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G
Mhh...naja trotzdem habe ich nun Angst....Weil ich eben schon ein burn out mit Angst und Zwangsgedanken hatte...

24.03.2019 18:36 • #21


G
Edit: Nun habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten wegen Verleumdung....ich bin fix und fertig

09.04.2019 21:19 • #22


A


Beobachtungen im Beruf mitgeteilt - wurde nun beurlaubt

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la2la2
Zitat von Greengate:
Edit: Nun habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten wegen Verleumdung....ich bin fix und fertig

Es gibt KEINE Pflicht als Beschuldigte/r mit der Polizei auch nur ein Wort zu reden. Und Vorladung heißt übersetzt eigentlich nur Einladung, der man folgen kann oder die man einfach in den Papiermüll schmeißen kann. Es wäre sehr dumm jetzt mit der Polizei zu reden, BEVOR zu weißt worum genau es geht. An deiner Stelle würde ich jetzt auf die Vorladung ein Einschreiben an die Polizei schicken mit dem Inhalt:
-------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.x. erhielt ich überraschend von ihnen eine Vorladung.
Senden sie mir bitte bis zum xx.xx.x. [9 Werktage] Kopien der gesamten Akte zu.

Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------
Falls die Polizei sich bei dir irgendwie meldet, mach ne klare Ansage: Entweder sie schicken mir die Kopien direkt zu oder ich beschaff sie mir über nen Anwalt. Vorher wird es kein Gespräch geben. Tschüss und KEIN Wort mehr.
Du kannst nur verlieren, wenn du nicht weißt worum es geht. Und Schweigen kann NIEMALS einen Nachteil haben. Eine unvorsichtige Aussage hingegen schon.

Oder wenn du das Geld hast, eine Rechtschutzsversicherung hast oder jetzt extreme Angst hast, geh zum Anwalt. Der wird zuerst mal die ganze Akte als Kopie beschaffen und dir dann Kopien davon mitgeben. Ein Anwalt der dir Kopien der Akte verweigert taugt NICHTS und ist ein Lügner wenn er behauptet dir keine Kopien geben zu dürfen.


Und jetzt erstmal entspannen: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.....

09.04.2019 21:29 • x 1 #23


G
Ich habe bereits Freitag einen Termin beim Anwalt

09.04.2019 21:31 • x 1 #24


kalina
Ich glaube, einer Vorladung muss man auf jeden Fall nachkommen. Einfach wegzubleiben geht nicht.
Man kann natürlich die Aussage verweigern. Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen und mitnehmen.

Hingehen aber auf jeden Fall. Wenn man einer Vorladung nicht folgt hätte das auf jeden Fall Folgen.

09.04.2019 21:42 • #25


la2la2
Das ist falsch.... Als Beschuldigter muss man NIEMALS mit der Polizei kommunizieren. Egal ob die eine Vorladung (=Einladung) schicken, anrufen oder sonstwas. Man kann alles ignorieren, einfach auflegen usw. usf. - das hat 0 Konsequenzen.

Wenn man die Akte nicht kennt, wäre das sogar sehr dumm da hinzugehen. Die werden schließlich taktisch versuchen der Person durch provokative Fragen o.ä. etwas zu entlocken....
Da sie wohl nichts verbotenes gemacht hat, muss die Kindergartenleiterin bei der Anzeige gelogen haben bzw. falsche Tatsachen behauptet haben. Und wenn man nicht weiß, was die sich da hinterhältiges ausgedacht hat, geht das 100% nach hinten los, wenn sie dort persönlich erscheint, BEVOR sie die komplette Anzeige/Aussage der Kindergarteileiterin kennt und sich dementsprechend überlegen kann, wie der Kopf am geschicktesten aus der Schlinge zu ziehen ist.


Das gilt für ALLE Situationen. Selbst bei Verkehrskontrollen ist pusten, Tests auf BTM, in die Augen leuchten lassen oder irgendwelche Bewegungsübungen mitzumachen, oder auch nur zu sagen woher man kommt oder wohin man fährt, zu 100% freiwillig. Kann man alles komplett verweigern....

