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L
Nach langer Krankheit läuft demnächst mein Krankengeld Anspruch aus.

Momentan ist mein Plan mich innerhalb der nächsten Wochen wieder gesundschreiben zu lassen und dann ALG 1 beantragen bis ich einen neuen Job gefunden habe.

Notfallplan ist, falls ich doch noch nicht schaffe zu arbeiten, eine weitere Krankschreibung. In dem Fall würde die Arbeitsagentur auch zuständig sein und ich würde nach dem Krankengeld und weiter AU erstmals ebenfalls vermutlich ALG 1 bekommen. Und dann halt Rehaantrag, .

Fakt ist, in beiden Fällen ist die Arbeitsagentur zuständig und wird eine amtsärztliche Begutachtung verlangen. Die Unterlagen habe ich schon vorliegen.

Ich habe Angst vor dieser Begutachtung. Ob nach Aktenlage entschieden wird oder eine persönliche Begutachtung vorgenommen wird, weiß ich noch nicht. Aber generell hört man immer so schlimme Dinge über die Begutachtungen.

Ich möchte gerne wieder arbeiten, meine Kraft lässt halt zu wünschen übrig und dank meiner zusätzlichen körperlichen Krankheiten kann ich nicht in allen möglichen Arbeitsbereiche meines erlernten Berufs tätig sein. Aber ein Berufswechsel kommt für mich nicht wirklich in Frage. Ich habe Angst, dass entweder meine Einschränkungen nicht anerkannt werden oder ich zu einer Umschulung aufgefordert werde. Dabei gibt es genug Stellen, wo ich sehr wohl trotz meiner Einschränkungen tätig sein könnte.

Zusätzlich plagt mich die Frage, welche Unterlagen und psychischen Diagnosen möchte ich angeben. Ich war jetzt lange wegen meiner PTBS krankgeschrieben. Beim Schwerbehindertenausweis wollte ich definitiv nicht, dass die PTBS offiziell hinterlegt ist. Auch die wenigsten Ärzte wissen von dieser Diagnose (nur Hausarzt, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Klinik und Krankenkasse). Auch wenn ich die PTBS sehr gut im Griff habe, traue ich es mir definitiv momentan nicht zu, in Bereichen zu arbeiten, die mich an das Trauma erinnern.
Wenn ich die PTBS angeben muss und Befunde beifügen muss, würde ich am liebsten nur den vorläufigen Entlassbrief der psychosomatischen Klinik anfügen. Beim entgültigen stehen so viele persönliche Dinge, die für das Arbeitsamt nicht relevant sind. Auch beim Entlassbrief aus dem ersten Klinikaufenthalt letztes Jahr steht vieles drin, was ich ungerne weitergebe. Ich habe schon überlegt, ob ich Teile einfach schwärzen darf.

Fragen über Fragen. Vielleicht hat jemand ja Erfahrung.

Hausarzt und Psychotherapeut sind leider beide noch im Urlaub und die Zeit drängt mit der Begutachtung wegen dem Antrag. Der sozialpsychiatrischer Dienst ist bei mir überhaupt nicht kompetent. Ggf. kann ich noch beim VDK anfragen, aber zwecks Urlaubszeit könnte das auch schwierig werden.

Ich bin echt total überfordert.

13.08.2022 21:37 • 17.08.2022 x 1 #1


14 Antworten ↓


Tabe77
Zitat von Lila12345:
Nach langer Krankheit läuft demnächst mein Krankengeld Anspruch aus. Momentan ist mein Plan mich innerhalb der nächsten Wochen wieder ...

