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• #561
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• #561
Luna70
Corona-Moderator
Zitat von gefuehlsmensch:und auch eine Bestimmung für meinungsvielfalt und Diskurs zu sorgen. Mir ist es ein Anliegen, dass der nicht völlig eingestellt wird und es nur weiter Radikalisierung gibt.
• #562
x 3
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Zitat von Luna70:Du bist der Meinung in diesem Forum gibt es eine Radikalisierung?
• #563
Cornelie
Mitglied
Zitat von gefuehlsmensch:Ein grosser Verlust wäre das dann nicht
• x 2 #564
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• #565
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Zitat von Cornelie:Dann fragt man sich warum du hier bist...
• x 1 #566
sahara1234567
Gast
Zitat von gefuehlsmensch:und insgesamt auch okay wenn nicht gar liebenswert waren.
• x 1 #567
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• x 1 #568
Lilith8990
Mitglied
Zitat von gefuehlsmensch:Was hat das mit NS zu tun? Das massnahmen ergriffen werden und Notstand verlängert wird, ohne dass das allgemeine Zustimmung des Parlament und der ...
• x 1 #569
66wurzellos51
Mitglied
• #570
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Zitat von 66wurzellos51:Dann soll die Regierung doch eine Impfflicht einführen . Und dann ist ruhe . Warum tut sie das nicht ?
• #571
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Zitat von 66wurzellos51:Dann soll die Regierung doch eine Impfflicht einführen . Und dann ist ruhe . Warum tut sie das nicht ?
• #572
Emelieerdbeer
Mitglied
Zitat von gefuehlsmensch:Weil sie dann ihre Lüge aufdecken müsste (klare Aussage gibt es nicht) und d auch für Tests und impfschäden eintreten müsste. So ist das Dilemma schön auf Ärzte, Veranstalter und Bürger abgeschoben.
• x 1 #573
Feuerschale
Mitglied
Zitat von gefuehlsmensch:Weil sie dann ihre Lüge aufdecken müsste (klare Aussage gibt es nicht) und d auch für Tests und impfschäden eintreten müsste. So ist das Dilemma schön auf Ärzte, Veranstalter und Bürger abgeschoben.
Zitat:https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio..._node.html
Unter einem Impfschaden versteht man "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde" (§ 2 IfSG).
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.
• x 1 #574
Cosmo
Mitglied
• x 6 #575
Luna70
Corona-Moderator
• x 5 #576
Islandfan
Mitglied
• x 3 #577
Fauda
Mitglied
• x 4 #578
Feuerschale
Mitglied

• x 5 #579
Angor
Mitglied
Zitat von Feuerschale:Bitte bitte bitte: ein paar Tage Corona Urlaub
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