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Hallo liebes Forum,

ich weiss nicht ob jemand eine solche Erfahrung schonmal gemacht hat:
Ich habe die Annahme eines Paket`s verweigert. Über die Sendungsverfolgung kann ich sehen, dass das Paket nicht beim Händler abgegeben werden konnte, da dieser anscheinbar nicht anwesend war. Er holt es aber auch nicht bei der Post ab. Was passiert in einem solchen Fall mit dem Paket?

14.12.2015 17:04 • 15.12.2015 #1


12 Antworten ↓


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Hallo,
was mit dem Paket passiert und wie lange es bei der Post gelagert werden kann, weiß ich nicht genau. Ich nehme an, daß der Absender eine Frist hat.
Annahmeverweigung, AGB's ansehen. Hast du denn die Ware bestellt?

Grüße

14.12.2015 17:28 • #2


A


Paket annahme verweigert - Absender holt Paket nicht ab

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erstmal möchte ich fragen warum Du ein Paket verweigerst dass von einem Händler kommt ? wenn Du Pech hast stuft die Post das als komplett unzustellbar ein und dann hat der Händler das Recht Dir die Ware in Rechnung zu stellen.

14.12.2015 21:57 • #3


K
Man kann ohne Probleme auf Widerruf Pakete zurücksenden (ohne weitere Angaben). Das ist das Risiko des Online-Händlers...
Eine Annahmeverweigerung ist somit ein Widerruf (rechtlich gesehen). Also passiert Dir in dem Falle nix und der Händler ist in der Pflicht sich um seine Pakete zu kümmern, nicht der Kunde!

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

14.12.2015 22:32 • #4


P
Vielleicht hat jemand anderes Auf Ihr Name bestellt und sie hat deshalb die Annahme verweigert.
Gut dann dürfte sie auch keine Sendungs Verfolgung haben. Grad gesehen.
Also hat sie auch bestellt. Was nun damit passiert weiß ich nicht aber da du verweigert hast brauchst auch nicht zahlen. Ob der Händler das holt oder nicht ist ja dann nicht dein Problem.

15.12.2015 00:29 • #5


R
Zitat:
Eine Annahmeverweigerung ist somit ein Widerruf (rechtlich gesehen).
Wo steht das?
§355 BGB ist per AGB einzuräumen oder auch nicht und kein grundsätzliches Recht. Annahmeverweigerung ist kein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht ist, einen Vertrag schriftlich zu widerrufen. Nur Nichtannahme ohne einen formulierten Widerruf kann einen in teufels Küche bringen, wenn man die AGB's nicht kennt. Dann ist leider das Paket, während es immer noch auf der Post liegt, immer noch an Erhalt und Zahlung durch den Besteller gebunden, wie der vereinbarte Vertrag über den Kauf aussagt. Wenn dann auch noch Versandkosten eine Rolle spielen, die dem Kunden vor Annameverweigerung in Rechnung gestellt worden sind, bekommt das Ganze noch eine höhere Qualität und drückt sich in Geld aus.
Ist eine Ware gar nicht bestellt worden, dann ist Annahmeverweigerung sogar empfohlen, um sich vor Nachteilen zu schützen.

Ich denke, daß Waren bei der Post innerhalb einer Frist gelagert werden und dann als Sammelsendung zum Versandunternehmen rückgeführt werden. Die Frist wird zwischen DHL und Unternehmen persönlich ausgehandelt sein.

Retour ist übrigens auch etwas anderes als Annahmeverweigerung. War es 'amazon'?

15.12.2015 09:50 • #6


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Immer Mal langsam Es ist nicht immer der Käufer Schuld, wenn etwas Retour geht

Ja, ich habe bestellt. Direkt, nicht über Amazon. Bezahlt habe ich bereits im September, Lieferung sollte Anfang November erfolgen (Adventskalender). Leider ist dieses Paket nicht angekommen. Anfang Dezember habe ich der Firma eine Lieferfrist gesetzt, mit der Ankündigung andernfalls vom Kaufvertrag zurück zu treten. Daraufhin hat man mir schriftlich mitgeteilt, dass DHL an allem Schuld wäre. Ich könne vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ich die Paket Annahme verweigere. Binnen einer Woche würde dann der Betrag erstattet.
Gesagt getan: Als das Paket letzte Woche hier eintraf habe ich die Annahme verweigert. Laut Sendungsverfolgung liegt es seitdem in einem DHL Shop zur Abholung für die Firma bereit, da der Postbote dort niemanden angetroffen hat.

15.12.2015 19:44 • #7


R
Das ist ja richtig verzwickt! Schade, daß die DHL immer mal wieder mit sowas glänzt. Nochmal telefonisch probieren oder Email?

15.12.2015 20:10 • #8


K
Zitat von Reenchen:
Zitat:
Eine Annahmeverweigerung ist somit ein Widerruf (rechtlich gesehen).
Wo steht das?
§355 BGB ist per AGB einzuräumen oder auch nicht und kein grundsätzliches Recht. Annahmeverweigerung ist kein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht ist, einen Vertrag schriftlich zu widerrufen. Nur Nichtannahme ohne einen formulierten Widerruf kann einen in teufels Küche bringen, wenn man die AGB's nicht kennt. Dann ist leider das Paket, während es immer noch auf der Post liegt, immer noch an Erhalt und Zahlung durch den Besteller gebunden, wie der vereinbarte Vertrag über den Kauf aussagt. Wenn dann auch noch Versandkosten eine Rolle spielen, die dem Kunden vor Annameverweigerung in Rechnung gestellt worden sind, bekommt das Ganze noch eine höhere Qualität und drückt sich in Geld aus.
Ist eine Ware gar nicht bestellt worden, dann ist Annahmeverweigerung sogar empfohlen, um sich vor Nachteilen zu schützen.

