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Zitat von Apricot:
Ich hatte dazwischen (mach den 6 Wochen) ein ganzes Wochenende. Also sind es nicht über 6 Wochen am Stück. Ich bin mir also nicht sicher, ob ich nun Krankengeld bekomme, wenn das etwas an Stück ist.

Du bekommst Krankengeld, wenn du innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) 6 Wochen auf die gleiche Krankheit krankgeschrieben bist. Also solltest du dich weiter krankschreiben lassen, dann wieder auf die Psyche.

Zitat von Violetta:
Vorausgesetzt du findest einen Arzt, der dich 72 Wochen krankschreibt.

Das ist meistens nicht das Problem, sondern die Krankenkasse, die einen nicht in Ruhe lässt. Eine längere Krankschreibung wird nur noch vom Facharzt (in diesem Fall Psychiater) akzeptiert und man wird nach kurzer Zeit zur Prüfung durch den Medizinischen Dienst übergeben und zur Reha geschickt.

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Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen? Konsequenzen

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Zitat von Schlaflose:
Das ist meistens nicht das Problem, sondern die Krankenkasse, die einen nicht in Ruhe lässt. Eine längere Krankschreibung wird nur noch vom ...

Was zur Genesung beitragen könnte

Zitat von Schlaflose:
Das ist meistens nicht das Problem, sondern die Krankenkasse, die einen nicht in Ruhe lässt. Eine längere Krankschreibung wird nur noch vom Facharzt (in diesem Fall Psychiater) akzeptiert und man wird nach kurzer Zeit zur Prüfung durch den Medizinischen Dienst übergeben und zur Reha geschickt.

Kommt auch auf die Krankenkasse an. Meine (TK) war sehr kulant, die haben selten nachgefragt und wenn ich denen mitgeteilt habe, dass ich regelmäßig zum Psychiater und in die Therapie gehe, haben die mich in Ruhe gelassen. Habe aber von anderen Kassen gehört, dass die schon schnell Druck machen.

Ich war mehr als 6 Wochen dieses Kalenderjahr krankgeschrieben, aber immer mit Wochen Arbeit dazwischen. Es kam nie was wegen Krankengeld. Denkt ihr, dass jetzt was kommen könnte?
Ich würde mich ungerne nach meinem Vertragsende krankschreiben lassen, weil es mir ja gut geht. Ich hatte wochenlang nichts außer Sodbrennen und chron. Erkrankung und seit ich wieder arbeite ist direkt wieder was. Es hängt bei mir alles mit der Arbeit zusammen.

Zitat von Apricot:
Ich war mehr als 6 Wochen dieses Kalenderjahr krankgeschrieben, aber immer mit Wochen Arbeit dazwischen. Es kam nie was wegen Krankengeld. Denkt ihr, dass jetzt was kommen könnte?

Die Wochen der gleichen Diagnose werden zusammengerechnet.

Zitat von Apricot:
Ich würde mich ungerne nach meinem Vertragsende krankschreiben lassen, weil es mir ja gut geht.

Wenn, dann müsstest du dich spätestens am letzten Tag deiner Beschäftigung krank schreiben lassen.Ich habe mal beim Arbeitsamt gearbeitet, da war ein Kunde, der sich erst am ersten Tag nach Beschäftigungsende hat krank schreiben lassen, der bekam weder Krankengeld, da die Kasse meinte, er wäre nicht mehr in Beschäftigung noch ALG 1, weil er ja krank war. Wir mussten ihn ans Jobcenter verweisen, was dramatisch war. Also entweder eine Krankmeldung, die über das Beschäftigungsverhältnis hinausgeht ausstellen lassen oder sich arbeitslos melden.

@Islandfan Ich habe bereits am 1. Tag nach Vertragsende den Termin beim Amt und bin dort schon arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet.
Wenn meine KRankmeldung nur bis zum 30.09 gilt, dann sollte es ja okay sein, oder habe ich etwas falsch verstanden?

Zitat von Apricot:
@Islandfan Ich habe bereits am 1. Tag nach Vertragsende den Termin beim Amt und bin dort schon arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Wenn meine ...

Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit darf keine AU vorliegen. Entweder eine längere AU, die über den letzten Arbeitstag hinaus geht, so dass die KK einspringt, ODER keine AU und dann bekommst du Alg 1, musst aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du vorher wusstest, dass dein Vertrag befristet ist, musst du dich mindestens 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden, sonst droht eine Sperre.

@Islandfan Okay, super. Dann bin ich beruhigt. Ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und will ALG I, bis ich einen neuen Job gefunden habe. Ich habe auch ein längeres Coaching besucht und schreibe seit über drei Monaten Bewerbungen.




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Dr. Christina Wiesemann
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