Ich kann nicht so viel sagen aber habe das Jahr ALG1 gut überstanden vom Amt her . Gutachten habe ich alles hingeschrieben und Ärzte genannt . Dann haben die entschieden , ich bin eingeschränkt arbeitsfähig was aber nicht so war bzw ist. Krankenmeldung wollten die nicht , da das ja bei alg1 nur 6 Wochen geht, dann muss Krankenkasse bezahlen, was aber nicht geht da , ausgesteuert. Es gibt noch so eine übergangsregel , die ging bei mir aber nicht, keine Ahnung warum . Nahtlosigkeitsregel oder so . Bei harzt 4 kann man Krankenmeldung abgeben auch länger als 6 Wochen oder so .
Gleichzeitig sollte man Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen , hatte man mir damals geraten , weil wenn die sagen du bist eingeschränkt Arbeitsfähig , müssen die zahlen da ja vermittelbar. Wenn nicht zahlt die Rente erstmal 2 Jahre . Bei mir hat die Rente abgelehnt, wie so oft wenn man jünger ist. Sie haben mir dann ab und zu angebote geschickt , aber ich sollte schauen ob es geht oder nicht, haben Rücksicht genommen, und sie wußten auch nicht so richtig was sie mir anbieten sollten . Aber so bin ich durch das Jahr gekommen . Leider bin ich immer noch nicht fit, hoffe aber noch drauf , in Zukunft wieder arbeiten können , da jetzt Hartz 4 bei mir ist. Sie nehmen die Krankenmeldung und ich soll erstmal gesund werden und bis jetzt lassen sie mich in ruhe .... das sind meine Erfahrungen, Geld hat bis jetzt immer geklappt , auch wenn es sehr wenig ist , zu einem Gutachter musste ich nie . Nur 2-3 mal Gutachten nach Aktenlage .

13.08.2022 22:12 • x 2 #2


A


Amtsärztliche Begutachtung Arbeitsagentur

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silverleaf
Hallo Lila,

ich habe schon einige amtsärztliche Untersuchungen gehabt (alle persönlich vor Ort, also nicht nach Aktenlage).

Erstmal vorweg: Du wirst meiner Erfahrung nach alle Diagnosen (und endgültigen Entlassberichte) angeben und vorlegen müssen (zumindest die, die in den letzten Jahren schriftlich irgendwo festgehalten wurden), aber: Viele Amtsärzte haben zwar nicht gerade die besten Umgangsformen, sind aber trotzdem grundsätzlich irgendwie zumeist schon bemüht, eine für beide Seiten sinnvolle Entscheidung zu treffen, auch wenn es während der Untersuchung nicht immer so wirkt. Natürlich gibt es Ausnahmen, das ist immer so, aber grundsätzlich kann es auch sein (das habe ich schon öfter erlebt und gehört), dass die während der Untersuchung unfreundlich wirken und das Ergebnis dann doch in Deinem Sinn ausfällt, vor allem dann, wenn Du noch arbeiten möchtest.

Wenn Du arbeiten willst, wird diesem Wunsch zumeist entsprochen, es kann auch sein, dass es so, wie Du Deinen Fall beschreibst, dazu kommt, dass als Ergebnis eine Reha angeordnet wird und erst nach Abschluss der Reha entschieden wird.

Meine Erfahrungen:

Du musst alle Diagnosen angeben, die innerhalb der letzten Jahre schriftlich irgendwo aufgeführt wurden. Dazu bis Du verpflichtet.

Vorläufige Entlassberichte gelten nicht, die wollen die endgültigen Berichte haben. Und wenn Du nur den vorläufigen Bericht vorlegst, werden die sich denken, dass da etwas verheimlicht werden soll und werden den endgültigen Bericht anfordern.

Du darfst nichts verschweigen, das könnte zu sehr großen Problemen führen, wenn das herauskommt.
Zumeist ist es so, dass Amtsärzte Unterlagen von behandelnden Ärzten und Krankenhäusern eh sehen wollen bzw. anfordern.
Entweder Du bringst diese selber mit (oder schickst sie dahin, je nachdem), ansonsten werden diese vom Amtsarzt eingeholt.
Das kann auch im Anschluss an die Untersuchung erfolgen. Beim ersten Mal war das bei mir so, dass mir am Ende der Untersuchung gleich mehrere Schweigepflichtsentbindungsformulare zur Unterschrift vorgelegt wurden, damit der Amtsarzt die noch fehlenden Unterlagen anfordern konnte, dem hat nicht gelangt, was ich mitgebracht hatte. Man darf diese Unterschrift auch nicht wirklich verweigern, da man zur kooperativen Mitarbeit verpflichtet ist.

