Zitat von Seewolf: Hintergedanke war unter anderem, dass das Geld aus dem Verkauf im Anschluss für die Altersversorgung meiner Mutter (78Jahre) genutzt wird.
Was bedeutet unter anderem? Denn wenn mit den 230K noch anderes abzugelten ist, wäre dies ein Argument dafür, nicht alles auf einmal Deiner Mutter zu überlassen. Das ist der erste Punkt.
Zitat von Seewolf: Klingt im ersten Moment nach viel, aber das reicht rechnerisch gerade bis sie 89Jahre ist.
Wäre immer schön, wenn das Geld exakt bis zum letzten Atemzug sämtliche Kosten abdeckt, inkl. Bestattung. Rein statistisch wird die deutsche Frau derzeit ca. 84 Jahre alt. Von daher verstehe ich ihr Ansinnen, dass ihr mehr zusteht. Aber jede Statistik fährt Rollstuhl gegen das wahre Leben (und Sterben)!
Du könntest natürlich 90% des Betrages in einen guten ETF-Mix anlegen und jedes Jahr den Bargeldpuffer (hoffentlich auf einem Tagesgeldkonto lagernd) nachfüllen. Ist zwar etwas riskanter, aber in Summe aussichtsreicher, als es einfach so rumliegen zu lassen und Deiner Mom die schönen Seiten des Golden Ages zu verwehren. Du kannst ihr das ja mal näherbringen (falls sie in Gelddingen halbwegs bewandert ist) und
ihr a) das Risiko statistisch erklären und b) die Entscheidung überlassen, ob
ihr dieses Risiko es wert ist, um dafür mehr im Monat zu erhalten. Jeder, der noch klar bei Verstand ist, wird, wenn es ums
eigene Risiko geht, etwas defensiver mit seinen Forderungen. Zudem hatte es wohl auch einen Grund, weshalb Dein Opa seinerzeit
Dir die Hütte überschrieben hat.
Zitat von Seewolf: Habe ich das Recht darauf zu bestehen dass es bei den 1500Euro bleibt?
Wenn nix schriftlich vereinbart wurde, hat sie überhaupt kein
Recht. Du hingegen hast eine - ebenfalls nicht schriftlich vereinbarte (?)
Verantwortung. Nämlich, den Wünschen Deines Opas nachzukommen. Das Überspringen der eigenen Kinder im Zuge einer Schenkung bzw. Erbschaft ist immer tricky aber nun ist es halt mal so bei Euch.
Zitat von Seewolf: Ich stecke in einer moralischen Zwickmühle und mich würde die Einschätzung von „außen“ interessieren.
Hier eine schnelle Antwort zu geben wird Eurer persönlichen Lage nicht gerecht. Aber ich würde zu einem Erstgespräch unter 6 Augen bei einem guten (!) Fachanwalt für Erbrecht raten. Wähle am besten einen, der u. a. auch geprüfter Testamentsvollstrecker ist - die haben idR oft sehr viel Gefühl für derlei Gemengelagen. Glaub mir, wenn ein Profi mit Euch beiden darüber spricht, verändert sich einiges zwischen Euch.