Hallo @Burn,
raten kann ich Dir leider nichts, denn ich kenne die Sachlage ja nicht zu 100%.
Denkbar wäre ja einiges. Wenn Du während des Krankengeld Bezugs in eine Reha der DRV gehst, bekommst Du für den diese Zeit Übergangsgeld. Wenn Du aus der Reha voll erwerbsfähig entlassen würdest, müsstest Du am folgenden Tag auf jeden Fall krankgeschrieben werden, um weiter Krankengeld zu bekommen. Die Erwerbsfähigkeit ist aber nur wichtig im Bezug zu einer eventuell beantragten Erwerbsminderungsrente. Also eine „generelle“ Beurteilung. Trotz einer allgemeinen Erwerbsfähigkeit kann ja eine akute Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Die muss ein behandelnder Arzt bescheinigen und der MD der Krankenkasse muss die bestätigen oder eben selbst durch ein Gutachten in die eine oder andere Richtung dann bescheinigen.
Du kannst während des Krankengeldbezugs natürlich kündigen. Zu klären wäre aber inwieweit Du dann noch sozialversichert bist. Im Zweifelsfall müsstest Du Beiträge entrichten. Über die AfA wärst Du aber sozialversichert wenn Du a) Arbeitslos gemeldet bist, aber dann auch arbeitsfähig sein musst (also nicht krankgeschrieben) oder b) nach einer Aussteuerung wenn die Nahtlosigkeit greift. Mit Ende des ALG1 Bezugs wäre dann zu klären ob Bürgergeld zu bekommen wäre.
Es ist aber auch möglich sich erstmal nicht weiter krankschreiben zu lassen, dann zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen und wenn man arbeitslos gemeldet ist, dann eben wieder Arbeitsunfähig geschrieben zu werden, wenn man krank ist.
Dann gibt es natürlich auch wieder nach sechs Wochen Krankengeld, das aber dann dem ALG1 entspricht.
Du solltest Dich auf jeden Fall da fachkundig beraten lassen. Da kann dann auch individuelles berücksichtigt werden.
09.04.2025 18:28 •
#24