Diese Untersuchungen machen definitiv keinen Spaß, aber so ganz grundsätzlich wollen viele Amtsärzte eigentlich schon nicht unbedingt etwas entscheiden, was für Dich oder einen möglichen Arbeitgeber ein Problem werden könnte. Vielen liegt der Erhalt der Arbeitskraft schon sehr am Herzen, aber auch nicht um jeden Preis.

Den Umstand, dass wichtige behandelnde Ärzte im Urlaub sind, würde ich unbedingt angeben, denn die werden vermutlich sowieso auf deren Befundberichte warten, und vielleicht wird der Termin dann verschoben.

Was Psychotherapeuten angeht, hängt es vom Amtsarzt ab, ob er von diesen etwas lesen möchte, wenn es sich um psychologische Psychotherapeuten handelt (was ja in den meisten Fällen so ist). Bei ärztlichen Psychotherapeuten ist das wieder etwas anderes. Denn: Viele Amtsärzte akzeptieren nur Unterlagen von Ärzten oder Kliniken, auch wenn ein psychologischer Psychotherapeut natürlich viel zu sagen hätte und seine Klienten ja auch zumeist gut kennt. Wenn es einen behandelnden Psychiater gibt, wird dessen Wort oftmals ausreichen (oder höher bewertet).

Was ich auf jeden Fall empfehlen würde: Wenn Du einen ambulanten Betreuer durch den sozialpsychiatrischen Dienst oder ambulante psychiatrische Pflege hast, würde ich diesen mit dort hinnehmen, die dürfen bei der Untersuchung dabei sein. Ich war die letzten Male immer mit Begleitung dort, und das war gut für beide Seiten. Ich war deutlich weniger ängstlich (bzw. war überhaupt in der Lage, zur Untersuchung gehen zu können), und da meine psychiatrischen Diagnosen Ärzte schon auch mal verunsichern, waren diese auch froh, mit jemand anderem als mir reden zu können (bzw. einen Ansprechpartner zu haben), wenn es schwierig wurde. Soweit ich weiß, muss es aber ein offizieller Betreuer sein, andere Leute dürfen nicht mit hineingenommen werden. Aber das handhaben die Ämter vielleicht auch unterschiedlich.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!

LG Silver

13.08.2022 23:43 • x 4 #3


silverleaf
P.S.:
Nicht selten ist das Ergebnis einer solchen Untersuchung auch, dass eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird und in einem Jahr (oder irgendeinem anderen Zeitraum) ein neuer Termin zu einer erneuten Begutachtung angeordnet wird.

13.08.2022 23:49 • x 6 #4


L
Danke erstmal.

Ich habe einen langen Fragebogen mit Fragen zu Diagnosen, Medikamente, Ärzte und sonstige früheren Überprüfungsverfahren (Klinik, EMR, Schwerbehinderung, Reha ...) bekommen. Zudem waren dort auch für alle mögliche Stellen Schweigepflichtentbindungen dabei. Ich hoffe, es kommt nicht zu einer ärztlichen Untersuchung mit meiner Angst..

Alle Befunde vorzulegen, widerstrebt mir total. Besonders halt die Klinikaufenthalte. Meine Psychotherapeutin (psychologisch, nicht ärztlich) hatte damals auch zu dem letzten Befundbrief von der Klinik gemeint, dass ich dort deutlich kränker erscheine, als ich bin. Obwohl ich den Befundbrief zweimal ändern ließ. Deshalb möchte ich den ganz ungerne weitergeben.

Psychiater habe ich keinen. Auch keinen Betreuer. Ich bin psychisch nicht so krank, nur hatte ich nach einer Ereignis vor 1,5 Jahren die PTBS entwickelt, die mich damals stark eingeschränkt hat. Nach Monaten Klinik, Ergo und Psychotherapie habe ich kaum noch Probleme. Die Kraft lässt halt noch zu wünschen übrig, wobei es gute und schlechte Phasen gibt. Starke Trigger lösen noch Angst aus, weswegen ich definitiv nicht wo arbeiten kann, was einen engen Zusammenhang mit dem Trauma hat. Aber sonst kann ich mein Leben soweit wieder leben, rausgehen, Freunde treffen und hoffentlich mit reduzierter Stundenanzahl auch wieder arbeiten.