Ich denke, daß Waren bei der Post innerhalb einer Frist gelagert werden und dann als Sammelsendung zum Versandunternehmen rückgeführt werden. Die Frist wird zwischen DHL und Unternehmen persönlich ausgehandelt sein.

Retour ist übrigens auch etwas anderes als Annahmeverweigerung. War es 'amazon'?

Zitat:
Die Verweigerung der Annahme eines Paketes mit Veranlassung der Rücksendung durch den Postbediensteten ist als Widerruf durch Rücksendung i.S.v. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB zu deuten (AG Bautzen).


So war es bis dato. Allerdings hat sich der Widerruf wohl dieses Jahr dahingehend geändert, dass man jetzt eine wirksame Widerrufserklärung mit beifügen muss.
Quelle: diverse durch Suchen zu finden...

Da xoxoxoxo offenbar eine solche Erklärung abgegeben hat, dürfte das als ausreichend anzusehen sein (ich nehme an, es gibt einen Schriftverkehr dazu).
Wie immer entscheiden Gerichte im Problemfall...

btw. AGBs sind meist nicht bindend, wenn sie geltende Gesetz umgeht.. durfte auch Amazon schon erfahren in diversen Fällen...

15.12.2015 20:44 • #9


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Die Firma ist leider unglaublich schlecht (nämlich gar nicht bzw. nur mit schriftlichen Drohungen) zu erreichen. Ich bin nicht die Einzige, die ihren Adventskalender nicht bekommen hat. Deswegen bin ich auch sehr daran interessiert, was wohl mit dem Paket geschieht - denn ich hätte gerne mein Geld zurück DHL ist da nicht hilfreich, denn je mehr Leute man fragt, desto mehr Szenarien sind möglich. Ich hatte gehofft, jemand kann mit Erfahrungen aus erster Hand behilflich sein.

15.12.2015 20:46 • #10


K
Du hast im Zweifel ja den Paketschein...

... wie gesagt, im Zweifel ist dann zumeist ein Anwalt notwendig bzw. enstcheiden dann Gerichte...

15.12.2015 20:49 • #11


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Ich hoffe Mal, dass es soweit nicht kommen muss und die anderen Mittel die mir zur Verfügung stehen ausreichen.

15.12.2015 20:54 • #12


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Zitat von Klump:
Zitat von Reenchen:
Zitat:
Eine Annahmeverweigerung ist somit ein Widerruf (rechtlich gesehen).
Wo steht das?
§355 BGB ist per AGB einzuräumen oder auch nicht und kein grundsätzliches Recht. Annahmeverweigerung ist kein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht ist, einen Vertrag schriftlich zu widerrufen. Nur Nichtannahme ohne einen formulierten Widerruf kann einen in teufels Küche bringen, wenn man die AGB's nicht kennt. Dann ist leider das Paket, während es immer noch auf der Post liegt, immer noch an Erhalt und Zahlung durch den Besteller gebunden, wie der vereinbarte Vertrag über den Kauf aussagt. Wenn dann auch noch Versandkosten eine Rolle spielen, die dem Kunden vor Annameverweigerung in Rechnung gestellt worden sind, bekommt das Ganze noch eine höhere Qualität und drückt sich in Geld aus.
Ist eine Ware gar nicht bestellt worden, dann ist Annahmeverweigerung sogar empfohlen, um sich vor Nachteilen zu schützen.

Ich denke, daß Waren bei der Post innerhalb einer Frist gelagert werden und dann als Sammelsendung zum Versandunternehmen rückgeführt werden. Die Frist wird zwischen DHL und Unternehmen persönlich ausgehandelt sein.

Retour ist übrigens auch etwas anderes als Annahmeverweigerung. War es 'amazon'?

Zitat:
Die Verweigerung der Annahme eines Paketes mit Veranlassung der Rücksendung durch den Postbediensteten ist als Widerruf durch Rücksendung i.S.v. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB zu deuten (AG Bautzen).


So war es bis dato. Allerdings hat sich der Widerruf wohl dieses Jahr dahingehend geändert, dass man jetzt eine wirksame Widerrufserklärung mit beifügen muss.
Quelle: diverse durch Suchen zu finden...

Da xoxoxoxo offenbar eine solche Erklärung abgegeben hat, dürfte das als ausreichend anzusehen sein (ich nehme an, es gibt einen Schriftverkehr dazu).
Wie immer entscheiden Gerichte im Problemfall...

btw. AGBs sind meist nicht bindend, wenn sie geltende Gesetz umgeht.. durfte auch Amazon schon erfahren in diversen Fällen...

Genau genommen seit dem 13. Juni 2014. Im aktuelle Fall muß gar nichts widerrufen werden, weil der Vertrag durch Nachlässigkeit des Versands nicht in der durch die Vertragsparteien festgelegten Frist erfüllt werden konnte. Den Nachweis selbst hat der Verkäufer bereits erbracht.

@xoxoxoxo, ich drück dir die Daumen, daß in den nächsten Tagen das Geld rücküberwiesen ist. Ansonsten noch einmal mahnen und dann Advocat fragen.

15.12.2015 21:10 • #13


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