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J
Zitat von yellowBag:

Der Anwalt des Angezeigten ( wenn er dann einen hat) bekommt Akteneinsicht somit auch die Adresse.
Im übrigen erschließt sich schon aus dem Inhalt der Anzeige für ihn, wer ihn angezeigt hat.


Genau, weil anzeigen kannst du jeden und der potentielle Täter hat auch Rechte. Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt ist legitim und pflicht. Ich war wegen einen Einbruch in eine Apotheke einmal als Zeuge vor Gericht geladen, hatte die Täter dabei beobachtet und den Notruf gewählt, nie wieder. Später vor Gericht als Zeuge befragt saßen mir die Täter gegenüber sie waren aus Osteuropa. Vor der Aussage verließ der Richter alles von mir sogar meine Adresse. Für mich selber war nur gut das ich die Täter nicht anhand ihrer Gesichter erkannt hatte und deswegen nicht aussagen konnte ja das sind sie.

Eine Freundin musste mal als Augenzeugin in einem Tötungsdelikt vor Gericht, sie hatte durch einen Psychiater erreicht das sie nicht persönlich erscheinen musste. Die war danach so fertig das sie eine Reha machen musste. Ich für mein Teil sehe das so, die Täter haben mehr Rechte als die Zeugen und wenn man eine Strafanzeige stellt muss oder sollte man dies ganz genau überdenken ob es einem emotional nicht in die Tiefe reißt. Wird eine Person mit einer eventuell tödlichen Waffe bedroht und zeigt dies an kann hinterher nicht gesagt werden sorry ich habe mich geirrt. Besser wäre gewesen einen Anwalt seines Vertrauens zu konsultieren und vorab alles zu besprechen. Eventuell wäre eine anonyme Strafanzeige angebracht gewesen durch den Anwalt oder um darauf hinzuweisen das unerlaubter Waffenbesitz besteht.

Zeugenschutz bekommt man deswegen nicht, selbst wenn organisierte Kriminalität im Spiel wäre würde ich im eigenen Interesse und nach meinen Erfahrungen nur noch die drei Affen praktizieren (nichts sehen, nichts hören, nichts sagen)... Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Glück.

31.01.2018 10:09 • x 2 #21


E
Da denkt man, man lebt in Süditalien, wenn man solche Dinge liest...

01.02.2018 01:12 • #22


A


Anzeige war ein Fehler?

x 3


Daisho
Zitat von Veritas:
Da denkt man, man lebt in Süditalien, wenn man solche Dinge liest...


Deine Sicht ist nur zu verständlich, Veritas. Aber gerade auch fehlende Zivilcourage wie auch persönliche Angst ist Wasser auf den Mühlen solcher Geschehnisse. Wenn 'ich' mich als Zeuge oder Opfer solcher Geschehnisse nicht auf die Hinterbeine stelle, 'auf den Tisch klopfe', wird die 'Sache' nie beendet. Und hier sollte ich mich als Opfer oder als Zeuge fragen, will ich dass sich die Geschehnisse wiederholen? Oder will ich, dass sie endlich ein Ende haben?

So kann ich @jawa Sicht zwar verstehen, aber nicht teilen. Ein Täter hat in Deutschland nicht 'mehr Rechte' als das Opfer oder der Zeuge, er hat genau so viel. Zumindest bis seine Eigenschaft als Täter einwandfrei festgestellt ist.
Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Erlebnisse wie Jawa oder Warumbinichnurso sie beschrieben, das Kopfkino anheizen. Der größte Teil der Sorge resultiert aber aus diesem. Verhält man sich aber a la 3 Affen, verlängert man dieses Kopfkino nur unendlich. Ist da nicht eine abschließende Klärung deutlich sinnvoller?

Ist es nicht zuletzt auch ein Zeichen gewisser Doppelmoral, wenn man auf der einen Seite mehr Sicherheit für Opfer, mehr Konsequenz der Polizei-/Gerichtsorgane fordert? Sich daran aber nicht beteiligt?
Ein Verhalten a la 3 Affen führt letztlich nur dazu, dass die Ermittlungen erschwert, evtl. ein tatsächlicher Täter auf freiem Fuße bleibt und sein Werk fortsetzen kann. Kann dies im Interesse eines Bürgers sein?

01.02.2018 07:16 • x 1 #23


J
Zitat von Veritas:
Da denkt man, man lebt in Süditalien, wenn man solche Dinge liest...


Nicht ganz, weil Süd Italien befindet sich schon sehr lange Zeit hier. Von Schutzgelderpressungen bis hin zur Geldwäsche der Mafia, leider bekommen wir dass viel zu selten mit und die Soko für organisierte Kriminalität im LKA/BKA gibt da nicht viel raus. Vielleicht hat jemand im letzten Jahr die Dokumentation über den deutschen Zeugenschutz gesehen, in der sich Betroffene lieber in die Hände der italienischen Anti Mafia Behörde begaben weil die deutschen Kollegen nur ihre eigenen Interessen und Erfolge verfolgten und die Zeugen auf der Strecke blieben.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... gramm.html

@Daisho

man macht es sich damit aber etwas zu einfach wenn man von Zivilcourage spricht und selber nie betroffen war, selbstverständlich greift man ein wenn in der Nacht oder im Einkaufszentrum oder der Bahn eine Person angegriffen wird, man wägt ab was da los ist ohne sich selber damit in Gefahr zu bringen. Sagt einem das Bauchgefühl es ist zu gefährlich greift man gleich zum Telefon.