15.08.2022 17:44 • x 1 #5


JniL
Ich hatte bisher nur eine Begutachtung nach Aktenlage aber prinzipiell halte ich es für gut da absolut ehrlich zu sein. Es kann ja von Vorteil für dich sein wenn PTBS in den Akten steht denn dann hast du einen dokumentieren Grund warum du vielleicht ein Jobangebot ablehnen willst.
Ich persönlich würde alles im Vorfeld mit einem Anwalt besprechen, die ganze Sozialgesetzgebung ist meines Erachtens super kompliziert.

15.08.2022 18:07 • x 3 #6


D
@Lila12345 Hallo Lila

Zunächst eine Frage, bist Du noch in einem Arbeitsverhältnis ungekündigt? Falls ja, würde eine Geschundschreibung (die gibts eigentlich nicht, denn wenn Du nicht weiter AU geschrieben wirst, bist Du formal gesund bzw. arbeitsfähig) bedeuten, dass Du wieder bei deinem Arbeitgeber zum arbeiten erscheinen musst.

In dem Fall ist beim auslaufen des Krankengeld eine sogenannte Aussteuerung und ein nahtloser Übergang ins ALG1 obligatorisch. Das bedeutet aber auch, das Du erstmal weiter Krankgeschrieben bleiben solltest, sonst kann das echte Probleme machen.

Was passiert beim Übergang von Krankengeld auf ALG1, ist folgendes. Da Du im Grunde nur Anspruch auf ALG1 hast, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, musst Du als Arbeitsfähig gelten. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der AfA soll das klären.

Diese Begutachtung kann anhand der Aktenlage oder durch eine Untersuchung stattfinden.
In jedem Fall, musst Du Deine Dich behandelnden Ärzte, Therapeuten und oder Kliniken von der Schweigepflicht entbinden und der Ärztliche Dienst fordert die Befunde an, die er haben will, bzw. braucht. Achtung, wenn Du diese Schweigepflicht Entbindung nicht erteilst, kann ungünstigsten Falls entschieden werden, dass Du uneingeschränkt arbeitsfähig bist und quasi wie jeder normal Arbeitsloser alle entsprechenden Rechte aber auch Pflichten hast, die bei nicht erfüllen auch mit Sanktionen belegt werden.

So, nun zur Begutachtung, die wie gesagt, auch nur anhand der Aktenlage erfolgen kann.
Stellt der Gutachter fest, dass Du nicht arbeitsfähig bist, wirst Du mit ziemlicher Sicherheit dazu aufgefordert einen Reha Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen und dazu bist Du auch verpflichtet (wenn Du bis zum Entscheid über den Reha Antrag Geld von der AfA bekommen willst) und im Regelfall wirst Du dann Alg1 bekommen, aber formal als Arbeitsunfähig geführt. Musst also keine Bewerbungen oder Maßnahmen machen, die normal Arbeitslose machen müssen.

Wenn Du also diesen Reha Antrag stellst, kann folgendes passieren. Er wird abgelehnt oder bewilligt oder Du wirst zu Gutachtern bestellt. Was da dann so alles Passieren kann, will ich jetzt nicht ausführen, da es den Rahmen jetzt sprengen würde. Nur soviel, wenn der Antrag abgelehnt wird, solltest Du unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen.

Falls Du konkrete Fragen hast, kannst Du mich gerne ansprechen.

Zum Schluss nur eines noch, hab bei all dem bitte keine Angst, es ist alles machbar und lösbar mit den Institutionen. Wichtig ist immer nur, das alles fristgerecht gemacht wird. Also da nichts schleifen lassen.

16.08.2022 06:52 • x 2 #7


L
Danke für eure Antworten.

Ich wurde in der Krankheit und Probezeit gekündigt. Also bin ich sowieso arbeitslos.

Mit Rehaantrag kenne ich mich aus. Neben der psychischen Probleme bin ich ja auch körperlich krank (Morbus Crohn). Daher kommen ja z.T. auch Einschränkungen im Arbeitsleben. Die psychische Situation war eher eine 1,5 jährige Phase, die zusätzlich noch dazu kommt.

