Pfeil rechts

T
Hallöchen,

mich plagt ein kleines Problem. Ich bin laut der Krankenkasse seit Eintritt meines 23. Lebensjahres nicht mehr Familienversichert, kann Momentan aber keine freiwillige Versicherung abschließen, leider Arbeitssuchend. Aber darum geht's nicht. 23 bin ich im November geworden, womit ich ansich diesen Monat nicht mehr versichert wäre, aber hat vllt jemand eine Ahnung, ob es per Quartal läuft und ich somit diesen Monat nicht eigentlich noch versichert bin?
Ich muss dringend zum Arzt und will nicht wahnsinnige Kosten in mein Haus flattern lassen.

Wäre toll wenn jemand was wüsste.

Lieben Gruß

20.12.2012 00:28 • 22.12.2012 #1


17 Antworten ↓


G
Zitat von tini89:
Hallöchen,

mich plagt ein kleines Problem. Ich bin laut der Krankenkasse seit Eintritt meines 23. Lebensjahres nicht mehr Familienversichert, kann Momentan aber keine freiwillige Versicherung abschließen, leider Arbeitssuchend. Aber darum geht's nicht. 23 bin ich im November geworden, womit ich ansich diesen Monat nicht mehr versichert wäre, aber hat vllt jemand eine Ahnung, ob es per Quartal läuft und ich somit diesen Monat nicht eigentlich noch versichert bin?
Ich muss dringend zum Arzt und will nicht wahnsinnige Kosten in mein Haus flattern lassen.

Wäre toll wenn jemand was wüsste.

Ist dir aber bekannt, dass du gesetzlich VERPFLICHTET bist, dich zu versichern, und dass du später, wenn du in eine Krankenkasse eintrittst, dieser Krankenkasse erst ALLE FEHLENDEN BEITRÄGE - von jetzt an - NACHZAHLEN musst, bevor du eine vernünftige Krankenversorgung bekommst? Du bekommst dann nur in wirklichen Notfällen eine ärztliche Versorgung durch die Krankenkasse bezahlt.

Deswegen würde ich das jetzt nicht so auf die leichte Schulter nehmen, dass du dich im Moment nicht versichern kannst.
Wieso eigentlich nicht? Wenn du arbeitssuchend bist, bist du ja beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet - oder nicht? Hast du da kein Recht auf Krankenversicherung? Falls nicht, dann wohl deswegen nicht, weil deine Eltern genügend Geld haben, oder? Falls dies zutrifft, dann sind sie aber auch verpflichtet, dich zu unterhalten, wozu auf jeden Fall auch die Krankenversicherung gehört!
Wie gesagt: Deine diesbezüglichen SCHULDEN laufen sonst ohnehin auf - und das können auch deine Eltern nicht wollen.

Zur Familienversicherung siehe hier:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... herung.htm

Hast du Abitur?
Oder kannst du dir erstmal einen Midijob suchen? Da musst du monatlich mind. 450,01 Euro verdienen, um krankenversichert zu werden. Wenn du dann einen Vollzeitjob gefunden hast, kannst du den ersten Job entweder aufgeben oder als Mini-Job für max. 450,00 € als Nebenjob weiterführen.

Oder du suchst dir einen Standardtarif (nicht: Basistarif ) einer privaten Krankenkasse. Da hast du dann zwar eine hohe Selbstbeteiligung bei vielen Posten, aber wärst immerhin krankenversichert, und das kostet bei manchen privaten Krankenkassen ca. die Hälfte des Basistarifs. Später kannst du wieder in eine gesetzliche Kasse, sofern du nicht eine endgültige Verzichterklärung abgegeben hast (auf keinen Fall!!).

20.12.2012 02:56 • #2


A


Krankenversicherung. Jemand eine Ahnung?

x 3


G
Ich habe zwar nach dem Stichwort Nachversicherung gegoogelt, aber für deinen Fall nichts gefunden.

Dagegen habe ich dies gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/ww ... e-aok.html ,
was dir wohl die richtigen Antworten gibt. Es sagt aber dasselbe wie ich hier oben: Du MUSST dich versichern, und wenn du es jetzt nicht machst, dann wirst du es später rückwirkend bezahlen müssen.

Und FALLS das stimmt, dass du nur 140 Euro bezahlen müsstest: Greif zu! So billig wirst du dich nie mehr versichern können. Wenn den o.g. Thread ganz zu Ende liest, wirst du sehen, dass der freiwillige Tarif der gesetzlichen Kassen mehr als 4x so hoch ist.

Aber kümmer dich drum - in den einschlägigen Arbeitslosenforen nachfragen -, ob du nicht doch zu einem erheblichen KK-Zuschuss oder sogar komplette Bezahlung durch deine Eltern oder das Jobcenter kommen kannst. Dazu gibt es auch diverse Urteile. Wovon lebst du denn derzeit?

