Auf diese wäre man normal aber auch erst gekommen, wenn man die offizielle Einladung der Klinik bekommen hätte. Das wäre dann so in 4-5 Monaten gewesen, man hätte sich also maximal 8 Wochen Wartezeit erspart.
Mir wurde gesagt, wenn in einem Monat nach dem Erlass des Rehabescheides die Klinik dann auch meine Daten von der RV gehabt hätte, hätte ich dann evtl schon auf diesen Nachrückerliste kommen können.

Das waren mir zu viele vielleichts und wenns, daher entschloss ich mich, den Bescheid auf ambulant ändern zu lassen, da dort eben sofort was frei war.

Soll laut Arbeitsvertrag am 01.07. starten, dann kann ich nicht zwei Monate später erstmal auf Reha verschwinden.

17.04.2023 22:42 • #41


Grummel72
@Halffull-glas hast schon mal mit deinem Psychiater darüber gesprochen?
Bei mir war es damals so das ich auf eine Kur kommen sollte die wurde aber dann nicht genehmigt und der Einspruch brachte auch nichts. Meine Psycholgin meinte dann ich soll mir einen Psychiater suchen der es über eine Einweisung in eine psychosomatische Klinik machen soll. Der hat mich dann gefragt wo ich gerne hin möchte und dann hat er das ganze geregelt. Es ging dann ziemlich flott.

17.04.2023 22:49 • #42


A


Reha abbrechen

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Halffull-glass
@Grummel72 hmm ne, der Antrag lief damals von der Tagesklinik aus, meine ambulante Psychiaterin hatte nix damit zu tun.
Jetzt wäre es ja eh zu spät, ich würde wohl kaum die ambulante Reha abbrechen können, um dann zeitnah stationär zu gehen.

War deine psychosomatische Klinik als Krankenhaus oder als Reha gestaltet?

Vielleicht sollte ich morgen mal bei der Psychiaterin anrufen, ob sie mich tatsächlich nicht oder vielleicht doch krank schreiben kann, entgegen dem Reha Bericht.

17.04.2023 23:07 • #43


Grummel72
@Halffull-glas war mehr als Kur gedacht die dann in einer psychosomatischen Klinik gemacht wurde.

17.04.2023 23:09 • #44


Halffull-glass
@Grummel72 wer ist denn der Kostenträger für eine Kur? Doch sicher auch die Rentenversicherung?

17.04.2023 23:11 • #45


Grummel72
@Halffull-glas soweit ich weiß Kur und Psychosomatische Klink zahlt die Krankenkasse und REHA due Rentenversicherungsanstalt.
Bei mir kam damals auch jemand von der Krankasse dort vorbei wegen der Verlängerung. 6 Wochen waren angesetzt und 8 Wichen sind es geworden.
Hat mir aber sehr geholfen und es hat gut getan.

17.04.2023 23:14 • x 1 #46


Halffull-glass
Hallo,

ich hänge das mal gerade hier dran anstatt ein neues Thema aufzumachen. Die Krankenkasse hat mich die ganze Zeit in Ruhe gelassen (nun gut, evtl nur, weil ich mit meinem Rehaantrag ihr zuvor kam und so), nun wo ich eh bald ausgesteuert werde, hatte ich dann letztens eine unsensible Kuh am Telefon, wann ich denn wieder arbeiten würde. Die Reha habe ich arbeitsunfähig verlassen, mit Empfehlung einer Wiedereingliederung, wenn ich soweit bin.

Die Krankenkasse möchte nun eine Einwilligungserklärung, dass der Reha-Abschlussbericht an den Medizinischen Dienst freigegeben werden darf. Angeblich, weil man mich unterstützen möchte und klären möchte, ob weitere therapeutische Maßnahmen für mich erfolgsversprechend wären.

Ist das nun von Vorteil, wenn ich denen den Reha-Bericht gebe oder eher von Nachteil, kennt sich jemand damit aus? Schließlich klingt es auch ein bisschen so, als ob sie feststellen wollen, dass ambulante Therapie nun nichts mehr bringt.

23.05.2023 09:32 • #47


Icefalki
Ich sehe das so: Der medizinische Dienst will klären, inwieweit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Persönlich kenne ich das Prozedere nicht, aber immer gilt:

Um eine Person, eine Sachlage beurteilen zu können, muss man die Fakten kennen. Und je mehr Fakten zur Beurteilung vorhanden sind, desto besser.

Du willst doch wieder gesund werden? Wenn dazu Kuren, Maßnahmen, etc. notwendig werden, ist das doch positiv.

23.05.2023 10:03 • x 2 #48


Coru
Das ist aber ganz normal, dass die nachfragen. Als ich länger krankgeschrieben war hat auch die Krankenkasse öfter angerufen und nachgefragt.

