Pfeil rechts
27

Perle
Hallo,

ein Bekannter von mir hat seit einigen Jahren keine Krankenversicherung. Er ist selbständig und geriet mal in finanzielle Schieflage, was dann eine Insolvenz nach sich zog.

Alle Gläubiger wurden inzwischen bedient, die Insolvenz ist schon seit mehreren Jahren ordnungsgemäß beendet, dennoch will ihn keine Krankenkasse aufnehmen, obwohl Krankenkassenpflicht besteht. Das lässt ihn fast verzweifeln und ich möchte gerne helfen, ich weiß aber nicht wie!

Hat jemand einen Rat? Ich habe intensiv gegoogelt und finde zum Beispiel auch eine Europäische Krankenversicherung (EUKV). Kennt Ihr so etwas?

LG Perle

20.01.2020 19:50 • 20.01.2020 #1


19 Antworten ↓


L
Ist er jetzt arbeitslos gemeldet oder was macht er?

20.01.2020 19:54 • #2


A


Keine Krankenversicherung - Die Krankenkassen weigern sich

x 3


Abendschein
Mein Mann ist auch Selbständig, er ist in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben.
Ich kenne auch einige Leute die raus gegangen sind, aus der Gesetzlichen, waren Selbständig,
dann Insolvenz und es nimmt sie keine Krankenkasse mehr auf. Wie Du da helfen kannst, weiß
ich nicht. Tut mir leid.

20.01.2020 19:58 • x 1 #3


Perle
Hallo Lara,

nein, er ist nach wie vor selbständig tätig. Das war er auch während der Insolvenzzeit. Wenn er mal ärztliche Unterstützung benötigt, so zahlt er die Behandlung privat.

20.01.2020 20:01 • #4


L
In eine Privatvers kommt er nie wieder. Er kommt in die Gesetzliche wenn er Arbeitslos gemeldet ist, wobei er einbezahlt haben muss, macht nicht jeder, da es sehr teuer ist.
Oder er geht zum Angestellten Verhältnis zurück, dann läuft es über den Arbeitgeber. Oder aber er ist verheiratet und seine Frau arbeitet, da könnte er in die Familienvers gehen.

20.01.2020 20:03 • x 1 #5


L
Zitat von Perle:
Hallo Lara,nein, er ist nach wie vor selbständig tätig. Das war er auch während der Insolvenzzeit. Wenn er mal ärztliche Unterstützung benötigt, so zahlt er die Behandlung privat.

Wie gesagt, eine Private wird ihn nicht mehr aufnehmen.

20.01.2020 20:04 • #6


A
Bis zum 55 . Lebensjahr kann man in die gesetzliche Krankenkasse zurück danach nicht mehr.
Das ist ja schlimm mit deinem Bekannten,es gibt bei der privaten die Möglichkeit die niedrigste Variante zu nehmen,dann gibt es noch die Möglichkeit sich freiwillig bei der gesetzlichen zu versichern,man muss allerdings früher schonmal dort versichert gewesen sein. Liebe Grüße



Weshalb nimmt ihn keine Private mehr?

20.01.2020 20:06 • #7


L
Durch die Insolvenz nimmt ihn niemand. Die Fragen danach und auch Schufaauskunft.. Dazu evtl das Alter und ggf Erkrankungen.
Die dürfen jeden ablehnen.

20.01.2020 20:11 • #8


D
Die EUKV kenne ich nicht, wäre aber erst mal vorsichtig mit so etwas.

Ich habe mal gegoogelt, weiß aber nicht, ob ich hier Links rein stellen darf, darum bekommst du nun eine PN von mir.

20.01.2020 20:13 • x 1 #9


A
Wie ist es mit dem Sozialamt?Es besteht doch eine Versicherungspflicht?
Man kann schwer was dazu sagen,weil man die Umstände nicht kenn,wie zum Beispiel die Einkünfte,ob er nicht Recht hat auf eine Grundsicherung usw. da müsste man beim Sozialamt anfragen.Liebe Grüße

20.01.2020 20:19 • x 1 #10


Perle
Er ist leider schon 57 Jahre. Das Problem wäre ja auch gewesen, dass er alle die Jahre, in denen er nicht KV versichert ist, nach zu zahlen hätte, würde ihn eine KV tatsächlich aufnehmen.

Welcher Mensch kann das bezahlen? Es gibt in D mehr als Hunderttausend Menschen ohne Kv und das, obwohl KV Pflicht besteht. Diese Menschen können sich einfach nicht leisten, wieder in eine KV zu gehen, weil sie die Nachzahlungen nicht aufbringen können.

Sozialamt ist in der Tat auch noch ein guter Tipp, danke dafür!

20.01.2020 20:23 • #11


Abe
@perle

Ich habe jetzt mal die EUKV rausgelassen.