20.12.2012 03:06 • #3


F
Hallo tini89, Du musst Dich tatsächlich drum kümmern, eine Krankenversicherung abzuschliessen, sei es bei einer Privaten oder Gesetzlichen. Das mit dem Quartal gibts nicht, seit November oder Dezember bist Du wohl nicht mehr versichert. Aber wenn Du beim Jobcenter gemeldet wärst und auch Leistungen (ALG) beziehst, dann hast Du die Info gekriegt, dass Du krankenversichert bist. Das ist anscheinend nicht der Fall.
Bleibt wohl der dringende Rat: Selbst versichern oder zum Jobcenter. Letzteres würde prüfen, ob Du von Deinen Eltern noch Geld bekommst. Davon wird es abhängig gemacht, ob Du Anspruch auf ALG hast. Wenn ja, kannst Du Dir selbst eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen, die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlt dann das Jobcenter. Wenn Du nicht zum Jobcenter gehen willst, aus welchen Gründen auch immer, m u s s t Du dich selbst drum kümmern, was auch die Bezahlung der Beiträge anbetrifft.

20.12.2012 12:27 • #4


G
Es würde schon reichen, wenn du vom Jobcenter 1 Euro ALGII bekämst. Dann müssten sie dich auch versichern.

20.12.2012 13:07 • #5


T
Danke für die schnellen Antworten.
Das eine Versicherungspflicht besteht, ist mir klar. Da ich eine schulische Ausbildung gemacht habe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld und für ALG2 verdient mein Vater wiederum zu viel, aber wiederum zu wenig, um das jetzt auch noch zu tragen. Beim Jobcenter war ich bereits und der Antrag wird im neuen Jahr gestellt, auch wenn nur dieser 1€ rumkommt.
Meine Frage bezog sich lediglich auf diesen Monat, hoffe doch, dass das alles schnell geht und ich Mitte Januar wieder versichert bin.

Trotzdem Danke für eure Mühen und die Links. (:

20.12.2012 13:35 • #6


G
Kann der Antrag nicht sofort gestellt werden und die Details und Belege nachgereicht werden?

WIE dringend ist denn dein Arztbesuch? SOWEIT ich weiß, müssen z.B. Krankenhäuser in dringenden Fällen auch kostenlos behandeln oder das Jobcenter dir irgendwie weiterhelfen.

Oder gib einfach in Google kostenlose Arztbehandlung und deinen Ort bzw. den nächstgrößeren an und schau mal, ob da etwas herauskommt.
Z.B. so etwas:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kos ... g-1.742825
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 757AAV5pI5

20.12.2012 13:42 • #7


G
Aber da deine Eltern offenbar nicht gar so arm sind, können sie dir doch eine Arztrechnung bezahlen, wenn es nicht gerade eine Operation sein soll.

20.12.2012 13:48 • #8


T
Unser Jobcenter hat jetzt leider bis Neujahr geschlossen und meine Eltern haben erst Anfang nächsten Jahres einen Termin. Najaaa, die Kosten für einen Arztbesuch tragen können die denke ich schon, nur das muss jetzt vor Weihnachten nicht sein. :'D
Ich bin halt schwer an der Schilddrüse erkrankt, habe noch kurz vor Ablauf meiner Versicherung neue Medikamente bekommen und ich habe das Gefühl, dass die mir alles andere als gut tun. Wollte deshalb ärztlichen Rat, da ich die nicht einfach absetzen kann wie 'n Lutschbonbon.
Vielleicht spielt meine Angst mir einfach einen Streich und ich steiger mich da zu sehr rein. Aushalten würde ich es bis ins neue Jahr auf jeden Fall. Ja, ich denke ich hab einfach Angst.

20.12.2012 13:58 • #9


F
GastB, Krankenhäuser müssen nur in Notfällen helfen. Und dann auch nicht kostenlos. Falls man keine Versicherung nachweisen kann, bekommt man eine Rechnung über die Behandlung. Wie diese dann bezahlt wird, ist Sache des Patienten.
Tini89: Ich kann Dir nur nochmal raten, so schnell wie möglich eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wenn das Jobcenter schon gesagt hat, dass Du keinen Anspruch auf ALG hast, dann muss es Dir einen schriftlichen Bescheid geben. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann man Widerspruch einlegen. Ob Du in der Zeit über´s Jobcenter krankenversichert bist, kann ich Dir nicht sagen. Das erfährst Du z.B. über ein Portal wie ´tacheles.de´. Ich glaube aber, eher nicht. Deshalb wäre es am besten, dass Du Dich sofort bei einer Krankenkasse anmeldest, also morgen oder am 27.12. Jede Gesetzliche muss Dich aufnehmen. Mach Deinen Eltern klar, wie wichtig das ist. ich vermute mal, dass Deine Eltern, solange Du bei ihnen wohnst, dann auch die Beiträge zahlen müssen.
Nimm das nicht auf die leichte Schulter und warte nicht das Gespräch beim JC ab.

20.12.2012 14:35 • #10


G
http://www.1a-krankenkassen.de/krankenk ... 3godwmIAAQ

Du kannst dir notfalls auch online einen ärztlichen Rat einholen, wenn es um das Medikament geht. Z.B., ob du es einfach weglassen kannst oder kleiner dosieren oder ...

http://www.justanswer.de Endokrinologie
http://www.netdoktor.de/krankheiten-heilung/

Schau dir aber vorher dort an, ob und was es kostet.