Der Plan ist, dass ich wie gesagt die Krankschreibung vor der Aussteuerung noch auslaufen lassen möchte, weil ich mich prinzipiell wieder bereit zu arbeiten fühle. Aufgrund meiner Gesamtsituation halt nur mit Einschränkungen. Darum wird auch die amtsärztliche Überprüfung gemacht, selbst wenn ich wieder offizielö gesund bin.

Konkrete Fragen hätte ich einige:

Wie lange dauert es denn ungefähr bis die Begutachtung abgeschlossen ist?

Und muss ich wirklich alle Befunde der letzten drei Jahre mitschicken oder nur die relevanten? Alleine die Befunde aus Reha und zwei Klinikaufenthalten sind ja schon sehr umfassend. Wenn ich alles mitschicke, passt es doch nie in einem Briefumschlag.. und vieles ist in meinen Augen auch überhaupt nicht relevant.

Wenn ich den Rehabefund und die Klinikbefunde mitschicke, reicht es dann nur meine Ärzte und das Versorgungsamt/GdB von der Schweigepflicht zu entbinden? Oder muss ich Krankenkasse und MdK auch zwingend von der Schweigepflicht entbinden. Dazu habe ich bspw. auch Vordrucke beiliegend gehabt.

16.08.2022 09:48 • x 1 #8


D
@Lila12345

Im Prinzip würden natürlich nur die relevanten Befunde reichen, aber was siehst Du als relevant und was könnte ein Gutachter als relevant ansehen? Die Schweigepflichtentbindung sollte schon auch die Krankenkasse und RV beinhalten, denn ein Gutachter kann im Zweifelsfall ja nur bewerten, wovon er weiß. Außerdem würden eventuell sowieso Befunde nachgefordert, wenn etwas unklar erscheint. Wichtig ist aber grundsätzlich nur, dass Dir niemand eine mangelnde Mitwirkung vorwerfen kann. Also Du Dich kategorisch weigerst, bestimmte Angaben zu machen oder eben bewusst verhindern willst, dass etwas geklärt werden kann.

Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, das es gut ist, alles offen zu legen. Aber das ist nur meine Erfahrung. Wenn Du einen Reha Antrag stellen musst, könnte es sogar passieren, dass die RV dir direkt eine EM Rente bewilligt oder eine Halbe.

Zum zeitlichen Ablauf war es bei mir im Prinzip ein vier Wochen Rhythmus, also Antrag, 1. Gutachter, 2. Gutachter, Bewilligung. Zwei Gutachter deswegen, weil einer für die Psyche und einer für das körperliche waren. Und beides wohl relevant erschien. Der Gutachter fürs körperliche meinte damals zu mir, er könne quasi keine Befürwortung geben, aber mein Kernproblem war ja auch die Psyche und letztlich bekam ich die halbe EM Rente.

Zudem stand ich dann dem Arbeitsmarkt für einen Teilzeit Job zur Verfügung und bekam von dem mir zustehenden ALG1 die hälfte. Mittlerweile bekomme ich aber kein ALG1 mehr und ALG2 ist keine Option, da ich dazu zu viel Vermögen habe und ja meine Frau noch arbeitet. Also über den Freibetrag käme. Daher habe ich das garnicht erst beantragt.

Um die dicke des Briefs zu vermindern, ist es, bei entbundener Schweigepflicht, auch möglich, darauf hinzuweisen, dass die angegebenen Ärzte ja die Befunde schicken können. Das sollte aber mit den Ärzten besprochen sein, denn die haben dann den Aufwand und das macht nicht jeder gerne. Ansonsten bekommen die eh einen Fragebogen von der RV und ein Vergütungsformular, dass sie ihre Mühe auch bezahlt bekommen.

Von daher ist halt die Bearbeitungsdauer auch immer davon abhängig, was direkt mitgeschickt wird und ob etwas nachgefordert wird.

16.08.2022 10:58 • x 1 #9


D
Achso, eines noch. Natürlich kannst Du auch vorhandene Befunde die Du nicht mitschickst bei einer persönlichen Begutachtung mitbringen. Steht glaube ich auch so in der Einladung, die man bekommt.