09.04.2019 21:51 • x 1 #26


kalina
Zitat von la2la2:
Das ist falsch.... Als Beschuldigter muss man NIEMALS mit der Polizei kommunizieren. Egal ob die eine Vorladung (=Einladung) schicken, anrufen oder sonstwas. Man kann alles ignorieren, einfach auflegen usw. usf. - das hat 0 Konsequenzen.


Du hast tatsächlich recht.
Das hatte ich nicht gedacht.

Sicherheitshalber ist es am besten alles mit dem Anwalt zu klären. Sie hat zum Glück ja schon einen Termin.

Nur wenn in der Vorladung was von Staatsanwaltschaft oder Gericht steht, muss man erscheinen. Wenn nur die Polizei vorlädt, dann nicht. Hab ich auch grade nachgelesen. Echt interessant.

09.04.2019 21:58 • #27


G
Das wird ein teurer Spaß

09.04.2019 21:59 • #28


la2la2
Zitat von Greengate:
Das wird ein teurer Spaß

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Und falls die Kindergartenleitung da jetzt irgendwas behauptet, was nicht stimmt, könnte man natürlich auch ne Strafanzeige (oder Strafantrag) gegen sie stellen.....

09.04.2019 22:01 • #29


kalina
Ich kann mir vorstellen, dass es Dich vor dem ganzen Theater gruselt.

Trotzdem finde ich es richtig, was Du gesagt und getan hast.

09.04.2019 22:05 • #30


G
Sie haben sämtliche alte Arbeitgeber angerufen und mitgeteilt, dass ich den Verdacht der Kindeswohlgefährdung geäußert habe...ich sei doch krank

09.04.2019 22:07 • #31


Icefalki
Zitat von Greengate:
Sie haben sämtliche alte Arbeitgeber angerufen und mitgeteilt, dass ich den Verdacht der Kindeswohlgefährdung geäußert habe...ich sei doch krank


Klar hast du den Verdacht geäussert, denn die Massnahmen, die du beobachtet hast, sind deiner Meinung nach nicht ok und hast sogar aufgrund dieser Vorfälle die Konsequenz gezogen und hast gekündigt.

Wenn also so ein Verhalten dieser Einrichtung NICHT der Kindeswohlgefährdung entspricht, wird das eben eine neutrale Stelle feststellen.

Wenn diese Einrichtung nun sämtliche alte Arbeitgeber anruft, und behauptet, du wärst krank, wobei krank sich darauf bezieht, dass du als Erzieherin nicht mehr alle Sinne zusammen hättest, ist das üble Nachrede und wirft ein entsprechendes Licht auf diese Einrichtung.

Könnten ein paar alte Arbeitgeber das schriftlich bezeugen?

Mir hat mal ein gewiefter Typ, der Ärzte berät, gesagt: steht da plötzlich die Polizei vor der Türe, sagst du nur: mein Name ist Icefalki, ich wohne........ Und mehr sage ich nicht. @la2la2 hat Recht.

In diesem ganzen Wirrwarr kann man sich nämlich richtig verstricken, weil man die Rechtslage nicht einschätzen kann, usw.

Es ist echt zum Kotzen, aber die versuchen ihren Kopf zu retten, in dem sie dich jetzt angreifen und dich als Lügnerin und Kranke hinstellen wollen um dich einzuschüchtern und dir zu schaden. Eigentlich das Gleiche, dass mit den Kindern veranstaltet wurde.

Setze dich mal hin und schreibe alles aus deiner Sicht auf, das du beobachtet hast.

Und die besten Karten hättest du, wenn tatsächlich deine alten Arbeitgeber dir bestätigen würden, dass du von denen als Krank bezeichnet wurdest.

Hast geschrieben:
Im Übrigen gab es 2014 bereits eine Erzieherin, die ähnliche Beobachtungen gemacht hat und es nun auch gemeldet hat

Und hast du Kontakt mit dieser Frau? Oder woher weisst du das?

All das nimmst du zum Anwalt mit. Alles.

09.04.2019 23:21 • x 1 #32


G
Eine der alten Arbeitgeber hat mich kurz nach dem Anruf informiert.

10.04.2019 06:38 • #33


G
Nur mögen wir uns eben auch...

10.04.2019 06:52 • #34


la2la2
Wäre sie bereit diesen Rufmord zu bezeugen?
Das wäre perfekt. Sag das unbedingt deinem Anwalt! Das kann sehr hilfreich sein, wenn ihr der Kindergartenleiterin durch eine 100% neutrale Zeugin eindeutig Rufmord nachweisen könnt. Bloß nichts im Alleingang machen. Dein Anwalt wird wissen, wie man das am geschicktesten verwendet um mit möglichst wenig Aufwand der Kindergartenleiterin am nachhaltigsten die Finger verbrennt - zu recht.

Der Zeugin und dir kann dabei nichts passieren.

10.04.2019 07:17 • #35


Luna70
Auch wenn das keine schöne Situation ist, versuche trotzdem ruhig zu bleiben. Die haben Anzeige erstattet, das steht nun mal jedem frei und die Staatsanwaltschaft muss es prüfen. Damit bist du aber noch lange nicht verurteilt. Ob ein Gespräch mit einer befreundeten Mutter unter vier Augen über tatsächliche Beobachtungen wirklich Verleumdung ist, keine Ahnung. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Das, was die machen, ist aber sehr wohl Verleumdung, denke ich. Noch dazu ist das meiner Meinung nach ziemlich doof, was die tun, so blasen sie das Ganze nur zu einer Riesen-Sache auf. Denen wird das vermutlich am Ende viel mehr schaden als dir.

Dein Anwalt wird sicher erst mal die Akte anfordern und dann könnt ihr beraten, was zu tun ist. Du hast in meinen Augen nichts falsch gemacht. Du hast das Wohl der Kinder als wichtiger angesehen als eine Vorschrift, die dir verbietet mit einer befreundeten Mutter zu sprechen.

10.04.2019 09:10 • x 1 #36


Miami
Es tut mir sehr leid das Du in so eine blöde Situation dadurch gekommen bist das Du das richtige tust.

Aber Du kannst so stolz auf Dich sein!

Ich bewundere Dich für Deine Courage und ich danke Dir das Du sagst was nicht ok ist in dem Umgang mit Kindern.

Diese Heile-Welt birgt leider ganz unschöne Gesichter für Kinder und Mitarbeiter und es ist so wichtig und wertvoll das Menschen wie Du das aufzeigen wenn etwas nicht stimmt.

Mir fehlen da gerade die richtigen Worte.

Die Mütter die sich abwenden wurden beschwichtigt und können und wollen es nicht glauben. Weil es die größte Angst ist das das Kind nicht gut betreut / behandelt wird. Ich glaube das ist ein Schutzmechanismus und die Hoffnung das Du lügst. Nimm das nicht persönlich.

Ich will Dir einfach meine Hochachtung aussprechen! Und meinen Respekt.
Menschen mit Herz und einem guten Gespür für die Kinder sind so wichtig.

Danke!


Und Du bist nicht die Einzigste.
Von den 2 mit denen ich gesprochen habe die in dem Bereich arbeiten hörte ich auch von Umständen die man lieber nicht glauben würde. Was nichts daran ändert dass es wahr ist.

10.04.2019 09:21 • x 1 #37

Sponsor-Mitgliedschaft

G
Sind die 2 dagegen vorgegangen

10.04.2019 20:51 • #38


Miami
Bei einer weiß ich den Ausgang der Sache nicht. Sie hat die Stelle auch aus körperlich gesundheitlichen Gründen nicht weiter besetzt.

Die zweite hat sich beruflich umorientiert da sie in der Ausbildung war.

10.04.2019 21:06 • #39


Sara80
Du hast dir eigentlich nichts vorzuwerfen und alles richtig gemacht. Der Verlauf ist erschreckend und zeigt warum viele lieber wegsehen und schweigen.

11.04.2019 07:02 • x 1 #40


A


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