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Ich habe für meinen Mann bei der Krankenkasse die Feststellung des Pflegegrads beantragt. Von der Ärztin wurde ein Befundbericht mit folgenden Diagnosen erstellt:
Generalisierte Angststörung (F41.1)
Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode (F33.2)
Soziale Phobie (F40.1)
Agoraphobie mit Panikstörung (F40.01)
Pathologisches Kaufen (F63.9)
Verdacht auf ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung (F60.6)

Jetzt habe ich kurzfristig einen Fragebogen vom MD (Medizinischer Dienst) erhalten, den ich bald zurücksenden soll.
Meine Frage:
Wie läuft die Begutachtung ab, und worauf sollte man besonders achten?

24.07.2025 13:16 • 26.07.2025 #1


4 Antworten ↓


Nutze schon einmal den Pflegegradrechner um grob einen Eindruck über die Bewertung zu bekommen. Sei als Begleitung und Beobachter beim Termin dabei und sprich dich vorher ab ob du nur beobachtest oder dich am Gespräch beteiligst.

Wenn die Begutachtung nur 10 Min geht, dann stimmt was nicht und du solltest dann Beschwerde einlegen .
Alle 5- 6 Bereiche in den Pflegemodulen müssten bei einer korrekten Begutachtung mit den Pat. durchgegangen werde (Gespräch darf auch 1-1.5 Stunden dauern) und auch der Pat. darf bei der Bewertung miteinbezogen werden und auch widersprechen (spätestens dann im Widerspruch sich gut vorbereiten). Die wenigsten Pat. schaffen das und viele haben schlichtweg auch Angst und Unsicherheiten.

Es gibt solche und solche Gutachter daher würde ich immer mit Widerspruchsverfahren rechnen und das Gutachten abwarten.
Bei psychischen Krankheiten ist Modul 3 das Wichtigste und das muss in allen Punkten abgefragt werden. Mit Attesten etc. auf höchstmögliche Punktzahl hinarbeiten (5 Punkten) oder spätestens im Widerspruch in Punkten Wahn, Ängste, Depressionen, Schlaf usw.
Bekommt man da in 2-3 Unterpunkten 5 Punkte (Modul 3 wird höher gewichtet) dann kann man durchaus in Pflegegrad 2 kommen.

Ganz wichtig, psychische Krankheiten werden noch nicht so stark in diesem veralteten Pflegemodulen berücksichtigt aber wenn man diese dementsprechend hoch gewichten würde, dann ist ein Pflegegrad drin. Lass dir bloss nichts von Gutachtern einreden das nur körperliche Leiden zählen. Das ist schlichtweg Irreführung ...und viele geben dann auch auf.

Rechne mit Widerspruch und notfalls auch Sozialklage wenn ihr diesen Weg geht -- geht den mit vollem Einsatz!

Kenne eine schwerkranke Bekannte von Pflegegrad 1 (in 10 Min war Begutachtung durch und Pat. meinte es geht ihr gut (!) und war bettlägrig und nun im Heim ) und nach Anwaltsschreiben und Widerspruch direkt auf Pflegegrad 4 gekommen. Solche Frechheiten gibt es leider auch. Tochter hatte keine Ahnung und hat nur alles abgenickt..wird ja alles korrekt gewertet.
Nein Gutachter verschenken keine Punkte!

Euch viel Erfolg!

A


Hilfe bei MD Begutachtung

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Zitat von jojo2002:
Wie läuft die Begutachtung ab, und worauf sollte man besonders achten?

Das ist eine gute Frage. Und kaum in kurzen Worten zu transportieren.
Ich bin durch dieses Verfahren durch, inkl. 2 Widersprüchen, Klage, drei Gutachten - Dauer - über 2J
Es gibt Tips, die würde ich nie öffentlich schreiben.

Was ich sagen kann ist:
- Gutachten werden immer nach oben korriert. D.h. zu Gunsten der Pflegekasse
- Es interessiert NULL wie es dir geht, sondern was Du noch kannst und was nicht.
Dazu gehört auch das ausfüllen irgendwelcher Anträge und Formulare. Wenn Du so was kannst, bist gleich halbwegs gesund, da Du die kognitiven Fähigkeiten dazu hast. Ich habe das NICHT ausgefüllt
- Begleitperson für den Termin ist elementar. Grund - Du kannt ohne sie keine Termine kognitiv verarbeiten.
- Lass deine Wohnung so wie sie ist. keinesfalls aufräumen oder so.
- Gleiches gilt für Kleidung und körperpflege. Sitz ungeduscht in Jogginghose da. Wenn man das täglicvh hinbekommt, kann es ja nicht so schlimm sein.

Es ist absolut hilfreich wenn man Mitlgied in einem Sozialverband wie dem VdK ist. Die helfen da. Ebenso haben die Fachanwälte.
Ebenso ist eine Rechtsschtutzversicherung die den Sozialbereich abdeckt ELEMENTAR.
Hat man keine RS, bestimmt im Klagefall das Sozialgericht einen eigenen Gutachter. Und Folgt diesem in der Regel. Die sind KEINESFALLS mehr auf deiner Seite.

Zitat von fourofour:
Es interessiert NULL wie es dir geht, sondern was Du noch kannst und was nicht.

Genau. Ärztliche Diagnosen spielen eine untergeordnete Rolle. Die kommen und schauen sich den Zustand Patienten an, stellen Fragen zu alltäglichen Tätigkeiten wie sich waschen, sich kämmen u.ä., ob man das noch alleine kann oder nicht. So war das jedenfalls bei meiner Oma.

Zitat von jojo2002:
Wie läuft die Begutachtung ab, und worauf sollte man besonders achten?

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Dr. Christina Wiesemann
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