16.08.2022 11:04 • x 1 #10


L
Eine EM-Rente steht mir momentan grundsätzlich noch nicht zu, weil ich die Pflicht-Versichertenjahre noch nicht erfülle.

Ich habe jetzt meinen Fragebogen samt aller vorhandener Befunde der letzten drei Jahre wegschicken. Da sie ja anscheinend wirklich alles an Befunden der letzten drei Jahre fordern, habe ich auch wirklich alles mitgeschickt. Ich schätze, dass es knapp 100 Seiten geworden sind. Wenn sie unbedingt wollen, dann bekommen sie es. Viel Spaß beim Lesen und Auswerten.

17.08.2022 10:22 • x 1 #11


D
@Lila12345
Okay, bin davon ausgegangen, dass eine EM Rente im Bereich des möglichen wäre.
Wobei es auch Sonderregelungen gibt, aber da kenne ich mich nicht aus, bzw. habe ich mich nicht mit befassen müssen.

Dann gilt es jetzt mal das abzuwarten, was der ÄD der Agentur äußert. Hättest Du auch keinen Anspruch auf eine Reha über die RV? Falls das so wäre, müsste es aber möglich sein, dass die Krankenkasse eine Reha übernimmt. Da Du ja generell arbeiten willst, solltest Du aber schon alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Dich fit für eine Erwerbstätigkeit machen können.

17.08.2022 11:14 • #12


L
Zitat von Disturbed:
@Lila12345 Okay, bin davon ausgegangen, dass eine EM Rente im Bereich des möglichen wäre. Wobei es auch Sonderregelungen gibt, aber da kenne ich ...

Ich weiß nicht, ob momentan schon die RV für eine mögliche Reha zuständig wäre bei mir oder die Krankenkasse. Der Kostenträger ist tatsächlich in dem Fall ziemlich zweitrangig.

Bei einer Reha müssen (bis auf wenige Ausnahmen) 4 Jahre zwischen zwei Rehamaßnahmen liegen. Und das ist wieder der Punkt, dass meine letzte Reha unter diesem Gesichtspunkt noch nicht lange genug her ist..

Ich hoffe ja sehr, dass ich es ohne Reha schaffe. Halt mir reduzierter Stundenanzahl und nur bei bestimmten Arbeitsstellen. Bestimmte Einschränkungen werden ja auch mit einer Reha nicht verschwinden.

17.08.2022 11:39 • x 1 #13


D
@Lila12345
Es gibt schon Möglichkeiten diese 4 Jahre Regel zu unterschreiten. Wenn es eine andere Erkrankung wäre, zum Beispiel. Aber wie gesagt, erst mal abwarten was der ÄD sagt.
Aber gleich, was am Ende in dem Sozialmedizinischen Gutachten steht, erwarte mal nicht zu viel von der AfA, dass die Dir passende Jobs vorschlagen. Bei meinem Gutachten ist an sich sehr genau beschrieben, wie leistungsfähig ich bin und was eigentlich garnicht in frage kommt. Dennoch scheint es die Vermittlungssachbearbeiter nicht zu interessieren und auch besondere Förderungsprogramme oder spezielle Maßnahmen gibt es offenbar für mich nicht. Bin vermutlich auch schon zu alt. Ich schau halt selbst und bewerbe mich da, wo ich denke, dass ich den Anforderungen gerecht werden könnte. Nur so viele Stellen die passen könnten, gibts auch nicht.

17.08.2022 14:25 • #14


L
Das vermute ich auch, dass die Arbeitsagentur nur wenig hilfreich ist. Wichtig ist mir, dass ich keine Sperre bekomme, wenn ich einen Job, den ich gesundheitlich nicht ausführen kann, ablehne.

Ja, mit der Reha warte ich was bei der Begutachtung rauskommt. Wenn die Arbeitsagentur der Meinung ist, ich bräuchte jetzt eine Reha, habe ich etwas für die RV, warum die Reha vorzeitig nötig ist.

17.08.2022 14:52 • x 1 #15


A


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