FredM
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Hallo Angsthase,
anscheinend sind bei der Spiegelung auch Gewebeproben entnommen worden.
Diese beiden Begriffe "schwierige Aufarbeitung" und "Sonderverfahren" haben absolut nichts mit dem Ergebnis zu tun.
Hierbei handelt es sich lediglich um Abrechnungspositionen nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Das heisst nur, dass der Arzt diese beiden Sachen bei der Untersuchung gemacht hat und sie nun in Rechnung stellt.
lg

anscheinend sind bei der Spiegelung auch Gewebeproben entnommen worden.
Diese beiden Begriffe "schwierige Aufarbeitung" und "Sonderverfahren" haben absolut nichts mit dem Ergebnis zu tun.
Hierbei handelt es sich lediglich um Abrechnungspositionen nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Das heisst nur, dass der Arzt diese beiden Sachen bei der Untersuchung gemacht hat und sie nun in Rechnung stellt.
lg
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