23.05.2023 10:09 • x 2 #49


Halffull-glass
Zitat von Icefalki:
Du willst doch wieder gesund werden? Wenn dazu Kuren, Maßnahmen, etc. notwendig werden, ist das doch positiv

Ja klar will ich das, aber so wie sie es formuliert haben, könnte es gleichermaßen mehr Unterstützung und aber auch Einstellung der Finanzierungen aller Therapien bedeuten.
Andererseits möchte ich aber auch nichts mehr machen außer meiner ambulanten Therapie. Das Warten auf die Tagesklinik, danach auf die Reha, und immer die Hoffnung auf eine große Besserung, haben mir in den letzten neun Monaten gar nicht mal so gut getan, als wenn ich konstant mit einer fähigen ambulanten Therapeutin gearbeitet hätte.
Die Reha wollte mich ja ansich auch wieder in eine Tagesklinik stecken, haben aber gemerkt, dass es nicht soviel Sinn macht, da ich gerade daher kam.

Zitat von Coru:
Das ist aber ganz normal, dass die nachfragen. Als ich länger krankgeschrieben war hat auch die Krankenkasse öfter angerufen und nachgefragt.

Das haben die bei mir eben kaum gemacht bzw in der Zeit seit September null. Nur mal, als ich davor länger AU war. Macht mich also jetzt doch etwas unruhig, diese Anfrage.

23.05.2023 10:20 • #50


Grummel72
Die Krankenkasse darf aber nicht nachfragen! Mich haben die telefonisch vor 2 Jahren wöchentlich genervt und ich habs meiner Psychologin erzählt die darauf meinte, die Krankenkasse darf sich telefonisch scheinbar nur melden wenns um Daten geht und ob es eine Änderung gibt.
Ich würde denen den Bericht der Reha zukommen lassen und wenn du eh als arbeitsunfähig entlassen wurdest können sie dir nur Vorschläge machen was noch gemacht werden kann. Wenns ist können sie dich zu ihrem medizinischen Dienst schicken und dann kannst ja weiterschauen.

23.05.2023 10:24 • #51


Icefalki
Zitat von Halffull-glas:
nichts mehr machen


Ich sehe das ganz sachlich, wenn ich dir jetzt schreibe:

Wenn dir dein Therapeut bescheinigt, dass aus ärztlicher Sicht nur ambulante Therapie für dich in Frage kommt, dann reiche das ein.

Ansonsten wird jede Verweigerung der Mitarbeit negativ angesehen und diese könnte dann zu Kürzungen führen.

Musst immer daran denken, dass Zahlungen aus einer Gemeinschaftskasse erfolgen und die Umstände natürlich überprüft werden müssen. Da können Wünsche Einzelner nur berücksichtigt werden, wenn dafür med. Gründe geltend gemacht werden.

Also alle Einwände immer mit dementsprechende Befunden vorlegen.

23.05.2023 10:30 • x 1 #52


Halffull-glass
Zitat von Grummel72:
Ich würde denen den Bericht der Reha zukommen lassen und wenn du eh als arbeitsunfähig entlassen wurdest können sie dir nur Vorschläge machen was noch gemacht werden kann. Wenns ist können sie dich zu ihrem medizinischen Dienst schicken und dann kannst ja weiterschauen.

Habs jetzt unterschrieben und abgegeben. Schauen wir mal, was der MD draus macht. Vor allem da ja eine Wiedereingliederung empfohlen wird und aber keiner eine Eingliederung in einen neuen Job erlaubt.

Zitat von Icefalki:
Musst immer daran denken, dass Zahlungen aus einer Gemeinschaftskasse erfolgen und die Umstände natürlich überprüft werden müssen. Da können Wünsche Einzelner nur berücksichtigt werden, wenn dafür med. Gründe geltend gemacht werden.

Also alle Einwände immer mit dementsprechende Befunden vorlegen.

Na klar, ich versteh schon auch deren Hintergründe und so. Aber selbst die Reha hat verstanden, dass es nichts bringt, mich jetzt wieder in eine TK zu schicken. Aber zur Not bekomme ich sicher so eine Bescheinigung von meiner Ärztin, der ich auch vertraue.

23.05.2023 14:38 • x 1 #53


Coru
Wer verbietet dir eine Wiedereingliederung? Ich wurde damals auch arbeitsunfähig entlassen. Mein Arzt hat mich so lange krankgeschrieben aber konnte zu ihm gehen mit dem Wunsch einer Wiedereingliederung und das hat er auch gemacht als ich selber dachte, dass ich bereit dafür bin.

23.05.2023 14:44 • #54


Halffull-glass
@Coru Ich habe gerade keinen Arbeitgeber und außer der Rentenversicherung gliedert anscheinend kein Kostenträger in einen neuen Job ein.

23.05.2023 15:01 • x 1 #55


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Univ.-Prof. Dr. Jürgen Margraf