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Zitat von Lange-2024:
Haben die Kontovollmacht gegenseitig und jeder weiss was der andere verdient, alles andere fände ich seltsam.


Seltsam?

Das was ihr macht finde ich seltsam.

Was hat es meinen Mann zu interessieren, was ich auf dem Konto habe?

Nee ne Kontovollmacht gibt es nicht..

Würde ich niemals wollen!

Zitat von Drkingschultz:
Na dann erzähl mal, wie du deine Gasrechnung, Stromabschlag, GEZ, usw. bar bezahlst


Das macht mein Mann und natürlich auf seine ganz eigene Art und Weise

A


Wisst ihr wieviel euer Partner verdient / wüßtet ihr es gern

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Wir haben für uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Also wenn einem was passiert und er/sie nicht mehr handlungsfähig ist, kann der/die andere recht einfach tätig werden.

Zitat von Drkingschultz:
Wir haben für uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Also wenn einem was passiert und er/sie nicht mehr handlungsfähig ist, kann ...

Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Auch bei einem gemeinsamen kto

Da wir nicht verheiratet sind, haben wie beizeiten eine Patientenverfügung, Vorosrgevollmacht und Testament gemacht.

Dann ist im Notfall zumindest das soweit geklärt und mach tnicht noch zusätzliche Probleme.

Zitat von Drkingschultz:
haben wie beizeiten eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Beim Anwalt, notariell beglaubigt?
Wir haben uns als Ehepaar gegenseitig die Verfügung und Vollmacht ausgestellt.
Aber auch für meine / unsere Kinder.
Es kann ja auch uns beiden gleichzeitig etwas passieren. Autounfall zum Beispiel.
Muss ja noch nicht mal tödlich sein. Es reicht ja, wenn beide bettlägerig sind oder nicht ansprechbar.

Zitat von Ulli-Online:
Beim Anwalt, notariell beglaubigt?


So sollte es für am besten sein. Dann wird such gleich Patientenverfügung etc geregelt

@Ulli-Online Nein, ohne Anwalt/Notar.

Patientenverfügung ausm dem Internet ausgedruckt und entsprechend angekreuzt und unterschrieben.

Generalvollmacht ebenso.

Testament handschriftlich und unterschrieben, jeder für sich.

Ja, Restrisiko (beide gleichzeitig) bleibt, aber wir haben keine Kinder, daher nicht so dramamatisch dann. Daher das Risiko eingegangen.

Zitat von creepy:
Meine Frau und ich sind da recht unkompliziert. Wir haben zwar kein gemeinsames Konto, aber jeder bezahlt mal etwas, so wie es gerade passt.Wir ...


Dito.

Zitat von Drkingschultz:
Wir haben für uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Also wenn einem was passiert und er/sie nicht mehr handlungsfähig ist, kann der/die andere recht einfach tätig werden.

Oh je, das müssten wir auch dringend mal machen. Aber das ist so ziemlich die einzige Sache, wo ich etwas abergläubisch bin (Wenn ich das jetzt mache, passiert auch was ...). Ich weiss, albern...

Nach 35 Jahren könnten wir aber auch einfach mal heiraten ..

Will dich nicht vom Heiraten abhalten, aber auch da ist eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll. Auch Testament, je nach Konstellation.

Kann dich beruhigen, wir haben das vor über 10 Jahren gemacht mit den Dokumenten und leben beide noch,.

Zitat von Drkingschultz:
Kann dich beruhigen, wir haben das vor über 10 Jahren gemacht mit den Dokumenten und leben beide noch,.


Das ist wirklich ein sehr wichtiger Hinweis.

Ich besitze auch seit 30 Jahren einen Organspendeausweis und lebe auch noch.

Zitat von Cornelie:
So sollte es für am besten sein. Dann wird such gleich Patientenverfügung etc geregelt

Ja, wir haben es per Anwalt / Notar alles gemacht. Da fühle ich mich auch besser mit.

Das Testament musste nicht notariell beglaubigt werden. Finde ich merkwürdig.
Er gab uns eine Vorlage, die wir dann handschriftlich abschreiben und unterschreiben mussten. Berliner Testament.

Zitat von Drkingschultz:
Ja, Restrisiko (beide gleichzeitig) bleibt, aber wir haben keine Kinder, daher nicht so dramamatisch dann. Daher das Risiko eingegangen.

Aber könntest du nicht jemand anderes *zum Betreuer / Bevollmächtigten * ernennen.....bevor es das Amtsgericht tut und du da irgendeinen Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt bekommst.
Geschwister, Nichte, Neffen...gute Freunde?

Mit meiner Ex-Frau hatte ich ein gemeinsames Konto und egal, wer was wann verdiente oder ausgab, es war eine Ehe mit Gütergemeinschaft und vollem Vertrauen.
Bei meiner jetzigen Partnerin ist ein gemeinsames Konto nicht erforderlich.

In der Vorsorgevollmacht kann man seinen Wunschbetreuer angeben. Da steht an erster Stell emeine Lebensgefährtin und wenn die nicht kann/will an zweiter Stelle mein Bruder (was auch mit ihm abgesprochen ist).

@laluna74 Wir teilen unser Leben, mal überspitzt gesagt. Wir können nicht alles auf den Pfennig runterrechnen bzw wollen es auch nicht. Und natürlich haben wir eine Kontovollmacht, was ist wenn mal was passiert? Unser Kind muss versorgt werden. Miete muss bezahlt werden usw.
Es ist mehr als vernünftig über solche Sachen zumindest mal nachzudenken.

Aber natürlich muss jeder für sich entscheiden inwieweit er Sachen Preis gibt.
Mir ist es z.b. generell egal Ob jemand weiss wieviel ich verdiene.
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Zitat von Ulli-Online:
Berliner Testament.


Berliner Testament haben wir von angesehen
Wir haben es anders gemacht. Die Kinder erst nach unser beider Ableben

@Cornelie ja, die Kinder bekommen erst, wenn beide verstorben sind. Das sagt doch das Berliner Testament aus, nicht?

Allerdings KÖNNTEN sie auch ihren Pflichtanteil einfordern (meine ich mal gehört zu haben / weiß es aber nicht genau)

Ich gehe stark davon aus, dass ich zuerst ins Gras beiße. Ich habe zig Erkrankungen und mein Mann ist fit. Einen Unfall kann er natürlich trotzdem haben.
Je nachdem, was dann noch *da ist* soll er selber entscheiden, ob oder wieviel er den Kindern geben MÖCHTE.
Es sind ja meine leiblichen Kinder und für ihn sind es die Stiefkinder.
ER muss meinen Kinder ja gar nix vererben, theoretisch.

Zitat von Ulli-Online:
Das sagt doch das Berliner Testament aus, nicht?

Ja. Wir haben es für danach geregelt

Einfach weil wir erlebt haben was das für eine Unruhe/ Ärger macht/ machen kann.
Meine Eltern hatten nur Teilweise geregelt und meine Mutter hat dann ständig alles geändert und meine Schwiegereltern hatten nichts geregelt

A


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