20.12.2012 20:46 • #11


T
@Felixx: Ich verstehe ja vollkommen was du meinst, aber Versicherungen kosten nunmal. Meinen Eltern ist schon klar, wie wichtig das ist, sonst würden die kaum den Antrag auf sich nehmen. Ich selbst kann keinen stellen, da ich noch zu Hause wohne.

@GastB: Danke für die Informationen.

20.12.2012 22:07 • #12


D
Du bekommst zwar kein Geld von der ARGe weil deine Eltern zu viel verdienen. Aber über die ARGE wirst du auf jeden Fall gesetzlich Krankenversichert. Für deine Eltern besteht zwar Unterhaltspflicht aber da gehört so wars bei mir damals die Krankenkasse nicht dazu. Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der AOK anrufen da wirst du wahrscheinlich eh versichert wenns über die ARGE läuft und nachfragen wie das denn jetzt aussieht weil du nicht versichert bist aber zum Arzt musst.

LG

21.12.2012 12:13 • #13


G
Nur als Zusatzinfo:
Zitat von Dragonheart:
Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der AOK anrufen da wirst du wahrscheinlich eh versichert wenns über die ARGE läuft
Nur, wenn sie der ARGE keine andere KV nennt.

Zitat:
Aber über die ARGE wirst du auf jeden Fall gesetzlich Krankenversichert. Für deine Eltern besteht zwar Unterhaltspflicht aber da gehört so wars bei mir damals die Krankenkasse nicht dazu.
Das ist nicht ganz richtig. Im Prinzip gehört die Krankenkasse auch dazu. Nur, wenn die Eltern dadurch selber Anspruch auf ALGII bekämen, weil sie auch noch die KV des Kindes (oder auch Ehepartners) bezahlen müssen, zahlt die ARGE. (Aufgrund von Gerichtsurteilen, die deswegen entstanden sind.)

21.12.2012 14:16 • #14


F
Auch bei ALG besteht die freie Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen. Wenn man sich bei einer Privaten versichern will und den Basistarif nimmt, evtl. auch.

21.12.2012 16:29 • #15


G
Zitat von Felixx:
Wenn man sich bei einer Privaten versichern will und den Basistarif nimmt, evtl. auch.
Halte ich jedoch für eine sehr schlechte Wahl, erst recht, wenn man mit Arztrechnungen, Selbstbeteiligungen usw. noch gar keine Erfahrung hat. Das kann einen zum Schluss sehr teuer kommen. Man sollte da schon besser eine gesetzliche KV nehmen.

21.12.2012 23:30 • #16


D
Also ich weiß das es bei mir so war das die Krankenkasse die Arge übernommen hat. Eine Private Krankenversicherung wird jemand der Arbeitslos ist nicht aufnehmen.

Die AOK hab ich jetzt mal als Beispiel genannt weil diese die Krankenkasse ist die am meisten mit der ARGe zusammen arbeitet und die einem meistens weiter helfen können. Die Arge hat damals bei mir die Zahlung der Krankenkasse auch abgelehnt, ich hab mich bei der AOK erkundigt. Die waren da sehr hilfsberiet obwohl das nicht meine Krankenkasse war. Wenn man auch keinen Anspruch auf ALG II hat so hat man doch anspruch auf § 26 SGB II und da gehört die Krankenkasse dazu. Da heisst es das man sich selbst gesetzlich Versichern muss aber ein Teil oder wenn notwendig der gesamte Betrag für die Zeit des Bezuges übernommen wird.

22.12.2012 11:54 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

G
@ Dragonheart
Zitat von Dragonheart:
Also ich weiß das es bei mir so war das die Krankenkasse die Arge übernommen hat. Eine Private Krankenversicherung wird jemand der Arbeitslos ist nicht aufnehmen.

... Wenn man auch keinen Anspruch auf ALG II hat so hat man doch anspruch auf § 26 SGB II und da gehört die Krankenkasse dazu. Da heisst es das man sich selbst gesetzlich Versichern muss aber ein Teil oder wenn notwendig der gesamte Betrag für die Zeit des Bezuges übernommen wird.
Da hast du m.M.n. den von dir richtig zitierten § nicht richtig verstanden.

Übernommen wird die KK nur im Fall von HILFSBEDÜRFTIGKEIT, also wenn man entweder Anspruch auf ALG II hat oder DURCH die eigene Zahlung des KK-Beitrags ganz arm = entsprechend hilfsbedürftig würde und dadurch dann doch wieder Anspruch auf ALGII hätte.

Wahrscheinlich traf eins von beiden bei dir zu, deswegen bekamst du den Zuschuss oder den kompletten Beitrag bezahlt.

Andernfalls könnte ja jeder Millionär zur ARGE gehen und sich seine Krankenkasse von ihr bezahlen lassen.

22.12.2012 14:34 • #18


A


x 4





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag