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jawa
Zitat von yellowBag:
Der Anwalt des Angezeigten ( wenn er dann einen hat) bekommt Akteneinsicht somit auch die Adresse.
Im übrigen erschließt sich schon aus dem Inhalt der Anzeige für ihn, wer ihn angezeigt hat.
Genau, weil anzeigen kannst du jeden und der potentielle Täter hat auch Rechte. Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt ist legitim und pflicht. Ich war wegen einen Einbruch in eine Apotheke einmal als Zeuge vor Gericht geladen, hatte die Täter dabei beobachtet und den Notruf gewählt, nie wieder. Später vor Gericht als Zeuge befragt saßen mir die Täter gegenüber sie waren aus Osteuropa. Vor der Aussage verließ der Richter alles von mir sogar meine Adresse. Für mich selber war nur gut das ich die Täter nicht anhand ihrer Gesichter erkannt hatte und deswegen nicht aussagen konnte ja das sind sie.
Eine Freundin musste mal als Augenzeugin in einem Tötungsdelikt vor Gericht, sie hatte durch einen Psychiater erreicht das sie nicht persönlich erscheinen musste. Die war danach so fertig das sie eine Reha machen musste. Ich für mein Teil sehe das so, die Täter haben mehr Rechte als die Zeugen und wenn man eine Strafanzeige stellt muss oder sollte man dies ganz genau überdenken ob es einem emotional nicht in die Tiefe reißt. Wird eine Person mit einer eventuell tödlichen Waffe bedroht und zeigt dies an kann hinterher nicht gesagt werden sorry ich habe mich geirrt. Besser wäre gewesen einen Anwalt seines Vertrauens zu konsultieren und vorab alles zu besprechen. Eventuell wäre eine anonyme Strafanzeige angebracht gewesen durch den Anwalt oder um darauf hinzuweisen das unerlaubter Waffenbesitz besteht.
Zeugenschutz bekommt man deswegen nicht, selbst wenn organisierte Kriminalität im Spiel wäre würde ich im eigenen Interesse und nach meinen Erfahrungen nur noch die drei Affen praktizieren (nichts sehen, nichts hören, nichts sagen)... Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Glück.
31.01.2018 10:09 • x 2 #21