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Hallo Seelenflug !
Nichts gegen die Antworten auf Deine Hilfeanfrage,
aber ich glaube das es Dir wohl in ersterlinie darum geht, Deine Wohnung
und die Leistungen vom Sozialamt nicht zu verlieren !
Da sollte schnell gehandelt werden !
Da nutzt es jetzt auch nicht in eine Klinik zu gehen
oder eine Therapie anzufangen,
weil der Amtsschimmel geht da einfach trotzdem seinen Weg !
Du bist zur Mitwirkungspflicht verpflichtet
und mußt leider da einige Spielregeln einhalten.
Leider sind Deine Informationen zu spärlich
um Dir da wirklich konkrete Tips usw.
zu geben !
Ich würde Montag unbedingt den SPD ( Sozialpsychatrichen Dienst )
in Deiner Stadt anrufen !
Dennen Dein Fall schildern,
die haben auch Außendienstmitarbeiter die zu Dir kommen
und sich um den Amtskram kümmern können !
Wenn Du schon Leistungen vom Sozialamt bekommst
und nicht von den Jobcentern,
müsstest Du doch eigentlich schon als Erwerbsunfähig eingestuft sein ?
Die Sozialämter lassen doch die Erwerbsunfähigkeit vom Arzt des Rententrägers
überprüfen und auch ob ein Rentenanspruch besteht usw... !
Es müsste doch schon mal eine Untersuchung
über den Rententräger stattgefunden haben ??
Weil vorher zahlen die Sozialämter
in solchen Fällen doch sonst keine Leistungen !
Das sind halt die Infos die noch fehlen !
Es gibt auch Psychologen / Psychater / Ärzte die Hausbesuche machen,
der könnte Deine Erwerbsunfähigkeit ja nochmal bescheinigen.
Diese Bescheinigung kann man den Arzt des Rententrägers zu den Unterlagen mitschicken.
Oft entscheiden dann die Rententräger anhand der Sachlage, ohne persönliche Untersuchung.
Ich persönlich würde die Sachbearbeiterin vom Sozialamt anrufen,
sie bitten nochmal einen Termin für Dich beim Amtsarzt Deines Rententrägers zu machen.
Dann bekommst Du vom Arzt des Rententrägers
im Vorfeld einen Befragungsbogen !
Diesen Befragungsbogen komplett ausfüllen
und bis dahin hast Du hoffentlich irgendeine Bescheinigung von einen Psychologen / Arzt oder so.
Diese legst Du den Befragungsbogen mit bei.
Und wenn Du Glück hast wird der Arzt des Rententrägers , Deinen Fall in Deiner Abwesenheit entscheiden.
Und Deine, dann hoffentlich festgestellte Erwerbsunfähigkeit,
den Sozialamt mitteilen.
Wie gesagt kurz und bündig !
Sozialamt anrufen, was Du jetzt noch machen kannst ?
Sozialpsychatrischen Dienst anrufen und um Hilfe bitten !
Im übrigen dürfen die Ämter Dir nicht das ganze Geld
schlagartig streichen !!! Nur immer bis zum gewissen Grad.
Nette Grüße von Sirius