Aber wann passiert einem so etwas, in der Norm liegend geschehen gefährliche Momente in nicht zugänglichen oder nicht öffentlichen Bereichen, ganz plump ausgesprochen im Hinterzimmer einer Kneipe in einem verrufenen Viertel, als Gast in einem Hotel wo im Nebenzimmer eine Person um Hilfe ruft, oder einem Parkplatz wo man mal Pause macht um zu P...... und ein Schuss fällt? Da steht man in der Regel alleine davor, was ist dann mit der Zivilcourage, was macht die Angst dann mit einem?

Und dann noch etwas, wie schauen unsere Gesetze aus? Beispiel, ich greife ein wenn ich bemerke dass eine Person angegriffen und verprügelt wird. Der Täter schlägt nach mir aus und ich schlage kräftiger zurück in meiner Angst als gewollt. Er verliert dabei ein Auge und später verklagt er mich deswegen zivilrechtlich. In diesem (anderen) Prozess was denkst du wird da passieren mit mir? Das ist unsere deutsche Rechtssprechung!

01.02.2018 11:38 • #24


Daisho
Zitat von jawa:
...man macht es sich damit aber etwas zu einfach wenn man von Zivilcourage spricht und selber nie betroffen war, selbstverständlich greift man ein wenn in der Nacht oder im Einkaufszentrum oder der Bahn eine Person angegriffen wird, man wägt ab was da los ist ohne sich selber damit in Gefahr zu bringen. Sagt einem das Bauchgefühl es ist zu gefährlich greift man gleich zum Telefon.


Jawa; DAS ist bereits Zivilcourage! Das Notwendige zu tun um um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§§ 32 StGB, 15 OWiG, 227 BGB) ohne dabei die notwendige Eigensicherung zu vernachlässigen. Es gibt genügend Fälle, wo letzteres vernachlässigt, der Helfer erheblich verletzt wurde. Das wäre oft genug eher eines 'Darwin Award' würdig.(https://de.wikipedia.org/wiki/Darwin_Award)
Zivilcourage bedeutet auf keinen Fall sich selber direkt der Gefahr auszusetzen. Zumeist reicht es Kräfte heran zu rufen, die dafür ausgebildet wurden (Polizei ,Security...) oftmals aber auch einfach durch eine laute Benachrichtigung, Krach Andere auf den Fall aufmerksam zu machen.
Zitat von jawa:
Und dann noch etwas, wie schauen unsere Gesetze aus? Beispiel, ich greife ein wenn ich bemerke dass eine Person angegriffen und verprügelt wird. Der Täter schlägt nach mir aus und ich schlage kräftiger zurück in meiner Angst als gewollt. Er verliert dabei ein Auge und später verklagt er mich deswegen zivilrechtlich. In diesem (anderen) Prozess was denkst du wird da passieren mit mir? Das ist unsere deutsche Rechtssprechung!

Unterschätze diese nicht. Die Gesamtsituation wird gewürdigt. Ist mir selber schon passiert. Habe in meiner Jugend meine Ausbildung u. a. als Türsteher finanziert. Kam in eine Situation, wo vor der Tür mehrere Idi... mit Baseballschlägern auf unbewaffnete Gäste einschlagen wollten. Mein Kollege und ich griffen ein, entwaffneten zwei der Angreifer, weiter hinzukommende Kräfte hielten die Anderen fest bis Polizeikräfte eintrafen. Die beiden Angreifer, welche wir entwaffneten wurden verletzt. Beim Einen ein gebrochenes Handgelenk, beim Anderen gebrochene Rippen. Mein Kollege wie auch ich wurden wenige Tage später wegen Körperverletzung angezeigt. Und du kannst dir vorstellen, dass uns ziemlich die Muffe ging. In der Verhandlung machte der Richter kurzen Prozess: Er wies die Klage ab, bedankte sich bei uns für unser beherztes Eingreifen, warnte aber. Wir würden ja spätestens jetzt wissen, was trainierte Kampfkünstler anrichten könnten. Danach stauchte er die gegnerischen Anwälte zusammen. Er wisse ja, das sie für jeden Müll bezahlt würden, den sie vor brächten, sollten ihn mit Solchem aber nicht belasten. Zugegeben, nach dem Ergebnis bin ich raus geschwebt...

Darüber hinaus, die organisierte Kriminalität kannst du in den allermeisten Fällen außer Acht lassen. Das, womit du oder ich am häufigsten zu tun bekommen, sind die üblichen kleinen Kriminellen, Besoffenen und Halbstarken. Und die haben zumeist eine Gemeinsamkeit: Sie scheuen Aufmerksamkeit. Wenn man durch Krach und ähnliches für solche sorgt, suchen die gern das Weite.
Man kann auch der Polizei durchaus kritisch gegenüber stehen. Dennoch tun diese Menschen innerhalb ihres Jobs das was sie können und ohne Mithilfe seitens der Bürger geht es nicht. Wenn der Bürger aus Angst schweigt, ist deren noch so gute Ausbildung nutzlos.

01.02.2018 15:14 • #25




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