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Hallo zusammen,

ich wollte gerne eure Meinung dazu wissen. Ich fange im Januar eine neue Stelle an und muss vorher zum Betriebsarzt. Muss ich da eigentlich angeben, dass ich eine Angststörung habe also Krankheitsangst?
Ich weiß, dass der Betriebsarzt Schweigepflicht hat und dem Arbeitgeber nichts sagen darf. Aber muss ich es dem Betriebsarzt sagen?

Viele Grüße,
Mary

30.10.2025 18:45 • 31.10.2025 #1


4 Antworten ↓


@Marylou2010 also ich habe es nicht mitgeteilt und ich arbeite sogar in der Pflege und bin ständig im Kontakt mit Krankheiten. Ich glaube, dass ist deine Entscheidung

A


Hypochondrie und Arbeit!

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Das wäre nur der Fall wenn durch deine Angsterkrankung etwas passieren könnte.
Eigentlich sollte man so Geschichten die den Kopf betreffen besser verschweigen um dem Arbeitgeber keinen Zündstoff zu liefern.
Schweigepflicht hin oder her es kann über Umwege doch den falschen erreichen.
In der Pflege hängt es davon ab was du hast.
Angst vor Krankheiten ist jetzt nix warum man den Beruf nicht ausüben könnte (ausser derjenige hat eine Lungenentzündung o.ä und du weigerst dich ihn zu behandeln.)
Bei Depressionen wie in meinem Fall müsste ich es sagen und würde dann ganz sicher auch nicht eingestellt werden.

Solange die Störung für die Sicherheit deiner Arbeit keine Rolle spielt, würde ich sie nicht erwähnen.

Ich sehe das genauso wie @Rick, doch möchte ich noch dazusagen, dass DU machen sollst, was für DICH stimmt.




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