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, dass, auch in der deutschen privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherungspflicht für Selbständige besteht. Dies seit dem 01.01.2009.

Allerdings beschränkt auf den (Sozial-) Basistarif. Die Leistungen sind bei einem Versicherungsfall denen ähnlich derer in der gesetzl. KV.

Ich vermute, dass die bisher von Deinem Bekannten angeschriebenen PKVen ihn abgelehnt haben, da er nicht explizit die Aufnahme in deren Basistarif beantragt hat. Und den haben die dann wohl zu Recht abgelehnt. Eine Pflicht, ihn darauf hinzuweisen, dass er das Recht hätte auf einen Basistarif und diese einen solchen auch anbieten (da es alle PKVen anbieten müssen) gibt es ja nicht.

Aus Sicht der Versicherung: Soll er es bei einer anderen PKV versuchen, bis es um den Antrag auf BASIS-Tarif geht. Wir sind nochmal drumherum gekommen.

https://www.pkv.de/themen/krankenversic...aufnehmen/

Ich würde ihm empfehlen zu schauen, ob er herausfinden kann, welche PKV den günstigsten bzw. beste (Preis-Leistung) Basis-Tarif anbietet. Und dann dort einen Antrag auf Aufnahme stellen. Und unbedingt den Begriff verwenden.

Allerdings darf die PKV die Beiträge auch rückwirkend verlangen, seit dem er nicht mehr KV versichert war in der PKV oder gesetzl. KV (Obwohl er in dem Zeitraum ja gar keinen Leistungsanspruch hatte und auch von denen nichts bekommen hat, z. B. An Erstattung seiner damaligen Arztrechnungen, etc.). Max. 5 Jahre rückwirkend. Beschränkt auf max. 14 volle Monatsbeiträge.

https://www.krankenkassenzentrale.de/wi...gspflicht#

Das könnte dazu führen, dass aus Sicht des Selbständigen, eine Versicherung nicht möglich ist, da er sich sonst verschulden würde.

Dies würde ich an seiner Stelle bedenken, bzw. dann mal durchrechnen. Bzw. mir vom Versicherer beim Antrag stellen als Zusatz bitten, es mir mitzuteilen. Also ob sie rückwirkende Beiträge verlangen und wie sich das in seinem Fall dann berechnen würde.

Frage, wie lange ist er genau weder gesetzl. KV noch PKV versichert?

20.01.2020 20:34 • x 3 #12


A
Furchtbar,kann ich mir in unserem sozialen Staat nicht vorstellen,doch du wirst es schon wissen,ich kenne mich nicht so gut aus,kann mir trotzdem nicht vorstellen,dass man damit so alleine gelassen wird.Was ist wenn er einen Unfall hat? Das Krankenhaus muss ihn aufnehmen,dass ist Pflicht!
Würden dann die Kosten vom Sozialamt bezahlt wenn er es nicht kann?
Liebe Grüße

20.01.2020 20:35 • x 1 #13


Perle
Hallo Abe, vielen Dank auch Dir für Deine ausführliche Erläuterung und Hilfestellung! Ich weiß leider im Moment nicht, wie viele Jahre er genau keine KV mehr hat. Einige Jahre sind es jedenfalls, leider.

Es fühlt sich alles wie ein Dschungel an, den wir jetzt erst einmal durcharbeiten und verstehen müssen.

20.01.2020 20:44 • x 2 #14


Perle
Hallo Akinom, ich weiß leider nicht ob das Sozialamt im Notfall einspringen würde.

Euch allen noch einmal meinen herzlichen Dank für die schnellen und ausführlichen Nachrichten! Schön, dass es dieses Forum gibt!

LG Perle

20.01.2020 21:01 • x 2 #15


Abe
Zitat von Perle:
Es fühlt sich alles wie ein Dschungel an, den wir jetzt erst einmal durcharbeiten und verstehen müssen.


Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Versuche doch, so gut es geht, die sachlichen Optionen herauszuarbeiten.

Also erst mal Fakten schaffen. Und erst dann eine BeWERTung vorzunehmen in seinem speziellen Fall und hiernach, wenn überhaupt, über die allgemeinen Regelungen. Führt sonst nur zu zusätzlichem negativen Kuddelmuddel.

Vor einer Stunde war die Perspektive noch: Er kann die nächsten Jahrzehnte nicht unter dem Schutz einer KV kommen. Was ist, wenn er einen schweren Unfall hat bzw. an einer kostenintensiven Erkrankung erkranken wird und z. B. Lange Zeit ins KH muss.

Jetzt ist eine Option, dass er einen gesetzlichen Anspruch auf einen Basisschutz-Vertrag bei einer PKV bekommen könnte. Und dies unter der Bedingung, dass er:

https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/

Zitat:
2020 liegt dieser Höchstbeitrag bei rund 736 Euro im Monat.

...Sofern Versicherte hilfsbedürftig sind oder durch zu hohe Krankenversicherungsbeiträge hilfsbedürftig werden, reduziert sich die Versicherungsprämie um die Hälfte.


Ggf. Beitragsreduzierung durch Selbstbehalt? Gilt vermutlich allerdings nicht für die rückwirkenden Beiträge (max. 14 Monate)!?

Zitat:
Die Versicherungsunternehmen müssen Versicherten im Basistarif eine Selbstbeteiligung anbieten, und zwar in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr. Die Entscheidung dafür ist allerdings nur sinnvoll, wenn sich im Gegenzug auch der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung reduziert. Gerade bei niedrigeren Selbstbehaltsstufen ist das nicht immer der Fall.


Und nach 3 Jahren versuchen bei seiner PKV dann in einen günstigeren (Standart-) Tarif zu wechseln?

Zitat:
Für die meisten Versicherten, die Ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, ist der Standardtarif aber die günstigere Lösung.


Also max. 10.304,-- Euro (736,-- x 14 Monate) Beiträge nachzahlen müsste. Es verlangen vermutlich nicht alle PKVen den Höchstsatz.

Somit dies erst abklären (welche PKV verlangt am geringsten an Nachzahlung? Etc.) und dann diese Option anhand seiner Lebens- und finanziellen Umstände bewerten (kann er es sich leisten?).

Ich kann gerne zum Thema Kostenübernahme durch Sozialamt versuchen was auszuführen. Dazu müsste ich mich aber erst einlesen ins Thema. Grundsätzlich wäre aber die Basis-Tarif-Option die bessere Wahl, jetzt aus meiner Hüfte argumentiert. Ansonsten frag gerne kurz bei mir nach, wenn ihr mit den PKV-Optionen eine abschließende Übersicht und Bewertung gefunden habt und diese nicht möglich erscheint.

P.S. Man kann Dich mit (@) nicht direkt hier im Faden anschreiben, da dann ein anderer, längerer Username auftaucht. Schau doch mal, in dem Du simulierst Dich selbst mit Usernamen anzuschreiben. Ggf. könnte dies über einen Mod. korrigiert werden.

20.01.2020 21:34 • x 3 #16


Angor
@Abe hat Recht, die Aufnahme in den Basis Tarif ist die einzigste Möglichkeit.
Alle Versicherer sind verpflichtet, den Basis­tarif bereit­zuhalten. Er muss also aufgenommen werden.
Der Basistarif bietet fast die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen.

LG Angor

20.01.2020 21:54 • x 4 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Perle
Stimmt das Anschreiben mit @ geht bei mir nicht werde mich darum kümmern.

Ansonsten bin ich gerade sprachlos über so viel tolle Hilfe! Danke und nochmal Danke!

20.01.2020 22:12 • x 3 #18


Lillibeth
Warum lässt er sich nicht irgendwo als Teilzeit für 500 anstellen ? Als Fahrer, oder bei einer Zeitarbeit. Dann kann er die Selbständigkeit kurzfristig auf Eis legen und später als Nebengewerbe weiterführen. Ist halt schlecht zu sagen ohne Zahlen, Mitarbeiter etc. zu kennen. Selbständig ist in der heutigen Zeit echt eine Herausforderung. Mein Mann hat sich nach 25 Jahren selbständig mit 47 wieder einstellen lassen als Vollzeitkraft und die Selbständigkeit macht er an Wochenende weil es ihm einfach Spaß macht. Der Übergang war aber auch kein Ponyhof. Drück ihm die Daumen.

20.01.2020 22:13 • x 3 #19


Abe
Da er das 55. Lebensjahr bereits erreicht hat (57. Jahre alt) und er die letzten 5 Jahre auch nicht Mitglied in einer gesetzl. KV war, geht eine Rückkehr in die gesetzl. KV, z. B. wenn er in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln und seine selbständige Tätigkeit aufgeben würde, nicht.

Auch war er nicht in den letzten 5 Jahren höchstens 900 Tage selbständig. Daher kann er auch nicht über diesen, letzten Anker, gehen.

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/6399

Anmerkung:

Ich schließe es daraus, dass er ja ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen hat (6 Jahre) und er während dieser Zeit weiterhin selbständig tätig war und nicht z. B. in einem Angestellten Verhältnis stand.

Sollte dies anders sein, so bitte ich Dich @perle um kurze Mitteilung, dann würde ich meine Aussage bei diesem Punkt nochmal überprüfen und ggf. revidieren.

Na dit wäre ja gelacht, wenn Ihr da keine Lösung für finden würdet, wa!

20.01.2020 22:48 • x 2 #20


A


x 4